Hallo.
Der Eigentümer A einer Immobilie verstirbt.
B ist sein Erbe.
B verstirbt selbst 2 Jahre später.
Nun ist C Erbe.
C möchte die Immobilie seinem Kind D schenken. Dies soll ca. 2 Jahre nach Erbantritt von C erfolgen.
Frage: Dass D die entsprechende Schenkungssteuer entrichten muss, ist klar.
Sollte D nun aber die Immobilie selbst ein Jahr nach der Schenkung
verkaufen möchte, fällt für Ihn dann eine Spekulationssteuer auf den Verkaufspreis an?
Viele Grüße
Spekulationssteuer bei Schenkung
24. Oktober 2019
Thema abonnieren
Frage vom 24. Oktober 2019 | 21:44
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Spekulationssteuer bei Schenkung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. Oktober 2019 | 07:20
Von
Status: Unbeschreiblich (47618 Beiträge, 16830x hilfreich)
Zitat:Jahr nach der Schenkung verkaufen möchte, fällt für Ihn dann eine Spekulationssteuer auf den Verkaufspreis
Nein, Relevanz für die Berechnung des 10-Jahreszeitraumes bei der Spekulationssteuer ist die ursprüngliche Anschaffung durch A.
#2
Antwort vom 25. Oktober 2019 | 10:18
Von
Status: Philosoph (13740 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo hh,
woraus schließt du, dass die 10 Jahre bereits um sind?
Klar, ich vermute das auch, aber die - entscheidende - Info wann die Immobilie gekauft wurde fehlt nun mal.
Stefan
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 25. Oktober 2019 | 11:16
Von
Status: Unbeschreiblich (47618 Beiträge, 16830x hilfreich)
Zitat:woraus schließt du, dass die 10 Jahre bereits um sind?
Das halte ich für sehr wahrscheinlich, aber um das klarzustellen habe ich ja noch eine Erläuterung angefügt.
Und jetzt?
Schon
267.924
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten