Stadt verweigert Rechnung

2. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Helmut56
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Stadt verweigert Rechnung

Hallo,

leider ist einer meiner Brüder verstorben. Der andere hat die Beerdigung organisiert und das Erbe ausgeschlagen.
Ich sehe jetzt nur auf den Kontoauszügen Zahlungen, die unter anderem an die Stadt gegangen sind.
Deshalb habe ich mich mit der Stadt in Verbindung gesetzt und wollte gerne die Rechnungen. Die Stadt verweigert dies jedoch. Zu meinem Bruder habe ich keinen Kontakt bzw. möchte ich auch keinen Kontakt mehr.

Darf die Stadt denn wirklich mir die Rechnungen verweigern? Danke!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Geht es hier tatsächlich um die Verweigerung eine Rechnung auszustellen?
Deine Sachverhaltsschilderung ist so mager, dass sie eher Fragen aufwirft als eine sinnvolle Antwort zu ermöglichen.

Wen irgendwer (wer?) vom Konto (des Verstorbenen?) Zahlungen an die Stadt/an andere getätigt hat, dann wird das doch nicht aus Jux und Dollerei geschehen sein, sondern derjenige wird aufgrund von vorliegenden Rechnungen die daraus resultierenden Forderungen beglichen haben.

Dann lässt du dir eben einfach die Rechnungen von demjenigen aushändigen, der aufgrund der Rechnungen die fraglichen Zahlungen getätigt hat. Wenn du mit demjenigen, der zu Lasten des Kontos verfügt hat, keinen Kontakt möchtest, dann ist das halt dein persönliches Problem.

Mit "Stadt verweigert Rechnung" hat das dann aber nichts zu tun > Stadt hat ja Rechnung gestellt (sie liegt dir nur nicht vor).
Zweitschriften/Kopien kann man möglicherweise erhalten, wenn man freundlich fragt - ein Rechtsanspruch besteht darauf aber gegen den Rechnungsteller nicht

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Helmut56):
Deshalb habe ich mich mit der Stadt in Verbindung gesetzt und wollte gerne die Rechnungen. Die Stadt verweigert dies jedoch.


Ist doch klar! Du hast das Erbe ausgeschlagen. Also gehen dich die Rechnungen nichts an.


Zitat (von Helmut56):
Ich sehe jetzt nur auf den Kontoauszügen Zahlungen,



Auch die Kontoauszüge gehen dich nichts an.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Du hast dich vermutlich verlesen:

Zitat (von charlyt4):
Du hast das Erbe ausgeschlagen.

Der andere Bruder hat wohl das Erbe ausgeschlagen, s
Zitat (von Helmut56):
Der andere hat die Beerdigung organisiert und das Erbe ausgeschlagen.


Berry

-- Editiert von Sir Berry am 03.04.2020 15:43

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#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.
Hallo Berry,

es wäre schön, wenn du meine Aussagen direkt zitieren würdest und keine Ergänzungen vornehmen würdest.

Diese Aussage:


Zitat (von Sir Berry):
itat (von charlyt4):
Du hast das Erbe ausgeschlagen.

Der andere Bruder hat wohl das Erbe ausgeschlagen, s



habe ich nie gemacht!


Zitat (von Sir Berry):
Du hast dich vermutlich verlesen:



Nein, habe ich nicht. Die Aussage des TE am 19.02.2020 lautete:


" Da ein Erbe auch im Ausland war, habe ich das Erbe ausgeschlagen."


https://www.123recht.de/forum/erbrecht/Erbrecht-__f569218.html



Gruß charly

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Gruß Charly

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