Hallo.
Mein Vater ist im Juni 2001 gestorben.
Ich weiß dass er eine Lebensversicherung hatte.
Jetzt hab ich was gelesen, dass es seit Oktober 2003 ein Gesetz gibt, in dem das Geld aus einer Lebensversicherung nicht ins Erbe eingeht, wenn eine Person angegeben ist, die sich das Geld auszahlen lassen kann.
Wie war denn die Regelung vor Oktober 2003? Und welche Regelung würde denn jetzt für mich gelten?
Ich habe jetzt nach 6 Jahren erst erfahren, dass er gestorben ist, weil seine Frau mich nicht als hinterbliebene angegeben hat, obwohl sie alles von mir wusste (also Name, Adresse etc.)
Steht mir aus einer Lebensversicherung Erbe zu?
6. Juni 2007
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Frage vom 6. Juni 2007 | 08:48
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Steht mir aus einer Lebensversicherung Erbe zu?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 6. Juni 2007 | 18:24
Von
Status: Schüler (160 Beiträge, 25x hilfreich)
Da kannst Du als Pflichterbe noch etwas von den gezahlten Beiägen erhalten. Theorie: Der Vater hat in den letzten 10 Jahren monatlich 100€ Versicherungsprämie gezahlt, das wären in den Jahren 12000€. Davon könntest Du Deinen prozentualen Anteil errechnen.Die Versicherung wäre ja ohne die gezahten Beiträge nicht zur Auszahlung gekommen. Müsstest Du vom Erben einfodern.
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