Hallo, mein Vater ist sehr unerwartet vor wenigen Tagen verstorben und war erst seit ein paar Tagen in Kurzzeitpflege. Da ich im Ausland lebe, hatte ich noch keine Möglichkeit, ihn dort zu besuchen, wir haben aber regelmäßig telefoniert. Nun fahre ich zurück nach Deutschland um die Beerdigung zu organisieren, die Testamentseröffnung zu beantragen und die Mietwohnung aufzulösen. Das Pflegeheim will mir aber ohne Erbschein die Wohnungsschlüssel nicht übergeben. Ich habe von meinem Vater schon vor Jahren die Kopie eines handschriftlichen Testaments erhalten, mit Wünschen zur Beerdigung, dem Wunsch, das ich mich darum, wie auch die Wohnungsauflösung kümmern soll und ein etwaiger Restbetrag auf dem Konto zu gleichen Teilen an mich und meiinen Bruder gehen sollen. Nun das Problem: mein Vater sagte mir, wo ich das Original des Testaments in der Wohnung finde, ich komme aber ohne Schlüssel nicht legal in die Wohnung. Einen Erbschein zu beantragen kann 3 Monate dauern und ich brauche dafür das Original des Testaments. Da dann auch die Mietkosten weiterlaufen während keine Rente mehr reinkommt, kann es gut sein, dass das das Kontoguthaben übersteigt, in in diesem Fall würde ich das Erbe ausschlagen wollen. Zudem dachte ich ich könnte während ich mich um alles kümmere in der Wohnung übernachten, nun fallen aber zusätzliche Hotelkosten an. Kann es wirklich sein, dass ich als Sohn keinen legalen Zugang zur Wohnung habe? auch für die Beerdigung hätten wir gerne einige persönliche Gegenstände wie Photos.
Sterbefall in Kurzzeitpflege, Pflegeheim gibt Schlüssel nicht ohne Erbschein an Sohn heraus
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
gelöscht
-- Editiert von User am 13. September 2024 20:54
ZitatBitte die Forenregeln beachten, die Beiräge müssen fiktiv eingestellt werden. Bitte ändern. :
Wie kommt man denn auf den Unfug?
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ZitatWie kommt man denn auf den Unfug? :
Falsches Forum
ZitatKann es wirklich sein, dass ich als Sohn keinen legalen Zugang zur Wohnung habe? :
Der Status "Sohn" reicht da in der Tat nicht.
Und für den Status "Erbe" darf man durchaus einen validen Nachweis verlangen.
Man kam nie auf die Idee, einen Zweitschlüssel irgendwo zu deponieren?
Der Vermieter ist auch nicht kooperativ?
Die Sportart des "Lockpicking" betreibt man auch nicht?
Dann bliebe wohl nur der Weg über das Gericht.
-- Editiert von User am 13. September 2024 21:00
Hallo,
Hat man denn den Status Sohn zumindest nachgewiesen?Zitat:Der Status "Sohn" reicht da in der Tat nicht.
Das Testament, sofern es denn vollständige Namen enthält, könnte da durchaus ein Indiz sein. Oder die eigene Geburtsurkunde, ein Familienstammbuch etc.
Hört sich illegal an - ist es imho in diesem Fall aber nicht (in seine eigene Wohnung darf man einbrechen). Daher könnte auch ein Schlüsseldienst weiterhelfen, sofern man diesen überzeugen kann.Zitat:Die Sportart des "Lockpicking" betreibt man auch nicht?
Ist denn wenigstens der Nachname identisch? Das überzeugt nämlich schon den ein oder anderen (der öffnet dann die Wohnung von Frau Müller auch für den völlig fremden Herrn Müller ).
Stefan
ZitatHat man denn den Status Sohn zumindest nachgewiesen? :
Wozu einen völlig nutzlosen Status nachweisen?
ZitatHört sich illegal an - ist es imho in diesem Fall aber nicht :
Richtig.
Als Erbe darf ich in die Wohnung.
Hallo,
Wieso sollte das nutzlos sein?Zitat:Wozu einen völlig nutzlosen Status nachweisen?
Wenn du dich beispielsweise in einem Krankenhaus als Sohn ausweist, dann bekommst du durchaus Auskunft.
Und ebenso in einem solchen Hospitz (konkret dürfte man sogar froh sein, dass jemand die verbliebenen Gegenstände abholt).
Kommt da aber jemand der nur behauptet er sei der Sohn, dann reicht das vielleicht nicht.
Stefan
ZitatWenn du dich beispielsweise in einem Krankenhaus als Sohn ausweist, dann bekommst du durchaus Auskunft. :
Zitatkonkret dürfte man sogar froh sein, dass jemand die verbliebenen Gegenstände abholt :
Ja, es gibt leider immer noch Fälle, wo Mitarbeiter sich strafbar machen.
Zitatvor wenigen Tagen verstorben und war erst seit ein paar Tagen in Kurzzeitpflege. :
Pflegeheime nehmen in der Regel nur Patienten auf, wenn eine Vorsorge/Betreuungsvollmacht vorliegt.
Und in dieser steht doch der Ansprechpartner, deshalb ist der Verweis auf einen Erbschein nicht nachvollziehbar.
Loni, der Verstorbene war in Kurzzeitpflege, es war keine dauerhafte Pflege vorgesehen. Und es geht hier nicht um die paar gebrauchten Klamotten, die man in so Fällen mitnimmt. Wir haben das Problem, dass es ohne Testament viele Monate dauert, bis irgend etwas geregelt werden kann. Und die Zeit hat man in der Regel nicht.
Deshalb würde ich so vorgehen, wie HvS es vorgeschlagen hat. Wie auch immer in die Wohnung rein gehen; man sollte sich auch überzeugen, dass da alles Kritische abgeschaltet ist, auch das ist ein Grund, sich Zugang zu verschaffen. Dann aber nur das Testament mitnehmen, ich lasse in so Fällen immer in einem Notariat eine beglaubigte Abschrift fertigen (ersetzt zwar kein notariell erstelltes Testament), das Original beim Gericht einreichen. Mit der beglaubigten Abschrift kann man dann in der Regel die Wohnung kündigen, und auch so einiges abwickeln. Zumindest dann, wenn man sich schriftlich regresspflichtig macht, falls sich im Nachhinein herausstellt, das man unbefugt war.
wirdwerden
ZitatWie auch immer in die Wohnung rein gehen; :
Wie stellst Du Dir das vor? Türe aufbrechen? Scheibe einschlagen.
Der rechtlich korrekte Weg wäre wohl die Beantragung der Nachlassverwaltung. Der Nachlassverwalter kann dann den Schlüssel entgegen nehmen und wenn er es für richtig hält dem Sohn übergeben. Alternativ schaut der Nachlassverwalter selbst nach einem Testament.
ZitatLoni, der Verstorbene war in Kurzzeitpflege, es war keine dauerhafte Pflege vorgesehen :
Das habe ich gelesen, deshalb habe ich den Satz des TE zitiert.
Auch bei Kurzeitpflege wird die Vorsorgevollmacht verlangt, dieses Thema ist mir sehr geläufig. Viele Heime verlangen bei KZP auch den Personalausweis, die KK Karte sowieso.
Wenn keine Patientenverfügung vorliegt, so gibt es in der Vorsorgevollmacht Hinweise, was der Patient im Falle eines KH Aufenthaltes möchte. Auch bei KZP kann eine Einlieferung in ein KH notwendig.
Nehme an, der TE hat eine Lösung gefunden, da er sich nicht mehr meldet.
-- Editiert von User am 15. September 2024 10:08
ZitatHat man denn den Status Sohn zumindest nachgewiesen? :
Das Testament, sofern es denn vollständige Namen enthält, könnte da durchaus ein Indiz sein. Oder die eigene Geburtsurkunde, ein Familienstammbuch etc.
Ja, es ist derselbe Name, Geburtsurkunde ist vorhanden und telefonisch war ich mit dem Pflegeheim täglich in Kontakt. Sie haben mir auch auf Anfrage die Medikamentenliste meines Vaters geschickt und haben mich auch ein Bestattungsinstitut beauftragen lassen um den Leichnam abzuholen. Die Kopie eines Testaments ist auch vorhanden, in dem ich von meinem Vater bevollmächtigt werde, mich um Beerdigung und Wohnungsauflösung zu kümmern. Ich habe das noch nie erlebt, dass Krankenhäuser oder Pflegeheime die Wohnungsschlüssel einbehalten. Sie hatten auch meine Telefonnummer und haben mich als Sohn als erstes informiert, als mein Vater verstorben ist.
ZitatZitat: :
Die Sportart des "Lockpicking" betreibt man auch nicht?
Hört sich illegal an - ist es imho in diesem Fall aber nicht (in seine eigene Wohnung darf man einbrechen). Daher könnte auch ein Schlüsseldienst weiterhelfen, sofern man diesen überzeugen kann.
Ja, das habe ich mir überlegt - illegal sollte es eigentlich nicht sein, da der Erbfall ja sofort nach dem Tod eintritt, und nicht erst, wenn er offiziell nachgewiesen kann, ich muss also ab sofort ja die Miete für die Wohnung übernehmen, und nicht erst in 3 Monaten, wenn ich einen Erbschein habe. Also sollte es rechtlich ok sein, wenn ich zusammen mit meinem Bruder in die Wohnung gehe. Aber ich will natürlich weitere Schwierigkeiten vermeiden, und außerdem komme ich dann ja immer noch nicht zuverlässig durch die Haustüre des Mietshauses, wenn ich das Wohnungsschloss auswechseln lasse - und ich muss ja entrümpeln und renovieren.
ZitatPflegeheime nehmen in der Regel nur Patienten auf, wenn eine Vorsorge/Betreuungsvollmacht vorliegt. :
Und in dieser steht doch der Ansprechpartner, deshalb ist der Verweis auf einen Erbschein nicht nachvollziehbar.
Erste Ansprechpartnerin war in diesem Fall meine Cousine, da sie in der Nähe wohnt und ich im Ausland. Sie hat meinen Vater ins Pflegeheim begleitet und mich dann informiert, worauf ich meine Daten dann auch dort hinterlegt habe. Mein Vater hat seinem behandelnden Arzt auch erlaubt, mit mir über seine Behandlung zu sprechen. An meine Cousine geben sie den Schlüssel aber auch nicht heraus.
ZitatWie stellst Du Dir das vor? Türe aufbrechen? Scheibe einschlagen. :
Der rechtlich korrekte Weg wäre wohl die Beantragung der Nachlassverwaltung. Der Nachlassverwalter kann dann den Schlüssel entgegen nehmen und wenn er es für richtig hält dem Sohn übergeben. Alternativ schaut der Nachlassverwalter selbst nach einem Testament.
Wir haben beim Amtsgericht nachgefragt ob der Schlüssel dort hinterlegt werden kann, sie sagen ich bekomme ihn erst, wenn das Verfahren abgeschlossen ist. Aber, ja klar, wenn jemand von Gericht das Testament dort abholt wäre das erstmal ok. Es stellt sich aber immer noch die Frage, wie ich dann die Wohnung kündigen und ausräumen kann. Das Erbe will ich nur annehmen, wenn der Kontostand die Wohnungsauflösungskosten abdeckt, und je länger das alles dauert, umso unwahrscheinlicher wird das. Ich lebe wie gesagt im Ausland und kann mir auch nicht länger als 2 Wochen Urlaub nehmen um das alles zu oganisieren, zumal ich nun auch noch ein AirBnB zahlen muss, da ich nicht in der Wohnung übernachten kann.
ZitatNehme an, der TE hat eine Lösung gefunden, da er sich nicht mehr meldet. :
Leider nicht, ich war damit beschäftigt, die Beerdigung zu organisieren.
ZitatAuch bei Kurzeitpflege wird die Vorsorgevollmacht verlangt, dieses Thema ist mir sehr geläufig. Viele Heime verlangen bei KZP auch den Personalausweis, die KK Karte sowieso. :
so ist es und so war es auch bei mir und meinem Vater
Ich kenne andere Konstrukte, auch aus persönlicher Erfahrung.
wirdwerden
ZitatIch kenne andere Konstrukte, auch aus persönlicher Erfahrung. :
Logisch, denn wenn Vollmachten gar nicht vorliegen, kann man auch keine abgeben.
ZitatJa, das habe ich mir überlegt - illegal sollte es eigentlich nicht sein, da der Erbfall ja sofort nach dem Tod eintritt, und nicht erst, wenn er offiziell nachgewiesen kann, ich muss also ab sofort ja die Miete für die Wohnung übernehmen, und nicht erst in 3 Monaten, wenn ich einen Erbschein habe. :
Richtig, der Erbfall tritt sofort nach dem Tod ein, nur kann halt ohne Erbschein niemand nachvollziehen, ob du überhaupt Erbe bist.
ZitatAlso sollte es rechtlich ok sein, wenn ich zusammen mit meinem Bruder in die Wohnung gehe. :
Ja, wenn du zu Lebzeiten einen Schlüssel von deinem Vater bekommen hättest.
Da das nicht der Fall ist, wirst du dem Pflegeheim die Berechtigung, den Schlüssel einzufordern, nachweisen müssen.
ZitatJa, wenn du zu Lebzeiten einen Schlüssel von deinem Vater bekommen hättest. :
Nö, dann wäre es nur einfacher.
Als Berechtigter darf ich die Wohnung jederzeit betreten, völlig egal ob ich dabei nun einen Schlüssel habe oder nicht.
ZitatDa das nicht der Fall ist, wirst du dem Pflegeheim die Berechtigung, den Schlüssel einzufordern, nachweisen müssen. :
Womit sich die Katze mal wieder in den Schwanz beißt ...
Zitataußerdem komme ich dann ja immer noch nicht zuverlässig durch die Haustüre des Mietshauses, wenn ich das Wohnungsschloss auswechseln lasse :
Wenn man das Testament hat, fordert man vom Heim die Schlüssel oder vom Vermieter einen Haustürschlüssel an.
ZitatWenn man das Testament hat, fordert man vom Heim die Schlüssel oder vom Vermieter einen Haustürschlüssel an. :
Das Testament liegt in (!) der Wohnung. Ohne hineinzukommen kann ich es nicht vorzeigen. Mein Vater ist sicher nicht davon ausgegangen, dass man mir seinen Schluessel nicht gibt. Er war auch nicht schwer krank, hat also nicht damit gerechnet, dass er so bald sterben wuerde. Fuer die Wohnung sind mein Bruder und ich ab sofort verantwortlich, da Erben in den Mietvertrag ab Todeszeitpunkt eintreten. Da mein Bruder wegen einer Behinderung Sozialhilfe bezieht, muss ich die Kosten alleine tragen. Es kann doch nicht sein, dass ich einerseits zahlen muss, andererseits aber nicht hinein darf.
ZitatDas Testament liegt in (!) der Wohnung. :
Das ist bekannt.
Es war die Antwort auf Deine Aussage, dass man wenn man in der Wohnung war und das Schloss gewechselt hat, das Problem bestünde, dass man immer noch nicht zuverlässig durch die Haustüre des Mietshauses käme.
Hallo,
üblicherweise bekommt man doch mehr als einen Schlüssel, sowohl für die Wohnung als auch für die Haustür.
Folglich könnten sich vielleicht weitere Exemplare in der Wohnung befinden, und damit wären die Probleme erstmal gelöst.
Stefan
Zitatüblicherweise bekommt man doch mehr als einen Schlüssel, sowohl für die Wohnung als auch für die Haustür. :
Folglich könnten sich vielleicht weitere Exemplare in der Wohnung befinden, und damit wären die Probleme erstmal gelöst.
Wie denn, wenn der TE nicht in die Wohnung reinkommt?
Anderer Ansatz:
Ist der Vermieter zugänglicher? Vielleicht kann man mit diesem das Problem besprechen und dann die bereits vorgeschlagene Türöffnung durch einen Schlüsseldienst organisieren.
Hallo,
Zitat:Wie denn, wenn der TE nicht in die Wohnung reinkommt?
Wieder: "Es war die Antwort auf Deine Aussage, dass man wenn man in der Wohnung war und das Schloss gewechselt hat, das Problem bestünde, dass man immer noch nicht zuverlässig durch die Haustüre des Mietshauses käme."
Wie man einmal(!) in die Wohnung hinein kommt haben wir doch schon erwähnt:
Ich denke die Sterbeurkunde mitsamt einem Nachweis, dass in der Wohnung der eigene Vater gewohnt hat könnte schon ausreichend sein, um einen Schlüsseldienst zu überzeugen.
Ich hatte mal etwas ähnliches, und zwar hat sich mein Auto automatisch selber verschlossen. Und natürlichen waren sowohl Schlüssel als auch Papiere in dem Fahrzeug (seit dem: Schlüssel immer am Mann ). Dann ADAC gerufen, und der hat das Auto geöffnet, kein Problem - Nachweis, dass ich wirklich der Berechtigte war konnte ich danach erbringen [hätte das nicht gepasst, dann hätte der Mechaniker vermutlich die Polizei gerufen].
Und ähnlich ist es hier. Der TS sollte glaubhaft machen, dass der Vater verstorben und er der Sohn ist, und der wirkliche Nachweis ist dann im Anschluss das Testament.
Alternativ könnte man sogar so tun, als ob man dort wohnen würde (irgendwie stimmt das ja sogar). Also Ausweis zeigen und fertig.
Ich garantiere ja nicht, dass das klappt, aber es ist eine Möglichkeit.
Warum sollte der Vermieter da mehr Macht haben? Der darf doch gerade nicht in die Wohnung.Zitat:Ist der Vermieter zugänglicher? Vielleicht kann man mit diesem das Problem besprechen und dann die bereits vorgeschlagene Türöffnung durch einen Schlüsseldienst organisieren.
Für eine Kontrolle (ob alle Geräte aus sind etc.) bedarf es wohl schon eines Anfangsverdachts, etwa von außen sichtbares Licht.
Was man aber tun sollte ist, den Vermieter und auch den Hausmeister und Nachbarn nach einem Zweitschlüssel zu fragen. Viele Menschen sichern sich ja derart ab, um im Notfall in ihre Wohnung zu kommen.
Stefan
Ansprechpartner ist das Nachlassgericht. Das kann entweder selber im Rahmen der Nachlasssicherung nach 1960 BGB nach dem Testament in der Wohnung suchen oder es kann einen Nachlasspfleger bestellen.
Vielen Dank euch allen, Schluesseldienst hat funktioniert und eine nette Nachbarin meines Vater hat mir fuer ein paar Tage ihren zweiten Haustuerschluessel zur Verfuegung gestellt. Es waere schlimm gewesen, noch wochenlang auf den Nachlasspfleger zu warten, da der Kuehlschrank dringend ausgeraeumt und das Bad geputzt werden musste, bevor hier irgend jemand Fremdes rein kann.
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