Sterbegeldversicherung bei Erbausschlagung

1. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb521418-23
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Sterbegeldversicherung bei Erbausschlagung

Hallo, mein Vater ist im Juli 2018 verstorben. Das Erbe wurde auf Grund zu hoher Schulden ausgeschlagen. Er hatte eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen und mich als Begünstigte Person eingetragen. Das Geld wurde zum Teil für die Beerdigung verwendet der Rest unter uns Geschwistern aufgeteilt.
Heute bekam ich Post von einem Nachlasspfleger welcher nun versucht die Versicherungsleistung anzufechten.
Muss ich jetzt alles zurück zahlen?
Danke im voraus für Eure Antworten.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32159 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von fb521418-23):
Heute bekam ich Post von einem Nachlasspfleger welcher nun versucht die Versicherungsleistung anzufechten.
Was schreibt er denn genau?

Hast du die Sterbeversicherung geerbt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10700 Beiträge, 4209x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hast du die Sterbeversicherung geerbt?


Nö.

Zitat (von fb521418-23):
Das Erbe wurde ... ausgeschlagen.


Zitat (von fb521418-23):
Das Geld wurde zum Teil für die Beerdigung verwendet der Rest unter uns Geschwistern aufgeteilt.


Wie kommt man eigentlich auf die Idee, dass man selektiv Schulden ablehnen kann und sich verbliebene Vermögenswerte "unter den Nagel reißen darf"

Zitat (von fb521418-23):
Nachlasspfleger welcher nun versucht die Versicherungsleistung anzufechten.


Sei froh das er nur das macht, er könnte genauso gut die Ausschlagung anfechten.
Damit dürfte man zwar die Versicherungsleistung behalten, hätte dann aber eben doch die Schulden des Vaters geerbt.

Zitat (von fb521418-23):
Muss ich jetzt alles zurück zahlen?


Sollte man, die Alternative wäre ansonsten die Anfechtung der Ausschlagung.



-- Editiert von spatenklopper am 01.08.2019 15:07

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#3
 Von 
fb521418-23
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich war als Begünstigte Person in die Police eingetragen und war einigen Recherchen der Meinung dass dadurch die Versicherung nicht in die Erbmasse einfließen würde

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10700 Beiträge, 4209x hilfreich)

Und da muss ich meine Aussage von oben zurücknehmen, denn es ist tatsächlich so, dass Sterbegeldversicherungen nicht in die Erbmasse fallen.
Also nochmal von vorn.

Zitat (von fb521418-23):
Heute bekam ich Post von einem Nachlasspfleger welcher nun versucht die Versicherungsleistung anzufechten.


Fordert er von euch die Auszahlungssumme zurück?
Ich würde dann nur kurz angebunden nach der Rechtsgrundlage seiner Forderung fragen.

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#5
 Von 
fb521418-23
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Er schreibt dass der Nachlass überschuldet ist und bei einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wäre die von mir vereinnahmte Versicherungsleistung anfechtbar und dem Nachlass zu erstatten.
Er fragt auch nach der Versicherungsleistung und der Höhe der Bestattungskosten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von fb521418-23):
Muss ich jetzt alles zurück zahlen?


Nein. Die Sterbegeldversicherung gehört nicht zur Erbmasse. Würde ebenso bei einer Lebensversicherung sein, bei der Sie als Begünstigte eingetragen wären.

Was genau erwartet der Nachlasspfleger denn von Ihnen? Ist es nur ein Informationsschreiben? Dann einfach zurücklehnen. Ansonsten bitte den Text hier einstellen.

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#7
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von fb521418-23):
Er schreibt dass der Nachlass überschuldet ist und bei einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wäre die von mir vereinnahmte Versicherungsleistung anfechtbar und dem Nachlass zu erstatten.


Dann einfach antworten: Gemäß Rechtsprechung zählt die Sterbegeldversicherung nicht zur Erbmasse. Weitere Kontaktversuche soll sich der InsolvenzNachlassverwalter sparen.

-- Editiert von guyfromhamburg am 01.08.2019 16:30

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb521418-23
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Hilfreichen Antworten. Ich habe nächste Woche einen Termin für ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt welcher sich mit Erbrecht beschäftigt. Ich werde gern berichten.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass die Auszahlung der Sterbegeldversicherung vom Nachlassverwalter auf Basis des § 134 InsO angefochten wird.

Das ist nach meiner Auffassung durchaus möglich, da die Auszahlung an den Begünstigen als Schenkung durch den Verstorbenen gilt.

Das die Sterbegeldversicherung nicht zur Erbmasse gehört, ändert nichts an der Rechtslage.

Das Geld muss daher an den Nachlasspfleger zurück gezahlt werden, soweit es nicht für Beerdigungskosten verwendet wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb521418-23
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Ein Teil des Geldes wurde schon für die Beerdigungskosten ausgegeben aber der Rest wurde unter uns Geschwister aufgeteilt und privat verbraucht. Das Geld ist also nicht mehr vorhanden. Was würde denn im schlimmsten Fall passieren? Ich habe kein Vermögen und das Geld hat mir damals bei diversen Autoreparaturen usw. geholfen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat:
Was würde denn im schlimmsten Fall passieren?


Das Gleiche, was passieren kann, wenn man eine Rechnung nicht bezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb521418-23
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Das wäre nicht gut für mich

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16976 Beiträge, 5890x hilfreich)

Könnte man sich hier nicht evtl. auch auf eine Entreicherung berufen, denn man war ja schließlich Begünstigter und nicht Erbe. Man konnte also nicht unbedingt wissen, dass einem das Geld gar nicht zusteht.

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