Sterbegeldversicherung zahlt nicht! HILFE!

5. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
bob321123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Sterbegeldversicherung zahlt nicht! HILFE!

Sehr geehrtes Forum,

ich habe schon kreuz und quer gelesen aber keine Antwort auf meine Frage gefunden.

folgendes hat sich zugetragen:

Anfang März erfuhren meine Brüder und ich - über ein Schreiben einer Sparkasse - dass die Adoptivmutter unserer Mutter verstorben ist und unsere Mutter Bezugsberechtigte einer Sterbegeldversicherung ist.
Nun ist es aber so, dass unsere Mutter (die Bezugsberechtigte) bereits "vorverstorben" ist.

Nun weigert sich die Sparkasse die Sterbegeldsumme an uns auszuzahlen. Sie möchten auch nicht die Rechnung an das Ordnungsamt auszahlen, welche die Bestattung in die Wege geleitet hat leisten. Die Sparkasse behauptet, dass das Bezugsrecht von unserer Mutter nicht an uns Kinder weiter gegeben wird, sondern erlischt und die Sterbegeldversicherung somit ins Erbe einfließt. Kann das sein?

Das Ordnungsamt behauptet, wir müssen die Bestattungskosten nun tragen und können uns das Geld irgendwann von Land (da das Land erbt) zurück holen.

Das kann doch nicht sein, dass ein Mensch für den Fall seines Todes vorsorgt und wir nun die Kosten bis auf weiteres tragen müssen.




Leider ist noch etwas unerfreuliches passiert.

Weder unsere Mutter noch wir hatten Kontakt zu der Verstorbenen Person. Uns war garnicht bewusst, dass unsere Mutter wirklich adoptiert war... Als wir von dem Tod erfuhren, war die Wohnung der Verstorbenen restlos geräumt. Wir hatte NICHTS, GARNICHTS. Keinen Ansprechpartner, keine Unterlagen, garnichts! Alles wurde weggeschmissen.

Nach etlichen Telefonaten konnten wir eine gesetzliche Betreuerin ausfindig machen. Es wurde schnell klar, dass das Erbe überschuldet ist. Wir entschieden uns für eine Erbausschlagung.

Da meine Brüder keinen Termin beim zuständigen Nachlassgericht zur Ausschlagung erhielten, machten wir die Ausschlagungserklärung zusammen (Amtshilfe). Man versicherte uns vor Ort, dass die Erklärung innerhalb von wenigen Tagen bei dem zuständigen Nachlassgericht zugestellt wird. Leider war dem dann doch nicht so und die "Ausschlagungserklärung" ging erst 12 Tage später bei dem zuständigen Nachlassgericht ein. Somit war die "6-Wochenfrist" nun bei zwei von 3 Brüdern überschritten.

Ist es nun unser Versagen, dass die Postlaufzeit - nachweislich - 12 Tage gedauert hat? Das Amtsgericht teilt mit, dass es Ihnen sehr leid tut. Toll.

Es ist nun eine sehr belastende Gesamtsituation entstanden. Wir würden uns über Tipps und Anregungen freuen!





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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von bob321123):
Kann das sein?

Absolut.
Zitat (von bob321123):
Somit war die "6-Wochenfrist" nun bei zwei von 3 Brüdern überschritten.

Dann fechtet man halt die Annahme der Erbschaft an.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8036 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat (von bob321123):
Die Sparkasse behauptet, dass das Bezugsrecht von unserer Mutter nicht an uns Kinder weiter gegeben wird, sondern erlischt und die Sterbegeldversicherung somit ins Erbe einfließt. Kann das sein?

Ja, das ist korrekt. Wenn die Bezugsberechtigte verstorben ist, fällt diese in den Nachlass bzw. an die Erben.
Zitat:
Das Ordnungsamt behauptet, wir müssen die Bestattungskosten nun tragen und können uns das Geld irgendwann von Land (da das Land erbt) zurück holen.

Auch das ist richtig. Wer den Auftrag erteilt hat, trägt die Kosten.
Zitat:
Da meine Brüder keinen Termin beim zuständigen Nachlassgericht zur Ausschlagung erhielten, machten wir die Ausschlagungserklärung zusammen (Amtshilfe).

Wo wurde die Ausschlagungserklärung abgegeben.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bob321123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Wo wurde die Ausschlagungserklärung abgegeben.


Amtsgericht Hildesheim. Zuständiges Nachlassgericht ist in einem anderen Bundesland...

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#4
 Von 
bob321123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Auch das ist richtig. Wer den Auftrag erteilt hat, trägt die Kosten.


Das Ordnungsamt hat die Bestattung beauftragt und will das Geld von uns (drei Brüder, Enkel im weitesten Sinne) zurück.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8036 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat (von bob321123):
Amtsgericht Hildesheim. Zuständiges Nachlassgericht ist in einem anderen Bundesland...

Wenn man bei einem anderen Amtsgericht ausschlägt, kommt es m.W. darauf an, wann die Ausschlagung abgegeben wurde und nicht, wann diese beim zuständigen Nachlassgericht eingegangen ist.

Bei der Ausschlagung beim Notar ist das anders, hier muss die Erklärung fristgerecht beim NG eingehen.

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#6
 Von 
bob321123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Wenn man bei einem anderen Amtsgericht ausschlägt, kommt es m.W. darauf an, wann die Ausschlagung abgegeben wurde und nicht, wann diese beim zuständigen Nachlassgericht eingegangen ist.
Bei der Ausschlagung beim Notar ist das anders, hier muss die Erklärung fristgerecht beim NG eingehen.


Das zuständige Nachlassgericht (in Baden Württemberg) teilte uns schriftlich mit, dass unsere Ausschlagung nicht Fristwahrend war. Es wird mitgeteilt, dass das Datum zählt, wann es dort eingetroffen ist, nicht wann die die Ausschlagung bei einem anderen Amtsgericht erfolgte...

Lediglich der eine Bruder ist nun raus aus der Nummer. Und zwar der, der in Hildesheim gemeldet ist...

Wie sollten wir uns nun verhalten?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8036 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat (von bob321123):
Das Ordnungsamt hat die Bestattung beauftragt und will das Geld von uns (drei Brüder, Enkel im weitesten Sinne) zurück.

Zunächst hat der Erbe die Bestattungskosten zu tragen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1968.html

Wenn alle Erben ausgeschlagen haben, müssen die Bestattungskosten gemäß Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes von den nächsten Angehörigen getragen werden. Dass die Enkel für die Bestatttungskosten der Adoptivmutter der Mutter aufkommen müssen, halte ich allerdings für fraglich.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8036 Beiträge, 4506x hilfreich)

https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__344.html

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Wichtig zu wissen: WANN würde die Mutter adoptiert?
Wenn das erst im Erwachsenenalter war, bestehen gute Chancen dass gar kein Verwandtschaftsverhältnis der Kinder zur Verstorbenen besteht.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
bob321123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Wichtig zu wissen: WANN würde die Mutter adoptiert?
Wenn das erst im Erwachsenenalter war, bestehen gute Chancen dass gar kein Verwandtschaftsverhältnis der Kinder zur Verstorbenen besteht.


Unsere Mutter wurde im Kindesalter adoptiert.

Ich habe jetzt noch eine mögliche Lösung gefunden. Stimmt es, dass die 6-Wochenfrist von neuem zu laufen beginnt ab Kenntnis der Überschuldung? Vorher war es nicht zu 100% gesichert, dass der Nachlass überschuldet ist. Wir hatten es geahnt. Nun da Rechnungen vorliegen, können wir doch einfach erneut ausschlagen? Wegen Kenntnis über Überschuldung? Ist das richtig?

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#11
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8036 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat (von bob321123):
Ich habe jetzt noch eine mögliche Lösung gefunden. Stimmt es, dass die 6-Wochenfrist von neuem zu laufen beginnt ab Kenntnis der Überschuldung?

Nein, das stimmt nicht.

https://dejure.org/gesetze/BGB/1944.html
Zitat:
Nun da Rechnungen vorliegen, können wir doch einfach erneut ausschlagen? Wegen Kenntnis über Überschuldung? Ist das richtig?

Nein.

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