Sterbeversicherung und Beerdigungskosten sowie positiver Nachlaß....

30. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Quarx40
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Sterbeversicherung und Beerdigungskosten sowie positiver Nachlaß....

Hallo wertes Forum!

Folgendes sei gegeben:

Ehemals fünfköpfige Familie, Vater vor Jahrzehnten verstorben, Mutter vor einiger Zeit in diesem Jahr.

Erben:
Sohn A
Tochter B
Sohn C

Es wurde eine Lebensversicherung mit Trauervorsorge abgeschlossen, auf deren Versicherungsschein Sohn A als Begünstigter vermerkt ist.

Sohn A wurde durch seine Geschwister dazu "bereit erklärt" die "Kostenfragen" zu klären. Allerdings nur mündlich. Bei der Durchsuchung der hinterlassenen Unterlagen fand dann mit Glück Sohn A den Versicherungsschein dieser Lebensversicherung mit Trauervorsorge (Sterbegeldversicherung?). Nach telefonischer Rücksprache mit dieser sowie nach Erledigung der Formalitäten wurden Sohn A die Versicherungssumme auf das Konto überwiesen.

Nach und nach gingen auch die jeweiligen Rechnungen der bei der Bestattung beteiligten Firmen und Behörden ein. Diese Rechnungen lauten alle auf den Namen des Sohnes A.

Durch das Nachlassgericht bekamen die Kinder die Info das auf dem Girokonto der Mutter noch ein recht nettes Sümmchen vorhanden ist.

Da Sohn A davon keine Kenntnis hatte überwies er die ganzen Rechnungen von seinem Konto.

Das Verhältnis von Sohn A zu Tochter B und Sohn C ist suboptimal. Nach über zwei Jahrzehnten trafen sich Sohn A und Tochter B erst wieder zur Beerdigung deren Mutter. Auch zu Sohn C hat Sohn A eher ein distanziertes Verhältnis.

Tochter B will nun drängender Weise von Sohn A sämtliche Unterlagen.

Nun stellen sich folgende Fragen:

1.) Kann Sohn A die Einzelheiten wie ausgezahlte Versicherungssumme der Lebensversicherung (Sterbegeldvorsorge) für sich behalten, da er als Begünstigter darauf aufgeführt ist?
Gibt es dazu gesetzliche Grundlagen? (Paragraphen?)

2.) Kann Sohn A das Kreditinstitut der Mutter unter Vorlage der Sterbeurkunde sowie der Rechnungen bitten, aus dem Nachlaß die Beträge auf das Konto von Sohn A (zurück) zu überweisen? Denn wenn die Rechnungen direkt bei der Bank der Mutter eingereicht worden wären, dann wären diese ja auch aus dem Nachlaß an die betreffenden Empfänger überwiesen worden.

3.) Welche Auskunftspflichten hat Sohn A gegenüber Tochter B und Sohn C?

Das wäre es fürs Erste - vielen Dank für die Anregungen und Bemerkungen!

Ein schönes Wochenende
Quarx40
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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8013 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von Quarx40):
Kann Sohn A die Einzelheiten wie ausgezahlte Versicherungssumme der Lebensversicherung (Sterbegeldvorsorge) für sich behalten, da er als Begünstigter darauf aufgeführt ist?

Ja.
Zitat:
Sohn A das Kreditinstitut der Mutter unter Vorlage der Sterbeurkunde sowie der Rechnungen bitten, aus dem Nachlaß die Beträge auf das Konto von Sohn A (zurück) zu überweisen?

Nein das ist nicht möglich.
Zitat:
Denn wenn die Rechnungen direkt bei der Bank der Mutter eingereicht worden wären, dann wären diese ja auch aus dem Nachlaß an die betreffenden Empfänger überwiesen worden.A

Eben - direkt an das Bestattungsinsitut.

Die Erben bilden eine Erbengemeinschaft und müssen sich, wie auch immer, einigen.

Mit einem Erbnachweis kann jeder Erbe Auskunft z.B. bei Banken verlangen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Quarx40
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat:
Sohn A das Kreditinstitut der Mutter unter Vorlage der Sterbeurkunde sowie der Rechnungen bitten, aus dem Nachlaß die Beträge auf das Konto von Sohn A (zurück) zu überweisen?


Nein das ist nicht möglich.

Zitat:
Denn wenn die Rechnungen direkt bei der Bank der Mutter eingereicht worden wären, dann wären diese ja auch aus dem Nachlaß an die betreffenden Empfänger überwiesen worden.A

Eben - direkt an das Bestattungsinsitut.

Zitat:
Die Erben bilden eine Erbengemeinschaft und müssen sich, wie auch immer, einigen.

Mit einem Erbnachweis kann jeder Erbe Auskunft z.B. bei Banken verlangen


Besten Dank für die Info! Gibt es dazu Rechtsquellen aus denen hervorgeht das das so sein muss?
Im I-net find ich grad nicht so viel.

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