Steuer bei Immobilie, die nach Erbe verkauft wird

9. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Terro
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Steuer bei Immobilie, die nach Erbe verkauft wird

Die Situation ist, dass eine sehr große, aber alte und herunter gekommene ehemalige landwirtschaftliche Immobilie an Geschwister, also Erben 2. Ordnung, vererbt werden soll, die dafür sehr viel Erbschaftssteuer zahlen müssen. Keiner der drei zukünftigen Erben kann die Steuer zahlen, so dass man das Objekt anschließend sofort verkaufen müsste. Wie ist das dann, wenn man dabei einen deutlich niedrigeren Preis erzielt als den bei der Vererbung und Steuerberechnung zugrunde gelegten Verkehrswert? Wird dann nachträglich dieser tatsächliche Preis für die Steuer zugrunde gelegt oder kann die Steuer darauf hin korrigiert werden?
In dieser Situation besteht sogar die Furcht, dass der erzielte Preis am Ende gar nicht reichen könnte, um die Steuer zu bezahlen, etwa bei einer notwendigen Zwangsversteigerung, so dass es Überlegungen zur Ausschlagung des Erbes gibt. Wenn man dann noch Gutachter, Makler, Anwalt usw. bezahlen soll, zahlt man am Ende vielleicht wirklich drauf, obwohl man doch geerbt hat. Kann mir jemand die Frage oben beantworten? Ok. wäre, wenn man die Erbschaftssteuer erst zahlen muss, wenn man verkauft hat. Und dann auch nur in der Höhe, die dem tatsächlichen Erlös entspricht. Das wäre gerecht. Aber ist es wirklich so? Ich wurde als versierter Laie im Umfeld der Betroffenen gefragt, aber war da auch überfragt.

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-- Editiert am 09.09.2009 21:49

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Versteuert werden muss der Verkehrswert. Der Verkehrswert entspricht dem erzielbaren Verkaufspreis.

Wenn man nachweisen kann, dass der tatsächliche Wert der Immobilie niedriger ist als der vom Finanzamt festgesetzte Wert, dann wird dieser selbst nachgewiesene Wert zugrunde gelegt.

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#2
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 79x hilfreich)

Die Erbsteuer sind maximal 30%, wird jetzt das Objekt/Landwirtschaftliche Immobilie
unter 30% des Wertes verkauft?






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#3
 Von 
Terro
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Ärgerlicherweise wurde der eine Erbteil innerhalb von wenigen Wochen zweimal von Geschwister zu Geschwister vererbt, da der eine Erbe kurz nach Annahme der Erbschaft ebenfalls verstarb. Dadurch sind auf diesen Erbteil 2 x die 30 % angefallen, ein wirklich ärgerlicher Härtefall. Ich habe aber jetzt anderweitig gelesen, dass man beim Verkauf derzeit in der Regel mindestens 70 % des Verkehrswertes erzielt, wobei immer noch was übrig bleiben würde, wenn man sich nicht irgendwo drumherum mit weiteren Kosten verheddert.
Auf jeden Fall vielen herzlichen Dank für die beiden hilfreichen Antworten.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

quote:
Ich habe aber jetzt anderweitig gelesen, dass man beim Verkauf derzeit in der Regel mindestens 70 % des Verkehrswertes erzielt


Wo hast Du denn so etwas gelesen? Da der Verkehrswert schon von der Definition her dem üblichen Verkaufspreis entspricht, werden in der Regel beim Verkauf 100% des Verkehrswertes erzielt.

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#5
 Von 
Terro
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Hätte ich gleich dazu schreiben sollen. Bei Zwangsversteigerungen. Auf einer diesbezüglichen Informations-Seite. Wenn man verkaufen muss, nachdem sich zum normalen Verkehrswert kein Käufer findet.

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

#Hätte ich gleich dazu schreiben sollen. Bei Zwangsversteigerungen. #
Bei einer Zwangsversteigerung handelt es sich aber nicht um einen Verkauf!

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#7
 Von 
Terro
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich lerne hier eine Menge dazu. Danke.

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