Hallo liebe Community,
unsere Situation sieht wie folgt aus: Mein Vater ist leider vor 2 Wochen verstorben. Er hatte einen kleinen Reinigungsbetrieb und war als Einzelunternehmer tätig. Da er relativ früh von uns gegangen ist, gibt es weder ein Testament noch sonstiges. Da er Einzelunternehmer war, gibt es demnach keine Möglichkeit den Betrieb fortzuführen. Als Sohn habe ich jedoch vor ein neues Gewerbe zu eröffnet und mit seinem Kundenstamm weiterzuarbeiten. Da mein Vater ein fast freundschaftliches Verhältnis zu seinen Kunden pflegte, haben sich diese auch dazu bereit erklärt. Nun meine Fragen:
1. Leider haben wir sehr viele Forderungen von Krankenkassen gefunden bezüglich der Mitarbeiterbeiträge. Sind wir als Nachkommen i.d.F zahlungspflichtig? Wird das von der Erbmasse abgezogen bzw. was wenn keine wirkliche Erbmasse vorhanden ist?
2. Der Steuerbescheid sagt ähnliches aus. Forderungen über Forderungen was Gewerbesteuer und Einkommensteuer angeht. Sind wir als Nachkommen i.d.F zahlungspflichtig? Wird das von der Erbmasse abgezogen bzw. was wenn keine wirkliche Erbmasse vorhanden ist?
3. Mein Vater hatte außerdem eine Lebensversicherung abgeschlossen. Ist diese Teil der Erbmasse?
Entschuldigt bitte "dumme Fragen" bzw. sollte ich Beiträge übersehen haben wo diese Fragen schon beantwortet sind.
Ich bin noch relativ jung und kam bisher gar nicht in Berührung mit solchen Themen.
Vielen Dank.
Steuern + Krankenkassebeiträge Zahlungspflicht für Nachkommen von Einzelunternehmer?
15. Oktober 2022
Thema abonnieren
Frage vom 15. Oktober 2022 | 23:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuern + Krankenkassebeiträge Zahlungspflicht für Nachkommen von Einzelunternehmer?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 15. Oktober 2022 | 23:52
Von
Status: Unbeschreiblich (124026 Beiträge, 40310x hilfreich)
ZitatDa er Einzelunternehmer war, gibt es demnach keine Möglichkeit den Betrieb fortzuführen. :
Und wie kommt man darauf? Das ist nämlich schlicht falsch ...
ZitatSind wir als Nachkommen i.d.F zahlungspflichtig? :
Nein, aber die Erben sind zahlungspflichtig.
Sie können das Erbe aber ausschlagen oder die Nachlassinsolvenz beantragen.
ZitatWird das von der Erbmasse abgezogen :
Ja
Zitatwas wenn keine wirkliche Erbmasse vorhanden ist? :
Der Betrieb der sogar Mitarbeiter hat, wir doch aus mehr als aus "nichts" bestanden haben?
Aber wenn nichts das ist außer Schulden - auch Schulden werden im vollen Umfang vererbt.
#2
Antwort vom 16. Oktober 2022 | 00:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für deine Antwort!
ZitatUnd wie kommt man darauf? Das ist nämlich schlicht falsch ... :
Der Steuerberater meines Vater gab mir diese Info, da mein Vater Einzelunternehmer und kein eingetragener Kaufmann war. Ist diese Info falsch?
Zitat:
Heißt wenn wir das Erbe ablehnen sind wir nicht mehr zahlungspflichtig? Was passiert dann mit laufenden Krediten innerhalb des Betriebes (2 Autokredite)? Können diese privat übernommen worden?
Zitat:
Heißt wenn wir das Erbe ablehnen, lehnen wir auch die Lebensversicherung ab?
[quote=Der Betrieb der sogar Mitarbeiter hat, wir doch aus mehr als aus "nichts" bestanden haben?
Aber wenn nichts das ist außer Schulden - auch Schulden werden im vollen Umfang vererbt.
Tatsächlich hatte mein Vater bis auf zwei Autos die jedoch der Bank gehören und bis auf ein paar Reinigungsmaschinen, keine großen Anlagen.
Ich erwarte übrigens keine rechtliche Beratung, ich möchte mich nur orientieren ob es Sinn macht einen Anwalt aufzusuchen um sich beraten zu lassen. Was wäre eure Meinung hierzu?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. Oktober 2022 | 01:31
Von
Status: Unbeschreiblich (124026 Beiträge, 40310x hilfreich)
ZitatHeißt wenn wir das Erbe ablehnen sind wir nicht mehr zahlungspflichtig? :
Nein, ablehnen reicht nicht, man muss es ausschlagen. Das geht z.B. beim Nachlassgericht.
ZitatHeißt wenn wir das Erbe ablehnen, lehnen wir auch die Lebensversicherung ab? :
Nein, nur wenn die Versicherung in die Erbmasse fällt.
Man müsste mal schauen, ob dort ein / eine Begünstigter eingetragen ist. Wenn dem so ist, steht die Summe dem / der Begünstigten zu.
ZitatIst diese Info falsch? :
Nun, z.B. hier
https://www.kanzlei-neuendorff.de/blog/erbrechtliche-nachfolge-bei-einzelunternehmen/
liest es sich anders ...
Und jetzt?
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