Hallo,
ich habe eine Frage hinsichtlich der Steuerschulden nach dem Tode als Pflichteilsberechtigter.
Meine Mutter hat geringe Versorgungsbezüge gehabt (Lohnsteuerabzug erfolgt). Es wäre laut Überprüfung zu einer Erstattung gekommen. Ihr Mann hat wesentlich höhere Einkünfte gehabt und die Nachzahlung ist allein auf ihn und die vermutliche Steuerklassenwahl 3/5 zurückzuführen. Nun werden uns die gemeinsamen Steuerschulden auferlegt. Ist das so korrekt? Kann bzw. Muss nicht eine (fiktive) Aufteilung vorgenommen werden um zu ermitteln was tatsächlich auf sie davon entfallen würde?
Ich hoffe die Frage ist verständlich
Steuerschulden Erbschaft
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
ZitatNun werden uns die gemeinsamen Steuerschulden auferlegt. :
Hier kann es doch nur darum gehen, ob die Erben oder der Ehemann die Steuerschulden zu tragen hat. Die Pflichtteilsberechtigten müssen die Steuerschulden in keinem Fall tragen.
Danke für die Antwort. Verzeihung, das war von mir als Laie wirklich nicht gut formuliert.
Im Nachlassverzeichnis werden diese Steuerschulden aufgeführt. Es fehlen etliche Dinge darin und es gibt vieles zu beanstanden. Daher steht der Wert des Nachlasses noch nicht fest.
Die Frage müsste daher besser lauten:
Mindern diese gemeinsamen Steuerschulden den Nachlass zur Ermittlung des Pflichtteilsanspruchs? Auch wenn sich ein Guthaben bei Getrennter Veranlagung ergeben hätte?
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Letztlich hängt das wesentlich davon ab, wer denn die Nachzahlung in den Vorjahren geleistet hat.
Wurde diese z.B. von einem gemeinschaftlichen Konto gezahlt, so ist die Nachzahlung beiden Ehegatten zur Hälfte anzurechnen
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