Steuervergünstigung bei der Erbschaft.

6. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Kontrast
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 34x hilfreich)
Steuervergünstigung bei der Erbschaft.

Hallo,

ist es richtig, dass sich Privatpersonen mit Hilfe
eines Scheinfirma, steuerlich günstiger ihre
ermögeswerte vererben können?
Ich habe das von einem Freund gehört. Der sagte,
dass sie das damals mit dem Vermögen des
Großvaters so gemacht haben.

In unserem Fall, soll ein privates Kapitalvermögen
so umgelagert werden, dass möglichst wenig
Erbschaftssteuer anfällt. Aßerdem gehören zum Erbe noch
2 Mietswohungen und ein Einfamilienhaus
Ich habe einen
Termin bei einer [color=black]Steuerberatungsgesellschaft in Bremen[/color].
Wollte aber vorher wissen, ob das überhaupt noch so
gemacht wird.

Außerdem würde ich gerne wissen, welche Vermögenswerte
vielleicht günstiger besteuert werden. Dementsprechend
würden wir das Kapital anlegen oder investieren.
Ich kann mir gut vorstellen, dass noch weitere
Informationen benötigt werden.
Offene Fragen beantworte ich dann soweit ich kann
hier.

Lieben Gruß

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-- Editiert Kontrast am 06.11.2013 11:36

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn das Betriebsvermögen zu mehr als 50% aus Verwaltungsvermögen besteht (das wäre bei Mietwohnungen der Fall), dann ist es nicht steuerlich begünstigt (§ 13b Abs. 2 ErbStG ).

Im Übrigen sollte zunächst einmal geprüft werden, ob bei einem derartigen Vermögen (1 EFH, 2 Mietwohnungen) in Anbetracht der hohen Freibeträge für enge Verwandte überhaupt Erbschaftsteuer anfällt.

Wenn Eltern an ihr Kind vererben wollen, dann beträgt der Freibetrag pro Elternteil 400.000€, insgesamt also 800.000€. Wenn das EFH selbst bewohnt ist und vom Kind weiter bewohnt werden soll, dann ist es zusätzlich zum Freibetrag steuerfrei. Bei mehreren Kindern kann pro Kind ein Betrag von 800.000€ steuerfrei vererbt werden ohne dass man zu windigen Tricks greifen muss.

Wenn es sich also nicht gerade um Luxusobjekte handelt, dann fällt bei so einem Vermögen möglicherweise sowieso keine Erbschaftsteuer an.

Einer Vielzahl von früher möglichen Steuerumgehungstatbeständen ist inzwischen ein Riegel vorgeschoben worden.

Noch vorhandene legale Möglichkeiten der Steuerumgehung sind mit hohen Kosten und/oder Risiken verbunden, so dass sich deren Ausnutzung für kleine Vermögen, wie in Eurem Fall nicht lohnt.

Beachten sollte man aber, dass nicht durch ungeschicktes Vererben (Erbfolge) doch Erbschaftsteuer anfällt. Insbesondere das bei Ehegatten ansonsten beliebte "Berliner Testament" kann zu steuerlichen Nachteilen führen, wenn das Gesamtvermögen der Eheleute mehr als 400.000€ beträgt.

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#2
 Von 
Kontrast
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für die Antwort. Es handelt sich ebenfalls nur um den Großvater bei uns. Das Einfamilienhaus wird nicht von uns weiter bewohnt.
Die Mietswohungen sind doch relativ groß, alle saniert und in sehr Guter Lage. Ich denke wir kommen da schon, aus meiner Sicht auf einen Betrag von rund
650.000€ bei zwei Kindern würden dann vielleicht wirklich keine Steuern anfallen.

Ich bedanke mich nochmal wirklich herzlich für die ausführliche Antwort.

LG

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