Hallo,
kurz die Fakten.
Eine Stief-Familie… Ehefrau bringt 4 Kinder mit in die Ehe der Ehemann 1 Kind. Verheiratet seitdem das älteste Kind 15 Jahre alt war. (40 Ehejahre)
Mann stirbt und beerbt wurden Ehefrau und der leibliche Sohne gleichermaßen mit 50/50 %.
Meine Fragen dazu:
1. Sind die anderen 4 Kinder auch berechtigt einen Pflichtanteil zu verlangen?
2. Hat der leibliche Sohn auch ein Recht auf Versicherungsgelder? Wenn ja auch 50 %? Versicherungsnehmer waren beide Ehepartner, die Versicherungen wurden von der Ehefrau bereits vor der Heirat abgeschlossen und der neue Mann dazugeschrieben.
Schon mal vielen dank für die Hilfe.
Viele Grüße,
Romina
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Stiefkinder Erbberechtigt
27. Januar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 27. Januar 2010 | 15:18
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 2x hilfreich)
Stiefkinder Erbberechtigt
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 27. Januar 2010 | 17:33
Von
Status: Unbeschreiblich (47482 Beiträge, 16806x hilfreich)
zu 1.: Nein, ohne Testament sind Kinder nur gegenüber ihrem leiblichen Elternteil gesetzlich erbberechtigt. Eine Pflichtteilsberechtigung setzt die gesetzliche Erbberechtigung voraus. Der Erbanteil, der an die Frau gegangen ist, geht aber nach deren Tod nur an ihre 4 leiblichen Kinder.
zu 2.: Geht es hier um eine Lebensversicherung? Anspruch auf die Auszahlung der Lebensversicherung hat der Bezugsberechtigte, der gegenüber der Versicherung genannt wurde. Sollte kein Bezugsberechtigter genannt sein, fällt die Versicherung in den Nachlass.
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#2
Antwort vom 27. Januar 2010 | 17:36
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 28x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 28. Januar 2010 | 11:13
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 2x hilfreich)
Danke für die Antworten, das hilft mir schonmal weiter.
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