Stiefkinder Erbberechtigt

27. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Bluemchen79
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Stiefkinder Erbberechtigt

Hallo,

kurz die Fakten.

Eine Stief-Familie… Ehefrau bringt 4 Kinder mit in die Ehe der Ehemann 1 Kind. Verheiratet seitdem das älteste Kind 15 Jahre alt war. (40 Ehejahre)

Mann stirbt und beerbt wurden Ehefrau und der leibliche Sohne gleichermaßen mit 50/50 %.

Meine Fragen dazu:

1. Sind die anderen 4 Kinder auch berechtigt einen Pflichtanteil zu verlangen?
2. Hat der leibliche Sohn auch ein Recht auf Versicherungsgelder? Wenn ja auch 50 %? Versicherungsnehmer waren beide Ehepartner, die Versicherungen wurden von der Ehefrau bereits vor der Heirat abgeschlossen und der neue Mann dazugeschrieben.

Schon mal vielen dank für die Hilfe. 

Viele Grüße,
Romina


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50190 Beiträge, 17575x hilfreich)

zu 1.: Nein, ohne Testament sind Kinder nur gegenüber ihrem leiblichen Elternteil gesetzlich erbberechtigt. Eine Pflichtteilsberechtigung setzt die gesetzliche Erbberechtigung voraus. Der Erbanteil, der an die Frau gegangen ist, geht aber nach deren Tod nur an ihre 4 leiblichen Kinder.

zu 2.: Geht es hier um eine Lebensversicherung? Anspruch auf die Auszahlung der Lebensversicherung hat der Bezugsberechtigte, der gegenüber der Versicherung genannt wurde. Sollte kein Bezugsberechtigter genannt sein, fällt die Versicherung in den Nachlass.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.01.2010 17:06:03
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 28x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bluemchen79
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antworten, das hilft mir schonmal weiter. :)

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1x Hilfreiche Antwort

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