Hallo,
ich frage hier für eine gute Freundin. Sie hatte gerade ein Gespräch mit ihrer Stiefmutter.
Die Frage ist - welche Kosten muss die Freundin übernehmen, wenn die Stiefmutter verstirbt. Bestattung, Wohnungsauflösung?
Die Stiefmutter hat das gesamte Erbe des Vaters dieser Freundin ausgegeben und bezieht jetzt Hilfeleistung v. Staat.
Danke im Voraus
Stiefmutter - Kostenübernahme Wohnungsauflösung etc.
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Mangels Verwandschaft nichts davon.
ZitatMangels Verwandschaft nichts davon. :
Danke für die Antwort.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatMangels Verwandschaft nichts davon. :
Doch noch eine Frage. Wie sollte sie in diesem Fall vorgehen? Gibt es irgendwelche Paragraphen, die dafür sprechen, dass sie zu nichts verpflichtet ist? Ist es generell besser, Abstand zu nehmen, irgendwas in diesem Fall zu tun, wie Unterlagen besorgen o.ä.?
Die Stiefmutter wird von einem Pflegedienst betreut. Ich bin mir nicht sicher, ich glaube aber, dass der Pflegedienst die Organisation in diesem Fall übernimmt, die Wohnungsauflösung - der Vermieter.
Aber wer zahlt dafür?
Gar nicht. Einfach nichts tun.ZitatWie sollte sie in diesem Fall vorgehen? :
Zitatich glaube aber, dass der Pflegedienst die Organisation in diesem Fall übernimmt, die Wohnungsauflösung - der Vermieter. :
Aber wer zahlt dafür?
Mit dem Tod ist eigentlich der Pflegedienst erledigt. Warum soll der Vermieter die Wohnungsauflösung übernehmen?
Es gibt einen Pflegedienst, ergo hat die Stiefmutter sicher einen Pflegegrad und der kommt nicht von irgendwo her, den muss man beantragen, also hat jemand eine Vorsorgevollmacht oder es gibt einen Betreuer welcher vom Betreuungsgericht beauftragt wurde.
Und diese Person muss alles abwickeln, es gibt die 3 Monate Kündigungsfrist, in der Zeit wird die Wohnung geräumt. Nur in bestimmten Fällen wird die Aktion dem Vermieter aufgebürdet.
Da sie Sozialgelder bekommt, wird die Räumung der Wohnung wohl übernommen.
Die Freundin kann die Stiefmutter doch mal fragen, wer sie betreut, jedenfalls wird sie nicht zur Zahlung herangezogen, dazu hätte sie von der Frau adoptiert werden müssen.
Den Pflichtteil vom Erbe hat die Freundin sicher bekommen.
-- Editiert von User am 11. März 2024 08:53
Und falls sie - warum auch immer - Als Erbe gelten sollte, dann das Erbe ausschlagen.
ZitatDie Stiefmutter hat das gesamte Erbe des Vaters dieser Freundin ausgegeben und bezieht jetzt Hilfeleistung v. Staat. :
Das ist ganz alleine ihre Entscheidung. Gled ist zum Leben da, wenn man dann was vererben kann, ist es eben so.
ZitatUnd diese Person muss alles abwickeln :
Nö, ein Bevollmächtigter muss nichts abwickeln und eine etwaige Betreuung endet mit dem Tod.
Zitat:Nur in bestimmten Fällen wird die Aktion dem Vermieter aufgebürdet.
Welche Fälle sind das?
Zitat:Den Pflichtteil vom Erbe hat die Freundin sicher bekommen.
Woher weißt du das?
Genau umgekehrt. Es gibt keinen § der besagt, dass ein Stiefkind zu etwas verpflichtet wäre. Zumindest nicht solange dieses nicht adoptiert wurde.ZitatGibt es irgendwelche Paragraphen, die dafür sprechen, dass sie zu nichts verpflichtet ist? :
ZitatNö, ein Bevollmächtigter muss nichts abwickeln und eine etwaige Betreuung endet mit dem Tod. :
Die Vorsorgevollmacht gilt in der Regel über den Tod hinaus und bei einer Betreuung über das Betreuungsgericht, wird nach dem Tod ein Nachlassverwalter bestallt.
ZitatWelche Fälle sind das? :
Sind die sicher bestens bekannt.
ZitatWoher weißt du das? :
Bei dieser Konstellation, wäre es wohl äußerst ungünstig, darauf zu verzichten.
ZitatDie Vorsorgevollmacht gilt in der Regel über den Tod hinaus :
Das heißt aber noch lange nicht, dass der Bevollmächtigte "alles abwickeln muss".
Zitat:... und bei einer Betreuung über das Betreuungsgericht, wird nach dem Tod ein Nachlassverwalter bestallt.
Das wäre mir neu.
-- Editiert von User am 11. März 2024 15:22
ZitatDen Pflichtteil vom Erbe hat die Freundin sicher bekommen. :
Nein, hat sie nicht, die Stiefmutter hat alles sehr schnell ausgegeben und erwartet wohl, dass die Freundin sich um alles kümmert und alles bezahlt, wenn es soweit ist. Das ist auch der springende Punkt und die Frage hängt damit zusammen.
ZitatDas ist ganz alleine ihre Entscheidung. Gled ist zum Leben da, wenn man dann was vererben kann, ist es eben so. :
Nein, wenn sie auch das Geld ausgibt, das ihr nicht gehört.
ZitatBei dieser Konstellation, wäre es wohl äußerst ungünstig, darauf zu verzichten. :
Die Freundin war nicht schnell genug, das Geld war schnell weg. Kein Testament, nur eine mündliche Aussage vor Zeugen. Und sie hat nicht damit gerechnet, das die Stiefmutter sich so verhält.
Zitathat alles sehr schnell ausgegeben und erwartet wohl, dass die Freundin sich um alles kümmert und alles bezahlt, wenn es soweit ist :
Dann soll die Freundin der Stiefmutter sagen, dass sie dafür nicht zuständig. Was ist eigentlich mit dem Schonvermögen der Stiefmutter? Sie darf 10 000 € Schonvermögen haben.
Es ist zwar schön, dass sie die Frau mal besucht, aber selbiges würde ich nach der Geschichte reduzieren oder gar nicht mehr zu ihr gehen. Sie ist für die Frau nicht verantwortlich, außer sie hat eine Vorsorgevollmacht und selbige könnte sie abgeben.
ZitatDie Vorsorgevollmacht gilt in der Regel über den Tod hinaus und bei einer Betreuung über das Betreuungsgericht, wird nach dem Tod ein Nachlassverwalter bestallt. :
Über eine Vorsorgevollmacht ist nichts bekannt, auch über einen Nachlassverwalter hat sie keine Infos.
ZitatSie darf 10 000 € Schonvermögen haben. :
Das ganze Geld ist weg, laut Stiefmutter.
ZitatEs ist zwar schön, dass sie die Frau mal besucht, aber selbiges würde ich nach der Geschichte reduzieren oder gar nicht mehr zu ihr gehen. Sie ist für die Frau nicht verantwortlich, außer sie hat eine Vorsorgevollmacht und selbige könnte sie abgeben. :
Ja genau. Das wird nicht mehr stattfinden. Evtl. noch ein Schreiben v. Anwalt um die Stiefmutter zu informieren, dass die Freundin für nichts zuständig ist, was sie angeht.
Warum noch einen Anwalt, der kostet doch. Sie muss der Stiefmutter auch nichts sagen, denn wenn die tot ist bekommt sie doch eh nicht mehr mit, ob sich jemand kümmert oder nicht. Die Freundin soll, wenn die Stiefmutter stirbt es einfach zur Kenntnis nehmen und alle Anfragen (sollte es welche geben) höflich zurückweisen.
ZitatDas ganze Geld ist weg, laut Stiefmutter. :
Kann durchaus gelogen sein.
Ich würde überlegen den Pflichtteil geltend zu machen.
Wenn es dann vor Gerichts geht, könnte es sein, das sie plötzlich beim "aufräumen" noch Geld findet...
ZitatIch würde überlegen den Pflichtteil geltend zu machen. :
Am besten, alles hinter sich lassen.
-- Editiert von User am 17. März 2024 14:41
Es kommt noch was dazu. Die Stiefmutter hat ihr mal vor einiger Zeit eine Vollmacht (Gesundheitsorge, Behörden, Vermögenssorge) erteilt, das will die Freundin jetzt natürlich nicht mehr. Sie hat es nie eingesetzt und will jetzt generell da raus. Was muss sie tun? Wie erklärt sie diese Vollmacht für null und nichtig?
ZitatWie erklärt sie diese Vollmacht für null und nichtig? :
In dem sie genau das macht.
Wobei diese Vollmacht eventuell - je nach genauer Formulierung - noch hilfreich sein könnte, beim einfordern des Pflichtteils.
ZitatIn dem sie genau das macht. :
Wobei diese Vollmacht eventuell - je nach genauer Formulierung - noch hilfreich sein könnte, beim einfordern des Pflichtteils.
Vielen Dank, gebe ich weiter:-).
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten