Hallo
Meine Eltern haben sich 1997 scheiden lassen,mein Vater hat nur mich und meine Schwester als Kinder,jetzt liegt er im Sterben,das Haus in dem er wohnt hat er letztes Jahr im Juni auf seine neue Frau umgeschrieben,mit Grundbuch Eintrag.
Haben wir als Kinder da noch Anspruch andere Haus?
Es gibt keinen Kauf Vertrag oder sonst was,ich hab nur die Urkunde vom Notar gesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Gunnar
Stiefmutter erbe
6. März 2022
Thema abonnieren
Frage vom 6. März 2022 | 12:09
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Stiefmutter erbe
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 6. März 2022 | 12:30
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 4352x hilfreich)
ZitatHaben wir als Kinder da noch Anspruch andere Haus? :
Nein, das Haus gehört nicht mehr dem Vater.
Allerdings habt ihr ggf. Ergänzungsansprüche. Das hängt allerdings von vielen Faktoren ab (Schenkung, Kauf, wer ist Erbe, wie hoch ist der Nachlass)
#2
Antwort vom 6. März 2022 | 12:41
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
Es gab ja so wie ich das sehe eine Schenkung.
Lg
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 6. März 2022 | 13:15
Von
Status: Unbeschreiblich (45485 Beiträge, 16175x hilfreich)
ZitatHaben wir als Kinder da noch Anspruch andere Haus? :
Eigentumsansprüche auf das Haus habt Ihr nicht.
Ob und wie hoch ein Pflichtteilergänzungsanspruch ausfällt hängt davon ab, was der Vater bei seinem Tod noch hinterlässt. Sollte kein weiterer Nachlass vorhanden sein, so hat jedes Kind einen Pflichtteilergänzungsanspruch in Höhe von 1/8 des Hauswertes zum Zeitpunkt der Übertragung.
#4
Antwort vom 6. März 2022 | 13:22
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sein Haus was er ihr überschrieben hat letztes Jahr.
Und das Inventar von dem Haus ist noch da.
Sonst nix.
Lg
#5
Antwort vom 6. März 2022 | 13:38
Von
Status: Unbeschreiblich (28266 Beiträge, 5145x hilfreich)
Der Vater lebt doch noch.
Nun wartet doch wenigstens ab, bis er verstorben ist.
#6
Antwort vom 6. März 2022 | 16:07
Von
Status: Unbeschreiblich (36653 Beiträge, 13625x hilfreich)
Also, wirklich! Erben kommt nach sterben. Außerdem weiß man gar nichts. Weder, ob Geld geflossen ist, noch, was die Umschreibungsmodalitäten waren. Also, was soll die Anfrage?
wirdwerden
#7
Antwort vom 6. März 2022 | 17:32
Von
Status: Unbeschreiblich (45485 Beiträge, 16175x hilfreich)
ZitatUnd das Inventar von dem Haus ist noch da. :
Sonst nix.
Dann steht beiden Kindern ein Pflichtteilergänzungsanspruch in Höhe von je 1/8 des Hauswertes zu.
#8
Antwort vom 7. März 2022 | 13:12
Von
Status: Wissender (15687 Beiträge, 5693x hilfreich)
Alternativ könnte man auch einfach den Wunsch des Vaters berücksichtigen und ihn fragen, was er gerne hätte.
Noch ist dies ja scheinbar möglich.
#9
Antwort vom 22. Mai 2023 | 07:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorry, solche Anfragen machen mich echt traurig...
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
248.867
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten