Stiefmutter erbe

6. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Gunnar.L
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Stiefmutter erbe

Hallo

Meine Eltern haben sich 1997 scheiden lassen,mein Vater hat nur mich und meine Schwester als Kinder,jetzt liegt er im Sterben,das Haus in dem er wohnt hat er letztes Jahr im Juni auf seine neue Frau umgeschrieben,mit Grundbuch Eintrag.

Haben wir als Kinder da noch Anspruch andere Haus?

Es gibt keinen Kauf Vertrag oder sonst was,ich hab nur die Urkunde vom Notar gesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Gunnar

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 4352x hilfreich)

Zitat (von Gunnar.L):
Haben wir als Kinder da noch Anspruch andere Haus?

Nein, das Haus gehört nicht mehr dem Vater.

Allerdings habt ihr ggf. Ergänzungsansprüche. Das hängt allerdings von vielen Faktoren ab (Schenkung, Kauf, wer ist Erbe, wie hoch ist der Nachlass)

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#2
 Von 
Gunnar.L
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Es gab ja so wie ich das sehe eine Schenkung.

Lg

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45485 Beiträge, 16175x hilfreich)

Zitat (von Gunnar.L):
Haben wir als Kinder da noch Anspruch andere Haus?


Eigentumsansprüche auf das Haus habt Ihr nicht.

Ob und wie hoch ein Pflichtteilergänzungsanspruch ausfällt hängt davon ab, was der Vater bei seinem Tod noch hinterlässt. Sollte kein weiterer Nachlass vorhanden sein, so hat jedes Kind einen Pflichtteilergänzungsanspruch in Höhe von 1/8 des Hauswertes zum Zeitpunkt der Übertragung.

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#4
 Von 
Gunnar.L
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sein Haus was er ihr überschrieben hat letztes Jahr.

Und das Inventar von dem Haus ist noch da.

Sonst nix.

Lg

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28266 Beiträge, 5145x hilfreich)

Der Vater lebt doch noch.
Nun wartet doch wenigstens ab, bis er verstorben ist.
:sad:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36653 Beiträge, 13625x hilfreich)

Also, wirklich! Erben kommt nach sterben. Außerdem weiß man gar nichts. Weder, ob Geld geflossen ist, noch, was die Umschreibungsmodalitäten waren. Also, was soll die Anfrage?

wirdwerden

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45485 Beiträge, 16175x hilfreich)

Zitat (von Gunnar.L):
Und das Inventar von dem Haus ist noch da.

Sonst nix.


Dann steht beiden Kindern ein Pflichtteilergänzungsanspruch in Höhe von je 1/8 des Hauswertes zu.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15687 Beiträge, 5693x hilfreich)

Alternativ könnte man auch einfach den Wunsch des Vaters berücksichtigen und ihn fragen, was er gerne hätte.
Noch ist dies ja scheinbar möglich.

Signatur:

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#9
 Von 
wirklich123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, solche Anfragen machen mich echt traurig...

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