Hallo.
Folgender Fall: Vater (Witwer) stirbt Ende 09.
Er hat eine leibliche Tochter aus 1. Ehe.
In 2. Ehe bringt die 2. Ehefrau eine Tochter mit - die nicht adoptiert wurde.
Zur leibl. Tochter bricht der Vater den Kontakt fast völlig ab.
Der Vater lebte bis zu seinem Tod allein im eigenen Haus nebst Grundstück.
Nach dem Tod des Vaters taucht ein Testament auf, alles soll die Stieftochter erben.
Die leibliche Tochter wurde somit enterbt. Sie kann nur den Pflichtteil fordern.
Sie erhält ein Nachlassverzeichnis von der Stieftochter, nachdem es eigentlich nichts zu erben gibt. Sie erfährt, dass der Vater das Haus und Grundstück an die Stieftochter für 'wenig' 'verkauft' hat und somit nicht mehr zur Erbmasse gehört - der Verkauf liegt mehr als 10 Jahre zurück. Im Nachlassverzeichnis taucht aber auch kein finanzieller Gegenwert auf.
Der Vater zahlt an die Stieftochter eine monatliche Miete. Zwischen dem Verkaufsdatum und dem Datum des Mietvertrages liegen ca. 5 Jahre. Ob die ersten Jahre Miete gezahlt wurde ist nicht ersichtlich. Die Überschreibung des Hauses u. Grundstück ist aus dem Grundbuchauszug ersichtlich, aber nicht ob es auch tatsächlich verkauft wurde. Möglich wäre ja auch eine Schenkung. Im Mietvertrag und im Grundbuch wird ein lebenslanges Wohnrecht gewährt.
Also hat sich der Vater von seinem Grund und Boden nur auf dem Papier getrennt
Die leibliche Tochter möchte gern den Kaufvertrag sehen um dem Ganzen Glauben zu schenken.
Die Stieftochter zeigt der leiblichen Tochter keinen Kaufvertrag. Dazu sei die Stieftochter nicht verpflichtet, meint diese. Auch eine Aufstellung von der Hausbank über Konten erhält die leibliche Tochter nicht. Sie hat Kenntnis von einem Konto aus dem Nachlassverzeichnis, mehr nicht.
Was kann nun die leibliche Tochter tun? Muss sie wirklich erst einen Anwalt einschalten? Hat sie das Recht auf die Einsicht in den Kaufvertrag? Wozu ist die Stieftochter verpflichtet?
Die kann ja der leiblichen Tochter viel erzählen...
Das Haus wurde sicher unter seinem Wert verkauft. Beginnt die 10 Jahres Frist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch hier ab dem Verkauf oder ab dem Tod des Vaters, er hat ja bis dahin das Haus allein bewohnt wie vor der Überschreibung.
Vielen Dank für jede Antwort!
Stieftochter gegen leibliche Tochter - Pflichtteil
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Der Vater hat sich von seinem Grund und Boden nicht nur "auf dem Papier" getrennt; er hätte das Haus ja wohl nicht mehr verkaufen können oder anders frei darüber verfügen können.
Es ist natürlich möglich, dass es unbekannte Verträge zwischen Vater und Stieftochter gab, die ihm ein paar mehr Rechte oder sogar Rückübertragungsansprüche einräumten, aber wenn es harte Rückübertragungsklauseln gab, müßten im Grundbuch ein Hinweis darauf zu finden sein.
Und wenn die Steiftochter seit mehr als 10 Jahren im Grundbuch steht, ist es auch unerheblich, ob das Haus geschenkt oder verkauft wurde, da sind sowieso keine Erbansprüche aus dem Nachlass des Vaters mehr möglich.
Die Stieftochter ist verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis anzufertigen und es Pflichtteilsberechtigten auszuhändigen. Das hat sie offenbar getan. Zu weiteren Auskünften ist sie nicht verpflichtet, also muss sie auch keinen Kaufvertrag vorzeigen, der mehr als 10 Jahre alt ist - egal, ob Kauf oder Schenkung.
Wenn Verdacht besteht, dass beim Nachlassverzeichnis etwas verschwiegen wurde, so kann man dies natürlich verfolgen, die Stieftochter hätte sich damit allerdings strafbar gemacht. Die Grundstücksgeschichte läßt darauf schließen, dass die Stieftochter Rechte und Pflichten in Erbschaftssachen gut kennt, ich würd also mal vermuten, dass sie strafbare Handlungen vermieden hat.
Wenn der Vater Vollmacht für Konten der Stieftochter hatte, so ist dies z.B. nicht auskunftsrelevant; wäre aber, wenn Vater und Stieftochter sich einig waren, ein möglicher Weg, Konten zu verstecken.
Wenn die üblichen Zahlungsein- und Ausgänge über das genannte Konto liefen (Renteneinzahlung, evtl. Miete, Strom, Telefon, GEZ, ...), würde ich jedenfalls nicht das Geld und die Zeit investieren, um nach weiteren Konten zu suchen. Wenn diese Sachen fehlen, lohnt natürlich die Nachfrage, wie diese Geschäfte leifen. Aber wenn die Stieftochter in ihrer Gutherzigkeit die GEZ des Stifvaters bezahlte, ist das auch nur ein Anfangsverdacht...
Das Ganze klingt natürlich sehrt danach, dass Vater und Stieftochter gemeinsam Erbansprüche der leiblichen Tochter ausbooten wollten. Das ist ihnen mit der beschriebenen Konstruktion (plus der Tatsache, dass der Vater lange genug lebte) gelungen.
Da seit Jahren warum auch immer kaum ein Kontakt zwischen Vater und leiblicher Tochter bestand, scheint es mir auch nicht gerade abwegig, dass die Tochter da nicht mehr viel bekommt.
man könnte allerdings mal einen Grundbuchauszug anfordern. Vielleicht hilft der weiter.
wirdwerden
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@ wirdwerden
Einen Grundbuchauszug hat die leibliche Tochter gesehen - hieraus geht die Eigentumsüberschreibung (liegt mehr als 10 Jahre zurück) auf die Stieftochter hervor, aber nicht ob das Haus tatsächlich verkauft worden ist. Es ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit vermerkt, bestehend aus einem Wohnrecht, löschbar bei Tod des Vaters.
Die leibliche Tochter könnte deswegen auch von einer Schenkung ausgehen und wegen dem Wohnrecht von Nießbrauch ausgehen. Hier würde ja die 10-Jahresfrist erst bei Tod des Vaters beginnen zu laufen.
Es sieht aber wohl so aus, als hätte die Stieftochter, die eigentlich rein gar nichts mit dem Haus und Grundstück zu tun hat, die leibliche Tochter tatsächlich ausgebootet hat... natürlich mit Hilfe des Vaters... der aber unter Einfluss der 2. Ehefrau und eben der Stieftochter stand.
@quiddje
Danke für die ausfühliche Antwort.
Nicht der Vater hatte Vollmacht über die Konten der Stieftochter sondern umgekehrt.
Wer will schon nachweisen, ob das Nachlassverzeichnis korrekt erstellt wurde?
Das Haus und Grundstück ist weg, und ein Gegenwert taucht nirgens auf.
Warum ist es abwegig, dass die leibliche Tochter was bekommen soll? Sie konnte für die familiäre Situation ja nun wirklich nichts. Der sporadische Kontakt lag nicht an der Tochter sondern eher an der neuen Familie, die der Vater angeheiratet hat. Und nun geht ein Haus mit Grundstück in völlig fremde Hände über... die Stieftochter kann es nun einfach verkaufen...
Ich wünsche euch noch einen schönen Tag!
-- Editiert am 15.07.2010 14:17
-- Editiert am 15.07.2010 14:18
#Die leibliche Tochter könnte deswegen auch von einer Schenkung ausgehen und wegen dem Wohnrecht von Nießbrauch ausgehen.#
Ein Wohnrecht ist kein Nießbrauch!
#Hier würde ja die 10-Jahresfrist erst bei Tod des Vaters beginnen zu laufen.#
Das stimmt bei der Einräumung eines Wohnrechts nur bedingt.
#Und nun geht ein Haus mit Grundstück in völlig fremde Hände über... die Stieftochter kann es nun einfach verkaufen...#
So ist es, es war wohl so gewünscht.
#Was kann nun die leibliche Tochter tun? Muss sie wirklich erst einen Anwalt einschalten?#
Es müsste geklärt werden, ob die Formulierung des Wohnrechts dazu führt, dass die 10-Jahres-Frist er nach dem Tod des Vaters zu laufen beginnt oder nicht.
Vermute mal eher, dass der Vater dies sehr wohl bedacht hat und der Tochter keine Pflichtteilsergänzungsansprüche bzgl. der Immo zustehen.
#Hat sie das Recht auf die Einsicht in den Kaufvertrag?#
Nein.
#Wozu ist die Stieftochter verpflichtet?#
Sie muss nach Anforderung ein Nachlassverzeichnis erstellen.
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