Stieftochter ja/ nein

5. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Leopold10
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stieftochter ja/ nein

Hallo zusammen,

Ich kümmere mich seit mehreren Jahren um meinen Vater ( jetzt 92) und habe noch eine vermeintliche Stiefschwester. Sie kümmert sich faktisch gar nicht um meinen Vater und hat auch keinen Bezug zu Ihm.
Ich konnte bis jetzt keine Nachweise finden , dass sie in den 70 oder 80er adoptiert wurde und mein Vater weiss es auch nicht mehr, da er beginnende Demenz hat.Jedoch hat sie nie den Familiennamen meines Vaters getragen?
Ist dies ein Indiz für kein Verwandschaftsverhältnis und falls sie doch eine Stieftochter wäre, hat sie dann Anspruch auf das Erbe?

Herzlichen Dank für eure Mithilfe und Antworten.

Grüsse
LH

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von Leopold10):
...und habe noch eine vermeintliche Stiefschwester.

Was heißt vermeintlich?
Zitat:
Ist dies ein Indiz für kein Verwandschaftsverhältnis und falls sie doch eine Stieftochter wäre, hat sie dann Anspruch auf das Erbe?

Eine Stieftochter ist die Tochter der Ehefrau des Vaters und diese ist nicht mit dem Vater verwandt und hat keinen gesetzlichen Erb- oder Pflichtteilsanspruch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47471 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
und falls sie doch eine Stieftochter wäre, hat sie dann Anspruch auf das Erbe?


Wenn sie nicht adoptiert wurde, ist sie die Stieftochter. Wenn sie adoptiert wurde ist sie die Tochter. Als Tochter hätte sie Erbansprüche.

Zitat:
Ist dies ein Indiz für kein Verwandschaftsverhältnis


Ja

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Nö, kein Indiz, es gibt ja noch andere Konstellationen. Etwa ein nichteheliches Kind.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.755 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen