Hallo zusammen,
Ich kümmere mich seit mehreren Jahren um meinen Vater ( jetzt 92) und habe noch eine vermeintliche Stiefschwester. Sie kümmert sich faktisch gar nicht um meinen Vater und hat auch keinen Bezug zu Ihm.
Ich konnte bis jetzt keine Nachweise finden , dass sie in den 70 oder 80er adoptiert wurde und mein Vater weiss es auch nicht mehr, da er beginnende Demenz hat.Jedoch hat sie nie den Familiennamen meines Vaters getragen?
Ist dies ein Indiz für kein Verwandschaftsverhältnis und falls sie doch eine Stieftochter wäre, hat sie dann Anspruch auf das Erbe?
Herzlichen Dank für eure Mithilfe und Antworten.
Grüsse
LH
Stieftochter ja/ nein
5. Dezember 2020
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Frage vom 5. Dezember 2020 | 19:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stieftochter ja/ nein
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#1
Antwort vom 5. Dezember 2020 | 20:26
Von
Status: Richter (8003 Beiträge, 4497x hilfreich)
Zitat...und habe noch eine vermeintliche Stiefschwester. :
Was heißt vermeintlich?
Zitat:Ist dies ein Indiz für kein Verwandschaftsverhältnis und falls sie doch eine Stieftochter wäre, hat sie dann Anspruch auf das Erbe?
Eine Stieftochter ist die Tochter der Ehefrau des Vaters und diese ist nicht mit dem Vater verwandt und hat keinen gesetzlichen Erb- oder Pflichtteilsanspruch.
#2
Antwort vom 6. Dezember 2020 | 01:56
Von
Status: Unbeschreiblich (47471 Beiträge, 16805x hilfreich)
Zitat:und falls sie doch eine Stieftochter wäre, hat sie dann Anspruch auf das Erbe?
Wenn sie nicht adoptiert wurde, ist sie die Stieftochter. Wenn sie adoptiert wurde ist sie die Tochter. Als Tochter hätte sie Erbansprüche.
Zitat:Ist dies ein Indiz für kein Verwandschaftsverhältnis
Ja
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#3
Antwort vom 6. Dezember 2020 | 10:25
Von
Status: Unbeschreiblich (38353 Beiträge, 13981x hilfreich)
Nö, kein Indiz, es gibt ja noch andere Konstellationen. Etwa ein nichteheliches Kind.
wirdwerden
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