Guten Abend,
vor ca 3 jahren ist der Mann meiner Mutter gestorben ( mein Stiefvater, nicht mein leiblicher Vater )
In seinem Testament hat er mich als Enderben benannt. Das Erbe umfasst in der Hauptsache ein schuldenfreies Einfamilienhaus. Meine Mutter wohnt seit dem Tod ihres Mannes alleine in dem Haus.
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich nach dem Tod meiner Mutter das Haus erbe und meinem Bruder als Pflichtteil ein Viertel des Hauswertes auszahlen muß.
Jetzt habe ich von meiner Mutter erfahren, dass sie ein neues, eigenes Testament gemacht hat, nachdem mein Bruder und ich das Haus je zur Hälfte erben sollen.
Das Testament meines Stiefvaters ist beim Amtsgericht hinterlegt. Ich habe versucht davon eine Kopie zu bekommen. Das wurde abgelehnt.
Dazu folgende Fragen :
# Wie lange ist das Testament meines Stiefvaters gültig ?
# Bekommt ein von mir beauftragter RA Einsicht in das Testament ?
# Kann meine Mutter überhaupt ein neues, eigenes Testament machen und dadurch das "alte" Testament meines Stiefvaters ausser Kraft setzen ?
# Darf meine Mutter das Haus ohne meine Einwilligung verkaufen ?
# Muß sie mich dann am Erlös beteiligen ?
# Wenn ja, in welcher Höhe.
Wie hoch wären die RA Gebühren für eine Beratung ?
(Stief)vater gestorben - Mutter macht neues Testa
#In seinem Testament hat er mich als Enderben benannt. Das Erbe umfasst in der Hauptsache ein schuldenfreies Einfamilienhaus. Meine Mutter wohnt seit dem Tod ihres Mannes alleine in dem Haus.#
Hat dieses Testament nur dein Stiefvater gemacht und dich zum Alleinerbe eingesetzt oder ist es ein gemeinschaftliches
Testament zusammen mit deiner Mutter und du wirst erst nach
dem Tod deiner Mutter Alleinerbin?
J#Das Testament meines Stiefvaters ist beim Amtsgericht hinterlegt. Ich habe versucht davon eine Kopie zu bekommen. Das wurde abgelehnt.#
Wenn du Erbin auf den Tod des Stiefvaters geworden wärst, hättest du eine ohne weiteres eine Kopie erhalten bzw. du wärst schon beim Tod deines Stiefvaters von dem Testament unterrrichtet worden.
Daher vermute ich, dass es sich um gemeinschaftliches
Testament handelt und du erst nach dem Tod deiner Mutter zur Alleinerbin eingesetzt wurdes.
# Wie lange ist das Testament meines Stiefvaters gültig ?#
Es gibt keine Frist nach dem dies "ungültig" wird.
# Bekommt ein von mir beauftragter RA Einsicht in das Testament ?#
Wenn du nicht Erbe geworden bist, nein.
Die weiteren Fragen kann man ohne Antwort auf die obigen Frage nicht beantworten.
#Wie hoch wären die RA Gebühren für eine Beratung ?#
Eine Beratung kosten i.d.R. EUR 190,-- + UST.
soweit ich weiß, war es KEIN gemeinschaftliches Testament.
Zur Frage, ob meine Muttwer ein neues Testament machen kann, kannst Du nichts sagen ?
Sie widerspricht damit ja dem letzten Willen meines Stiefvaters, wenn sie das Haus meinem Bruder und mir je zur Hälfte vererbt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#soweit ich weiß, war es KEIN gemeinschaftliches Testament.#
Dann wärst du aber vom Nachlassgericht benachrichtigt worden.
#Zur Frage, ob meine Muttwer ein neues Testament machen kann, kannst Du nichts sagen ?#
Nein, da man dazu 100%ig wissen muss ob es sich um ein gemeinschaftliches oder einseitiges Testament handelt.
#Sie widerspricht damit ja dem letzten Willen meines Stiefvaters, wenn sie das Haus meinem Bruder und mir je zur Hälfte vererbt.#
Die entscheidende Frage ist die, ob es sich um gemeinschaftliches Testament handelt und deine Mutter berechtigt ist, die Erbfolge auf den Tod des Überlebenden zu ändern oder ob es sich um Einzeltestament deines Stiefvaters handelt und du zum Alleinerben eingesetzt worden bist.
das heißt also, wenn es ein gemeinschaftliches Testament sein sollte, dann könnte meine Mutter ein neues Testament machen ?
obwohl mein (Stief) vater etwas anderes festgelegt hatte ?
...hm, wie erfahre ich, ob das Testament von meinem Stiefvater alleine aufgesetzt war, oder ob es ein gemeinschaftliches war ?
Die Mutter kann ich nicht fragen...
ach noch was, das Haus gehörte meines Wissens meinem Steifvater alleine.
#das heißt also, wenn es ein gemeinschaftliches Testament sein sollte, dann könnte meine Mutter ein neues Testament machen ?#
Nein, wenn es ein gemeinschaftliches Testament ist (und hier deutet vieles darauf hin), kann die Mutter nur dann ein neues Testament errichten, wenn eine entsprechende Klausel enthalten ist. Ansonsten kann deine Mutter kein neues Testament errichten und die Erbfolge ändern.
#..hm, wie erfahre ich, ob das Testament von meinem Stiefvater alleine aufgesetzt war, oder ob es ein gemeinschaftliches war ?#
Wenn du als (Allein)erbin deines Stiefvaters geworden wärst, dann hätte dich das Nachlassgericht hiervon benachrichtigt! Deshalb gehe ich davon aus, dass du ggf. erst nach dem Tod deiner Mutter Erbin wirst.
Du hast deinem Stiefvater gegenüber keinerlei Erb- oder Pflichtteilsrechte und auch kein Recht, dessen Testament einzusehen (wie schon geschrieben, wärst du "automatisch" benachrichtigt worden, wenn du nach ihm geerbt hättest)
Du kannst momentan nichts tun. Wenn deine Mutter ein neues Testament errichtet hat und sie durch das gemeinschaftliche Testament daran gehindert war, ist dieses Testament ungültig. Das wirst du aber erst im Todesfall (der hoffentlich noch nicht so schnell eintritt) erfahren.
-- Editiert von cruncc1 am 21.02.2009 09:35
zunächst mal vielen Dank für Eure Zuschriften.
Es besteht also keine Möglichkeit das Testament meines Stiefvaters einzusehen, auch nicht per RA ?
#zunächst mal vielen Dank für Eure Zuschriften.#
??? Hat noch jemand hier geantwortet?
#Es besteht also keine Möglichkeit das Testament meines Stiefvaters einzusehen, auch nicht per RA ?#
Nein, du bist mit deinem Stiefvater nicht verwandt.
-- Editiert von cruncc1 am 21.02.2009 19:45
sorry Schreibfehler,
sollte natürlich heißen, danke für Deine Zuschriften.:)
dann kann man wohl nur abwarten und dann mit meinem Bruder entweder
oder
sind ja ganz tolle Aussichten....
--- editiert vom Admin
@ ali baba,
wie besteht denn die Möglichkeit Einsicht in das Testament zu bekommen ?
über einen beauftragtern RA ?
es wurde ja schon geschrieben, ich bekäme keine Auskunft, da es nicht mein leiblicher Vater war.
was würdest Du mache ?
--- editiert vom Admin
sie haben auch eine .
...Wenn du Erbin auf den Tod des Stiefvaters geworden wärst, hättest du eine ohne weiteres eine Kopie erhalten bzw. du wärst schon beim Tod deines Stiefvaters von dem Testament unterrrichtet worden....
#Das ist so falsch.#
Nein, meine Aussage ist rbezogen auf die Erbeinsetzung richtig.
Ob eine zum Nacherben bestimmte Person benachricht wird, sei dahingestellt.
#M.E. sollte der Nacherbe jedoch schon beteiligt werden, da er auch als Nacherbe bereits umfangreiche Rechte hat. Hier sollte ggf. schon ein Anwalt konsultiert werden und ggf. Akteneinsicht genommen werden um zu prüfen, was tatsächtlich letztwillig verfügt wurde.#
Da ihr die Einsicht in das Testament verweigert wurde, gehe ich davon aus, dass sie nicht im Testament erwähnt wurde.
#Es kommt auch nicht darauf an, ob ein gemeinschaftliches Testament errichtet wird, wofür hier gar nichts spricht.#
Deshalb kann die Mutter ein eigenes Testament errichten und die Erbfolge auf ihr Ableben selbst bestimmen.
#Entscheidend ist vielmehr der Inhalt des Testamenstes.#
Ich stimme dir zu.
Ich sehe momentan keine Veranlassung einen RA einzuschalten. Wen die Mutter ggf. zu ihren Erben bestimmt ist ihre Sache. Ansonsten sollte man abwarten, was nach dem Tod der Mutter "Sache" ist.
@Ali Baba
#Lese mal die PM#
Wenn ich was zu sagen habe, kann ich es auch im Forum tun - aber das ist jedem seine Sache.
-- Editiert von cruncc1 am 22.02.2009 14:14
@ cruncc1
geh bitte mal nach frag-einen-anwalt / Erbrecht / 1. Beitrag.
wie ist Deine Meinung dazu ?
--- editiert vom Admin
dann werde ich wohl erst mal abwarten und eine RS Versicherung abschließen. Die braucht ja auch eine gewisse Vorlaufzeit.
Denn eine gerichtliche Auseinandersetzung mit meinem Bruder wird wohl unausweichlich sein.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
34 Antworten