Stiefvater nimmt Pflichtteil vorab

4. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
armer erwin
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)
Stiefvater nimmt Pflichtteil vorab

Hallo,

ich bin Erbe geworden, hab es aber erst 5 Jahre später erfahren.
Mein Stiefvater hat sich alles an Land gezogen und nie einen Pflichtteil eingeklagt.
Darf man sich einfach seinen Pflichtteil selber nehmen.
Darf man Erbgegenstände veheimlichen und sich nach Ablauf der Verjährungsfrist auf den angeblichen Pflichtteil anrechnen lassen.

Danke
Erwin


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

quote:
ich bin Erbe geworden, hab es aber erst 5 Jahre später erfahren.

Wer ist verstorben bzw. wen hast du beerbt?
Warum hast erfährst du erst 5 Jahre nach dem Tod der Person von diesem Erbe?


quote:
Mein Stiefvater hat sich alles an Land gezogen und nie einen Pflichtteil eingeklagt.
Darf man sich einfach seinen Pflichtteil selber nehmen.


Einen Pflichtteil muß man von den Erben verlangen.

Einen Pflichtteil kann man aber nur verlangen wenn man
1. pflichtteilsberechtigt ist und
2. enterbt wurde oder das Erbe ausgeschlagen hat.

Kleine Hexe



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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3771x hilfreich)



.....und ein Stiefvater ist kein Verwandter. Das ist der (neue) Ehemann der Mutter und ihr habt keine gegenseitigen Ansprüche, da niemand bei dem anderen in der Erbfolge. Es sei denn, es gäbe ein Testament, dass euch beide einbezieht.

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