Stiefvater verstorben ; Erbe

11. Juni 2024 Thema abonnieren
 Von 
AlexWbn
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Stiefvater verstorben ; Erbe

Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Anliegen und ich finde im Internet die Aussagen teils etwas schwammig. Letzte Woche Freitag ist mein Stiefvater verstorben. Er hat leibliche sowie Stiefkinder. Werde ich als Stiefkind auch dazu aufgefordert das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen? Ich stand mit ihm ja in keinem Verwandtschaftsverhältnis und er hat jede Menge Schulden. Ich habe auch einen Sohn, bin mit der Mutter aber nicht mehr zusammen und waren nicht verheiratet. Wenn ich das Erbe ausschlagen muss, muss ich dann auch meinen Sohn angeben und seine Mutter es ebenfalls ausschlagen?

LG

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39519 Beiträge, 14164x hilfreich)

Da Du mit ihm nicht verwandt bist, bist Du auch kein Erbe, es sei denn, es würde ein Testament existieren, in welchem Du berücksichtigt wirst. Das ist bei desolaten finanziellen Verhältnissen ja seltener der Fall. Also ohne Testament musst Du gar nichts tun.

wirdwerden

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#2
 Von 
AlexWbn
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie sicher ist das? Laut Aussage meiner Stiefschwester, hätte sie wohl beim Gericht oder Nachlassgericht angerufen und die meinten, dass in erster Instanz es an Ehepartner und Kinder geht, wenn diese ablehnen, dann an die Geschwister usw., bis am Ende keiner mehr da ist.

-- Editiert von User am 11. Juni 2024 22:06

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#3
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1380 Beiträge, 230x hilfreich)

Zitat (von AlexWbn):
dass in erster Instanz es an Ehepartner und Kinder geht, wenn diese ablehnen, dann an die Geschwister usw., bis am Ende keiner mehr da ist.

Ja und? Als Stiefkind bist du aber weder Ehepartner noch Kind noch Geschwister (des Erblassers).

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#4
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1438 Beiträge, 246x hilfreich)

Zitat (von AlexWbn):
Wie sicher ist das?
Ganz sicher! Lies § 1924 ff BGB.

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#5
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 230x hilfreich)

Du bist Stiefkind, oder bist du adoptiert?
Wenn du adoptiert wärst, dann wärst du einem leiblichen Kind gleichgestellt und wärst Erbe.

Signatur:

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#6
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 230x hilfreich)

Du bist Stiefkind, oder bist du adoptiert?
Wenn du adoptiert wärst, dann wärst du einem leiblichen Kind gleichgestellt und wärst Erbe.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AlexWbn
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe momentan enormen Stress und bin auch noch etwas durcheinander, musste die genaue Definition selbst nochmal googeln. Also sie ist nicht meine Stiefschwester, sondern Halbschwester, wir haben ja die gleiche Mutter. Verhält es sich hier immer noch gleich? Sie waren weder verheiratet, noch gibt es ein Testament usw.

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#8
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1438 Beiträge, 246x hilfreich)

.

-- Editiert von User am 12. Juni 2024 11:50

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#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8258 Beiträge, 4561x hilfreich)

Zitat (von AlexWbn):
Also sie ist nicht meine Stiefschwester, sondern Halbschwester, wir haben ja die gleiche Mutter. Verhält es sich hier immer noch gleich? Sie waren weder verheiratet, noch gibt es ein Testament usw.

??? Wer ist "sie"? Was hat diese "Richtigstellung" mit dem Tod des Stiefvaters zu tun?

Fakt ist, dass ein Stiefsohn kein gesetzlichen Erbe ist und daher keine Ausschlagung vornehmen muss/kann.

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#10
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1380 Beiträge, 230x hilfreich)

Zitat (von AlexWbn):
Also sie ist nicht meine Stiefschwester, sondern Halbschwester, wir haben ja die gleiche Mutter.

Ja und?
Wer ist denn nun gestorben? Der Stiefvater oder die Halbschwester?

Wenn der Stiefvater, dann ist es völig egal, ob sie deine Halbschwester oder sonst was ist. Es kommt auf das Verwanddchaftsverhältnis zum Verstorbenen an und nicht zu irgendwelchen anderen Familienmitgliedern

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