Hallo zusammen,
ich habe ein kleines Anliegen und ich finde im Internet die Aussagen teils etwas schwammig. Letzte Woche Freitag ist mein Stiefvater verstorben. Er hat leibliche sowie Stiefkinder. Werde ich als Stiefkind auch dazu aufgefordert das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen? Ich stand mit ihm ja in keinem Verwandtschaftsverhältnis und er hat jede Menge Schulden. Ich habe auch einen Sohn, bin mit der Mutter aber nicht mehr zusammen und waren nicht verheiratet. Wenn ich das Erbe ausschlagen muss, muss ich dann auch meinen Sohn angeben und seine Mutter es ebenfalls ausschlagen?
LG
Stiefvater verstorben ; Erbe
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Da Du mit ihm nicht verwandt bist, bist Du auch kein Erbe, es sei denn, es würde ein Testament existieren, in welchem Du berücksichtigt wirst. Das ist bei desolaten finanziellen Verhältnissen ja seltener der Fall. Also ohne Testament musst Du gar nichts tun.
wirdwerden
Wie sicher ist das? Laut Aussage meiner Stiefschwester, hätte sie wohl beim Gericht oder Nachlassgericht angerufen und die meinten, dass in erster Instanz es an Ehepartner und Kinder geht, wenn diese ablehnen, dann an die Geschwister usw., bis am Ende keiner mehr da ist.
-- Editiert von User am 11. Juni 2024 22:06
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Zitatdass in erster Instanz es an Ehepartner und Kinder geht, wenn diese ablehnen, dann an die Geschwister usw., bis am Ende keiner mehr da ist. :
Ja und? Als Stiefkind bist du aber weder Ehepartner noch Kind noch Geschwister (des Erblassers).
Ganz sicher! Lies § 1924 ff BGB.ZitatWie sicher ist das? :
Du bist Stiefkind, oder bist du adoptiert?
Wenn du adoptiert wärst, dann wärst du einem leiblichen Kind gleichgestellt und wärst Erbe.
Du bist Stiefkind, oder bist du adoptiert?
Wenn du adoptiert wärst, dann wärst du einem leiblichen Kind gleichgestellt und wärst Erbe.
Ich habe momentan enormen Stress und bin auch noch etwas durcheinander, musste die genaue Definition selbst nochmal googeln. Also sie ist nicht meine Stiefschwester, sondern Halbschwester, wir haben ja die gleiche Mutter. Verhält es sich hier immer noch gleich? Sie waren weder verheiratet, noch gibt es ein Testament usw.
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-- Editiert von User am 12. Juni 2024 11:50
ZitatAlso sie ist nicht meine Stiefschwester, sondern Halbschwester, wir haben ja die gleiche Mutter. Verhält es sich hier immer noch gleich? Sie waren weder verheiratet, noch gibt es ein Testament usw. :
??? Wer ist "sie"? Was hat diese "Richtigstellung" mit dem Tod des Stiefvaters zu tun?
Fakt ist, dass ein Stiefsohn kein gesetzlichen Erbe ist und daher keine Ausschlagung vornehmen muss/kann.
ZitatAlso sie ist nicht meine Stiefschwester, sondern Halbschwester, wir haben ja die gleiche Mutter. :
Ja und?
Wer ist denn nun gestorben? Der Stiefvater oder die Halbschwester?
Wenn der Stiefvater, dann ist es völig egal, ob sie deine Halbschwester oder sonst was ist. Es kommt auf das Verwanddchaftsverhältnis zum Verstorbenen an und nicht zu irgendwelchen anderen Familienmitgliedern
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