Stiefvater verstorben..Stiefsohn als Bevollmächtigter,aber Sohn auch noch da.Und nun?

16. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Dickmann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stiefvater verstorben..Stiefsohn als Bevollmächtigter,aber Sohn auch noch da.Und nun?

Hallo,

mein Problem ist folgendes:

Meine Mutter und mein Stiefvater heirateten vor 26 Jahren. Vor 5 Jahren starb meine Mutter. Mein Stiefvater hatte aus erster Ehe drei leibliche Söhne. Ich und mein Bruder wurden nicht adoptiert. Von den drei eigenen Kindern verstarb einer an
Drogen, der zweite ist seit Jahren verschollen ( ob dieser noch lebt, weiß ich nicht) Der dritte lebt zwar noch, hat aber seit
15 Jahren keinen Kontakt zum Vater (soweit ich weiß lebt er von Sozialhilfe)
Die einzigen die sich in den letzten Jahren um meinen Stiefvater gekümmert haben, sind meine Frau und ich.
Nun ist mein Stiefvater im Alter von 77Jahren nach schwerer Krankheit im Pflegeheim verstorben. Er hatte mir bereits vor einigen Monaten sämtliche Vollmachten erteilt und mich auch als Bezugsberechtigten einer kleinen Sterbegeldversicherung eingesetzt. (Meinem Stiefvater musste ich versprechen, das ich seine Kinder nicht von seinem Ableben unterrichte da er nicht wollte das sie zur Beerdigung kommen) Soweit zur Vorgeschichte.
Meine Fragen wären wie folgt:
1. Da mein Stiefvater nicht wollte, das seine Kinder die sich ja nie um ihn gekümmert haben, von seinem Ersparten bzw. von seiner Sterbegeldversicherung (5000,-€ einen Nutzen haben, ließ er mich als Bezugsbevollmächtigten einsetzen . Steht mir dieser Betrag zu oder muss ich annehmen das der verbleibende Sohn einen Anspruch haben könnte?
2. Mein Stiefvater hat ca. 8000,-€ auf seinem Bankkonto, hiervon
werden die Beerdigungskosten ca. 6500,-€ bezahlt (dies wollte mein Stiefvater so) Evtl. bleibt also ein kleinerer Geldbetrag übrig, wielange muß ich diesen auf dem Konto lassen?
3.Bin ich verpflichtet, die Wohnung über mehr als 4Wochen ungekündigt zu lassen? Da es ja sein könnte das der Sohn sich
meldet, auch wenn dies nicht zu erwarten ist (meine Eltern hatten nie viel Geld und nach meiner Einschätzung ist außer ein paar Andenken nichts verwertbares in der Wohnung)

Ich danke schonmal für eure Antworten


-- Editiert von Dickmann am 16.03.2006 19:41:35

-- Editiert von Dickmann am 16.03.2006 19:58:18

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47486 Beiträge, 16806x hilfreich)

zu 1.: Der Betrag steht Dir zu.

zu 2.: Trotz Vollmacht darfst Du das Geld nicht antasten. Es steht bereits jetzt im Eigentum der Erben, auch wenn diese nichts davon wissen.

zu 3.: Wenn die Vollmacht auch dazu berechtigt, die Wohnung nach dem Tod ds Stiefvaters zu kündigen, dann kannst Du das machen. Ansonsten wäre es gar nicht möglich, dss Du kündigst. Das können nur die Erben.
Für den Hausrat und sonstige Dinge in der Wohnung gilt das Gleiche wie unter 2.

Dein Stiefvater hätte Dich testamentarisch als Erben einsetzen müssen, damit Du jetzt alles hättest regeln können. Das hat er aber leider versäumt.

So kannst Du gar nichts machen. Die Nutzung der Vollmachten zu eigenen Zwecken erfüllt den Straftatbestand der Unterschlagung. So eine Volmacht darf nur im Sinne des Vollmachtgebers und nach seinem Tod im Sinne der Erben genutzt werden.

Das einzige, was also zulässig ist, ist die begleichung der Nachlassverbindlichkeiten wie z.B. Schulden nd Beerdigungskosten.

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