Stimmt es, dass ein Testament vom Gericht überprüft wird?

7. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
dagmarsimone
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Stimmt es, dass ein Testament vom Gericht überprüft wird?

Hallo,

Stimmt es, dass ein Testament vom Gericht überprüft wird?

Muss man eine Überprüfung anmelden, wenn es um Immobilien geht, oder meldet sich eine Behörde?

Bei welcher Behörde muss man eine Testamentprüfung anmelden?

Ist ein Testament gültig, wenn es nicht selber handschriftlich aufgenommen wurde und auch nicht vom Notar bestätigt wurde?

Vielen Fragen, danke für Eure Mühe

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Muss man eine Überprüfung anmelden, wenn es um Immobilien geht, oder meldet sich eine Behörde?

Die Umschreibung einer Immobilie auf den Erben ist nur mit Hilfe eines Erbscheins möglich. Um den Erbschein zu bekommen, muss das Testament beim zuständigen Gericht vorgelegt werden.

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

....und noch zur letzten Frage:
Nicht eigenhändig geschriebene Testamente sind ungültig, auch Datum und Ort der Anfertigung sind notwendig. Öffentliche Testamente fertigt der Notar nach dem Willen des Erblassers an.
In Ausnahmefällen sind auch müdliche Testamente vor mindestens 3 Zeugen gültig (Nottestament).

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Fehlendes Datum (und Ort) machen ein Testament nicht automatisch ungültig. Sie sollten (müssen aber nicht) aufgenommen werden.

Ein fehlendes Datum wird z. Bsp. dann relevant, wenn es Zweifel an der Gültigkeit des Testaments gibt (diese Zweifel entstehen aber nicht aufgrund des fehlenden Datums).

Sollten zwei widersprüchliche Testamente existieren gilt das mit dem Datum.

Oder man wird geisteskrank und das Testament könnte nach der Erkrankung entstanden sein etc.





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#4
 Von 
haarhaus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 43x hilfreich)

Das Gericht eröffnet das bei ihm eingereichte Testament zunächst einmal. Das bedeutet, dass alle Betroffenen Kenntnis von der Existenz des Testamentes erhalten. das macht das Gericht von sich aus.

Eine weitergehende Überprüfung findet erst statt, wenn man einen Erbschein beantragt, z.B. wenn das Grundbuch umgeschrieben werden soll. Hier muss man - wie gesagt - einen Antrag stellen, d.h. das Gercht wird nicht von sich aus tätig.

Zur Form des Testaments: Normalerweise zählen bei uns nur das vollständig mit der Hand geschriebene oder das notarielle Testament. Außerdem gibt verschiedene Formen des Nottestamentes.

Wenn aber der Verstorbene eine ausländische Staatsangehörigkeit hatte, sind auch solche Testamente gültig, die in Übereinstimmung mit den Formvorschriften nach seinem Heimatrecht errichtet worden sind, z.B. Drei-Zeugen-Testament, mündliches Testament.

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""

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#5
 Von 
c.s.l.s.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag!

Vielleicht gibt es jemanden, der mir einen Rat geben könnte.
Ich bin eine geschiedene alleinerziehende Mutter, die erkrannt ist und sich nun mit diesem Thema auseinander setzen muß.
Leider habe ich keinerlei Kenntnisse darüber, welche Schritte notwendig sind, ein Testament zu erstellen.
Meine Frage wäre,was ist zu tun, wenn ich mich für ein handschriftliches Testament entscheide, indem ich mein Sorgerecht für mein Kind, nach meinem Ableben einer Person meiner Wahl aus meinem Familienkreis für mein Kind übertragen möchte?
Zu erwähnen wäre vielleicht noch, dass ich nach der Ehescheidung das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekam.

In der Hoffnung, es gibt hierzu einige Informationen verbleibe ich mit freundlichen Grüßen



-----------------
"c.s.l.s."

-- Editiert von c.s.l.s. am 23.01.2008 19:21:30

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#6
 Von 
c.s.l.s.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Frage hätte ich diesbezüglich noch.
Wie bindend wäre diese Art von Testament, denn ich möchte vermeiden, dass dem Jugendamt das Sorgerecht zugetragen wird, auch wenn es nur anfänglich so wäre.
Ich bitte um Hilfe!


-----------------
"c.s.l.s."

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#7
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

"Ist ein Testament gültig, wenn es nicht selber handschriftlich aufgenommen wurde und auch nicht vom Notar bestätigt wurde?"

Wie wurde es geschrieben? Maschinenschrift bzw. PC? Oder hat es eine(r) Dritte(r) mit der Hand geschrieben?

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