Streit darüber, wem WG vermietet werden soll

16. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
chrisjd
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 4x hilfreich)
Streit darüber, wem WG vermietet werden soll

3 Brüder (A,B und C) wollen geerbte Wohnung an X vermieten. X bekommt nach Besichtigung der Wohnung von allen eine Zusage, und ihm wird ein (nicht unterschriebener) Mietvertrag zugeschickt.

Als Bruder A im Urlaub ist, beschließen Brüder B und C plötzlich, die Wohnung heimlich gegen den Willen von A an Y zu vermieten und den „Urlauber" vor vollendete Tatsachen zu stellen. Bruder B ist Verwaltungsbeauftragter der Erbengemeinschaft.

Muss A den Verlauf der Dinge so hinnehmen? Wenn nicht, welche Optionen hätte er?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Warum wollen B und C nicht an X vermieten? Warum wird "heimlich gegen den Willen von A" an Y vermietet?

Sofern A und X keine Beziehung zueinander haben, kann es A egal sein, an wenn die Wohnung vermietet wird. Finanziell dürfte es keinen Unterschied machen.

Die viel interessantere Frage dürfte hier sein, ob X das so hinnehmen muss.
Wie genau sah die Zusage durch A, B und C aus? Was steht in dem Brief, mit dem X der schriftliche Mietvertrag übersandt wurde? Evtl. wurde bereits mit X ein gültiger Mietvertrag abgeschlossen.
Ein Mietvertrag über Wohnraum bedarf im Regelfall keiner bestimmten Form, er kann auch mündlich geschlossen werden.
Vermieten B und C die Wohnung nun ein zweites Mal, werden mit Sicherheit Schadensersatzansprüch auf sie zukommen. Entweder von X oder von Y, je nachdem wer am Ende ohne Wohnung dasteht.

Zitat:
welche Optionen hätte er?


A könnte sich anwaltlich beraten lassen, wie er die Erbengemeinschaft auflösen bzw. verlassen kann.
Unter diesen Bedingungen scheint eine langjährige, gemeinsame Verwaltung der Immobilie nicht erstrebenswert. Kostet nur Nerven und Lebensqualität.

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