3 Brüder (A,B und C) wollen geerbte Wohnung an X vermieten. X bekommt nach Besichtigung der Wohnung von allen eine Zusage, und ihm wird ein (nicht unterschriebener) Mietvertrag zugeschickt.
Als Bruder A im Urlaub ist, beschließen Brüder B und C plötzlich, die Wohnung heimlich gegen den Willen von A an Y zu vermieten und den „Urlauber" vor vollendete Tatsachen zu stellen. Bruder B ist Verwaltungsbeauftragter der Erbengemeinschaft.
Muss A den Verlauf der Dinge so hinnehmen? Wenn nicht, welche Optionen hätte er?
Streit darüber, wem WG vermietet werden soll
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Warum wollen B und C nicht an X vermieten? Warum wird "heimlich gegen den Willen von A" an Y vermietet?
Sofern A und X keine Beziehung zueinander haben, kann es A egal sein, an wenn die Wohnung vermietet wird. Finanziell dürfte es keinen Unterschied machen.
Die viel interessantere Frage dürfte hier sein, ob X das so hinnehmen muss.
Wie genau sah die Zusage durch A, B und C aus? Was steht in dem Brief, mit dem X der schriftliche Mietvertrag übersandt wurde? Evtl. wurde bereits mit X ein gültiger Mietvertrag abgeschlossen.
Ein Mietvertrag über Wohnraum bedarf im Regelfall keiner bestimmten Form, er kann auch mündlich geschlossen werden.
Vermieten B und C die Wohnung nun ein zweites Mal, werden mit Sicherheit Schadensersatzansprüch auf sie zukommen. Entweder von X oder von Y, je nachdem wer am Ende ohne Wohnung dasteht.
Zitat:welche Optionen hätte er?
A könnte sich anwaltlich beraten lassen, wie er die Erbengemeinschaft auflösen bzw. verlassen kann.
Unter diesen Bedingungen scheint eine langjährige, gemeinsame Verwaltung der Immobilie nicht erstrebenswert. Kostet nur Nerven und Lebensqualität.
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