Guten Tag,
im Jahre 2004 hat mir meine Großmutter ihr Haus überschrieben. Im Grundbuch wurde ein Nießbrauch für meine Großmutter vermerkt. Meine Mutter wurde im Testament "übergangen", da sie schon in den Jahrzenten zuvor ein Haus und nicht unerhebliche Geldbeträge erhalten hatte.
Meine Mutter will nun gegen diese Hausüberschreibung vorgehen und hat offenbar auch schon einen Anwalt eingeschaltet. Da ein Berliner Testament meiner Großeltern existiert (mein Großvater verstarb 1983), worin meine Mutter als Nacherbin eingetragen ist, wäre die Hausüberschreibung nicht rechtens (lt. Aussage meiner Mutter). Durch die wohl inzwischen einsetzende Demenz bei meiner Großmutter (sie ist 82 Jahre alt), kann sie sich nicht mehr an frühere Absprachen, geschweige denn an
einen Notartermin erinnern und will die Überschreibung nun auch rückgängig machen. Meine Großmutter wird von verschiedenen Seiten seit Wochen massiv bearbeitet und "manipuliert" bzw aufgehetzt. Auch das Türschloß wurde gewechselt.
Meine Fragen:
Kann diese Überschreibung durch ein altes Berliner Testament tatsächlich rückgängig gemacht werden? Und darf ohne mein Wissen das Türschloß ausgetauscht werden? Immerhin stehe ich im Grundbuch als Eigentümerin, immerhin habe ich schon einiges Geld in das Haus gesteckt. Einen Nutzen ziehe ich derzeit nicht aus dem Haus.
Und letzte Frage, wer ist berechtigt einen Grundbuchauszug einzuholen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten!
Streit um Schenkungsvertrag
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
--- editiert vom Admin
Hallo,
erstmal danke für die Antwort. Mit dem Einverständniss meiner Großmutter habe ich vor drei Jahren eine Hypothek auf das Haus aufgenommen um eine Wohnung zu kaufen. Was würde im Falle einer Rückabwicklung passieren?
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...Da ein Berliner Testament meiner Großeltern existiert (mein Großvater verstarb 1983), worin meine Mutter als Nacherbin eingetragen ist, wäre die Hausüberschreibung nicht rechtens (lt. Aussage meiner Mutter)...
Nur wenn die Großmutter ausdrücklich als Vor- und deine Mutter als Nacherbin eingesetzt wurde, könnte es Probleme geben, nicht jedoch für den Fall, dass die Großmutter zur Alleinerbin und die Tochter zur Schlusserbin eingesetzt wurde.
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