Letztes Jahr starb mein Opa, alle Kinder verzichteten auf das Erbe und es fiel an meine Oma. Bargeld ist nicht vorhanden aber ein Haus mit Grundstück. Nun geht es darum, was mal ist, wenn meine Oma mal nicht mehr da ist. Alle Kinder (5 insgesamt) stehen mit im Grundbuch. Als mein Opa starb, wollten alle, das eine Tochter das Haus kriegt, weil sie sich im Moment um alles kümmert. (Arztbesuche, Einkäufe, Papierkram usw.) Auf einmal stellen sich 2 der 5 quer und wollen nicht mehr auf den Erbanteil von meiner Oma verzichten. Stattdessen soll die Erbin denen jeden Monat 50 Euro auszahlen.
Die beiden die jetzt den Aufstand proben, haben sich jahrelang nicht um meine Grosseltern gekümmert. Die eine davon wohnt auf der anderen Strassenseite und redet seit 30 Jahren kein Wort mit meinen Grosseltern und der andere kam erst wieder angekrochen (nach 10 Jahren funkstille) als mein Opa den Schlaganfall hatte. Und der versucht nun die ganze Zeit über meine Oma zu bestimmen. (Oma ist noch geistig vollkommen fit). Sie will beiden nichts vererben. Was ich nachvollziehen kann. Gibt es da ne Möglichkeit, die beiden vom Erbe auszuschliessen oder aus dem Grundbuch austragen zu lassen?
-----------------
""
Streit ums zukünftige Erbe
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Wer steht denn jetzt alles im Grundbuch? Die fünf Kinder und Deine Oma und dein verstorbener Opa?
-----------------
""
Im Grundbuch stehen die Eigentümer der immobilie. Enteignung ist nicht möglich.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn alle 5 Kinder im Grundbuch stehen, dann dann sind sie schon jetzt Miteigentümer - unabhängig davon, was sie noch zusätzlich nach dem Tod der Oma erben würden. Je nachdem, ob es ein Testament von Oma und Opa gibt, kann die Oma evtl. das Erbe einzelner Kinder auf den Pflichtteil reduzieren - Miteigentümer der Immobilie bleiben sie trotzdem.
-----------------
" "
Da alle kinder mit im Grundbuch stehen, haben diese sicherlich nicht auf das Erbe verzichtet.
quote:<hr size=1 noshade>Gibt es da ne Möglichkeit, die beiden vom Erbe auszuschliessen oder aus dem Grundbuch austragen zu lassen?
<hr size=1 noshade>
Nein, nur wenn...
§ 2339 BGB
quote:<hr size=1 noshade>Erbunwürdig ist,
wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet oder zu töten versucht hat.
wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich durch Täuschung oder Drohung bestimmt hat, ein Testament oder einen Erbvertrag zu errichten oder aufzuheben.
Wer hinsichtlich einer solchen Verfügung von Todes wegen gegenüber dem Erblasser ein strafbares Urkundendelikt begangen hat. <hr size=1 noshade>
-----------------
""
Im Grundbuch stehen nur meine Oma und ihre 5 Kinder
-----------------
""
... dann stimmt aber Deine Aussage hier
Letztes Jahr starb mein Opa, alle Kinder verzichteten auf das Erbe
nicht!
Wenn es kein
gemeinschaftliches Testament der Großeltern gibt in dem auch die Erbfolge auf den Tod des Überlebenden geregelt wurde, kann die Großmutter die Erbfolge auf ihren
Tod per Testament bestimmen. Die "enterbten" Kinder hätten allerdings einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar.
Die Kinder sind und bleiben Miteigentümer des Hauses. Daran ändert sich nichts.
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten