Streit unter Geschwistern

29. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
amelie7085
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Streit unter Geschwistern

HILFE,
bei uns wird momentan nur gestritten, vielleicht weiss jemand weiter.
Der Fall:
Vater und Mutter, fürher Landwirt/Hausfrau - jetzt Rentner, möchten Ihr Vermögen an die Kinder übertragen. Sohn 1 soll die Landwirtschaft übernehmen. (dazu gehört das Hofgebäude und die landwirtschaftliche Fläche). Sohn 2 ist Priester und hat ein Armutsgelübde abgelegt, der will nichts, soll aber laut Vater mit einem Geldbetrag (15000,00) vom Sohn 1 abgefunden werden. Sohn 3 hat bereits vom landwirtschaftlichen Teil mittels Abfindung weichender Erben ein Grundstück erhalten.
Soweit so gut.
Jetzt gehört aber zum Vermögen noch ein Privathaus mit 3 Etagen / 350 m². Im EG wohnen die Eltern, im 1. Stock und DG der Sohn 4 mit Familie. Sohn 4 soll das Haus bekommen und seinen Bruder (Sohn 3) mit einem Geldbetrag abfinden. Das Haus hat laut Immobilienmakler einen Wert von 650.000,00 €.
Über die Höhe wird heftig gestritten.

1. Wie hoch ist der Anspruch von Sohn 3.
2. Wenn der Priester auf seinen Anspruch verzichtet, erhöht sich dann der Anteil der anderen Brüder.
3. Der Vater bekommt ein Wohnrecht, wirkt sich das auch irgendwie aus?
4. Wie siehts mit der Steuer aus, wenn der eine Sohn vom anderen Sohn eine Abfindung bekommt. (Steuerklasse 1 oder 2)
5. Wäre es besser, das Haus zu kaufen und der Vater gibt den Kaufpreis als Schenkung weiter.
Vielleicht kann uns jemand weiter helfen.
Danke amelie


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"amelie7085"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47593 Beiträge, 16825x hilfreich)

zu 1.: Ohne, dass die Eltern verstorben sind, bestehen zunächst einmal keine Ansprüche. Der Mindesterbteil ist der Pflichtteil. Nach dem Tod beider Elternteile beträgt dieser 1/8. Wenn er im Zusammenhang mit der jetzigen Schenkung keine Abfindung bekommt und die Eltern leben noch mehr als 10 Jahre, dann kann er auch leer ausgehen. Rechtlich könnte er nichts dagegen machen.

zu 2.: Ja, das Erbe wird dann nur unter den anderen 3 Brüdern aufgeteilt.

zu 3.: Im Erbfall: Nein, da das Wohnrecht mit dem Tod des Vaters erlischt. Warum bekommt die Mutter kein Wohnrecht? Muss sie ausziehen, wenn der Vater verstirbt?

zu 4.: Kinder sind immer in Steuerklasse 1. Auch die Abfindung in des Bruders wird in Steuerklasse 1 besteuert, da es sich rechtlich um eine Schenkung der Eltern handelt.

zu 5.: Grundstücke und Häuser werden nur mit dem Mietwert besteuert, während Geldgeschenke in vollem Umfang der Schenkungssteuer unterliegen. Daneben fällt bei einem Kauf noch Grunderwerbsteuer an. Eine Schenkung kann allerdings bei einer wirtschaftlichen Notlage der Eltern innerhalb der nächsten 10 Jahre wieder zurück gefordert werden (z.B. Pflegekosten).

Über den Wert des Hauses sollte ein Gutachten durch einen Sachverständigen erstellt werden. Die Angabe des Immobilienmaklers ist allenfalls ein Anhaltspunkt.

Vermögensübertragungen zu Lebzeiten der Eltern unterliegen der freien Entscheidung der Eltern. Ungleiche Verteilungen können zwar zu Familienstreit führen, sind aber rechtlich nicht angreifbar. Nur im Erbfall gibt es das Pflichtteilsrecht, bei dem die Schenkungen der vergangenen 10 Jahre einbezogen werden.

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#2
 Von 
amelie7085
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

An HH,
auch hier danke für die Antwort,
natürlich bekommen beide Eltern ein Wohnrecht und ich hoffe, die beiden leben noch ewig.
Fällt die Grunderwerbsteuer bei Verkauf in erster Linie nicht weg ?
Es soll ja jetzt ein Übergabevertrag gemacht werden, die Eltern wollen jetzt alles gütlich regeln, nur stemmt sich der Sohn, der das Haus bekommt gegen die Ausgleichzahlung.
Aber wenn der Sohn, der ausgezahlt werden soll, jetzt den Vertrag mit unterschreibt und sich mit einer geringen Summe "abspeisen" lässt, dann geht er doch für immer lehr aus und eigentlich ist sein Anteil ja 1/3, wenn der Priester nichts will. Und wenn der Hauswert bei 650000,00 € liegt und der eine Sohn eigentlich "nur" 100.000,00 € will, sollter der andere Sohn doch zufrieden sein, oder ? Rechnerisch gesehen enterbt sich der Sohn ja selbst, da er noch nicht einmal den Pflichtteil will, oder ?
Naja, es gibt eben immer wieder Leute, die den Hals nicht voll genug bekommen können.
Danke einstweilen.
Liebe Grüße
amelie :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Wolfgang Wieland
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)



Folgende Sachlage:
Mein Vater ist sehr wohlhabend und möchte meine Schwester und mich nach seinem Ableben versorgt wissen!
Da ich jedoch sehr hohe Schulden habe, habe ich vor ca. 1 Jahr auf meinen Pflichtteil schriftlich verzichtet.
Mein Vater möchte mich aber trotzden irgendwie absichern - da er meiner Schwester (Ihr neuer Freund mischt sich schon kräftig ein) nicht 100%-ig vertraut und diese mich ja dann theoretisch vor die Türe setzen könnte.
Andeutungen diesbezüglich hat sie leider schon gemacht.

Wie könnte man dieses Problem lösen ?
- Evtl. unentgeltliches Wohnrecht auf allen Grundstücken (mit Grundbucheintrag)
- meine Schwester dürfte was Wohnrecht anbelangt auch mit keinerlei finanziellen Forderungen an mich herantreten können (Betriebskosten, Renovierungsarbeiten etc.)
- Ist ein Wohnrecht auf Grundstücken ohne vorhandenem Haus rechtlich auch möglich
- kann mein Vater mir auf allen seinen Grundstücken Wohnrecht gewähren
Vielleicht haben Sie noch eine Idee wie ich es verhindern kann von meiner Schwester benachteiligt werden zu können

Man muss ja heutzutage leider mit allem(!) rechnen.
Mir bitte keine E-Mail schicken da meine Schwester & ich an einem Computer arbeiten!
Vielen, Vielen Dank im Voraus - :) Wolfgang

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