Suche aller Erben einer Erbengemeinschaft

15. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Muckeman
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Suche aller Erben einer Erbengemeinschaft

Ich habe Post vom Amtsgericht erhalten daß ich Erbe sei und innerhalb von 6 Wochen ausschlagen konne. Mir ist bekannt daß der Kreis der Erben sehr groß sein könnte da es sich fast durchweg um Coussins und Cousinen sowie deren Kinder handelt.Stimmt es, wenn ich die Erbschaft annehme, daß das Amtsgericht keine weiteren Anforschungen anstellt bezüglich weiterer Erben und ich mich dann selbst um die Benennung weiterer Erben und Beschaffung von Geburtsurkunden etc. bemühen muß um irgendwann einen Erbschein zu erhalten oder wird von Amts wegen jeder Erbe vom Amtsgericht gesucht. Auf gut deutsch, das Amtsgericht hört auf weiterzuermitteln wenn es einen Erben gefunden hat der das Erbe angenommen hat.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Das NG ermittelt keine weiteren Erben. Die Erben die bekannt sind bzw. die durch die ausschlagenden Erben mitgeteilt werden, werden benachrichtigt.

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#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Das NG ermittelt keine weiteren Erben.



Das ist aber nicht in allen BL so, z.B. Ba-Wü:

§ 41 LFGG

(1) Das Nachlaßgericht hat Erben von Amts wegen zu ermitteln. Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Ermittlung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre oder der Nachlaß geringfügig ist.

(2) Die nach Absatz 1 ermittelten Erben sind von dem Erbfall und dem sie betreffenden Ermittlungsergebnis zu benachrichtigen, wenn dies ohne wesentliche Schwierigkeiten möglich und nicht anzunehmen ist, daß sie auf andere Weise Kenntnis erlangt haben.

(3) Das Nachlaßgericht soll bei Bedürfnis Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer auf Ansuchen über die erbrechtlichen Rechtswirkungen in angemessenem Umfang belehren.
...

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Auch in Baden-Württemberg werden nicht alle Erben von Amts wegen ermittelt.

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#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)



quote:
Auch in Baden-Württemberg werden nicht alle Erben von Amts wegen ermittelt.




Das Nachlaßgericht hat Erben von Amts wegen zu ermitteln.

Weshalb soll dieses Gesetz (§§ 41, 40, 39 LFGG) nicht gelten/angewandt werden?

Es gibt in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen eine Amts-Ermittlungspflicht.

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Vll solltest du den von dir zitierten § nochmal lesen.

#1) Das Nachlaßgericht hat Erben von Amts wegen zu ermitteln. Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Ermittlung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre oder der Nachlaß geringfügig ist.

(2) Die nach Absatz 1 ermittelten Erben sind von dem Erbfall und dem sie betreffenden Ermittlungsergebnis zu benachrichtigen, wenn dies ohne wesentliche Schwierigkeiten möglich und nicht anzunehmen ist , daß sie auf andere Weise Kenntnis erlangt haben.

Das NG ermittelt bei einer Ausschlagung nicht zwingend alle weiteren Erben.

Es ist richtig, dass in BW das Standesamt "automatisch" eine Sterbeanzeige an das zuständige NG schickt und dort Akten angelegt werden. Auf der Sterbeanzeige ist ein Angehöriger benannt. Dieser wird ggf. angeschrieben und Erteilung der Auskünfte gebeten oder ins Notariat gebeten um ein Protokoll zu erstellen (was eher die Ausnahme ist).
Es müssen aber keinesfalls zwingend alle Erben ermittelt werden.

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#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Das NG ermittelt bei einer Ausschlagung nicht zwingend alle weiteren Erben.



Bei einer Ausschlaqgung ist es doch i.d.R. so, daß der Nachlaß "geringfügig", wenn nicht überschuldet ist.

Hiervon kann abgesehen werden, wenn ... der Nachlaß geringfügig ist.

Sonst werden sogar wenn ein Testament vorliegt die gesetzl. Erben ermittelt und vom NG angeschrieben. Zumindest in den BL mit Amtsermittlungspflicht.

Der "unverhältnismässige Aufwand" definiert sich nach der Höhe des Nachlaß. Davon leben die professionellen Erbenermittler.

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