Mein Erbe besteht aus einem Haus.
Ich muss die Pflichterben auszahlen.
Das Haus wird unter Verkehrswert verkauft , evtl. auch über Zwangsversteigerung.
Von welchem Wert muss der Pflichtanteil ausgezahlt werden vom Schätz-/Verkehrswert oder vom tatsächlichen Verkaufswert?
Tatsächliche Höhe Pflichtteil?
10. Juli 2003
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Frage vom 10. Juli 2003 | 11:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Tatsächliche Höhe Pflichtteil?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 10. Juli 2003 | 12:14
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 5x hilfreich)
Hallo,
nach § 2311 wohl eigentlich vom Verkehrswert. Falls das Haus aber zeitnah zum Erbfall verkauft wird, dann ist eventuell dieser Wert heranzuziehen
Bitte, das ist meine Meinung! Eine Fehleinschätzung kann hier teuer werden, lass dich doch besser beraten.
Gruß
T-Man
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