Tatsächliche Höhe Pflichtteil?

10. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
dk2003
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Tatsächliche Höhe Pflichtteil?

Mein Erbe besteht aus einem Haus.

Ich muss die Pflichterben auszahlen.

Das Haus wird unter Verkehrswert verkauft , evtl. auch über Zwangsversteigerung.

Von welchem Wert muss der Pflichtanteil ausgezahlt werden vom Schätz-/Verkehrswert oder vom tatsächlichen Verkaufswert?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
T-Man
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

nach § 2311 wohl eigentlich vom Verkehrswert. Falls das Haus aber zeitnah zum Erbfall verkauft wird, dann ist eventuell dieser Wert heranzuziehen

Bitte, das ist meine Meinung! Eine Fehleinschätzung kann hier teuer werden, lass dich doch besser beraten.
Gruß

T-Man

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.864 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen