Hallo ihr Lieben!
Meine Oma möchte gerne Ihre Wohnung an mich für 150.000 €, der Wert wurde uns auf derzeit etwa 230.000 € geschätzt, verkaufen. Dies würde wohl als Teilschenkung gelten. Meine Mutter und meine Geschwister (wir sind 3 Geschwister) haben dagegen nichts einzuwenden.
Jetzt ist allerdings die Frage aufgekommen wie es denn erbtechnisch sein würde, wenn meine Oma, die bereits 82 Jahre alt ist, die nächsten 10 Jahre nicht überstehen würde.
Als Einzelkind würde meiner Mutter dem Gesetz nach der gesamte Nachlass zustehen, also auch der Teil den wir ja als Teilschenkung erhalten haben.
Inwiefern hätte dies für mich erbrechtliche Konsequenzen? Könnte meine Mutter auf Ihren Anspruch mit einer Verzichtserklärung verzichten? Wäre diese überhaupt notwendig oder gäbe es noch andere Möglichkeiten?
Eine Ausschlagung des gesamten Erbes ist keine Option. Hätte dies steuerrechtliche Konsequenzen?
Inwiefern würde dies meine beiden Geschwister betreffen, also würden auch hier ggf. Ansprüche geltend gemacht werden können?
Vielen Dank und viele Grüße
Bastian
Teilschenkung einer Wohnung an einen Enkel, Kind möchte nichts.
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Zitat:Dies würde wohl als Teilschenkung gelten.
Die Differenz zum Verkehrswert könnte als Schenkung gewertet werden.
Zitat:Jetzt ist allerdings die Frage aufgekommen wie es denn erbtechnisch sein würde, wenn meine Oma, die bereits 82 Jahre alt ist, die nächsten 10 Jahre nicht überstehen würde.
Der Verkauf hat "erbtechnisch" keine Folgen. Eine etwaige Schenkung spielt dann eine Rolle, wenn die Oma staatliche Leistungen in Anspruch nehmen müsste.
Zitat:Als Einzelkind würde meiner Mutter dem Gesetz nach der gesamte Nachlass zustehen, also auch der Teil den wir ja als Teilschenkung erhalten haben.
Die Mutter hat keinen Anspruch auf die "Teilschenkung". Der Mutter könnten ggf. Ergänzungsansprüche zustehen. Ob diese Ansprüche geltend machen könnte, hängt davon ab, welcher Nachlass beim Tod der Oma vorhanden ist.
Zitat:Könnte meine Mutter auf Ihren Anspruch mit einer Verzichtserklärung verzichten?
Ja, das bedarf der notariellen Beurkundung.
Zitat:Wäre diese überhaupt notwendig
Nein.
Zitat:Inwiefern würde dies meine beiden Geschwister betreffen, also würden auch hier ggf. Ansprüche geltend gemacht werden können?
Die Geschwister haben keine Ansprüche.
Deine Mutter kann nur dann Ansprüche haben, wenn der Nachlass beim Tod der Oma geringer ist als der Schenkungsanteil. Der Schenkungsanteil reduziert sich dabei jedes Jahr um 10%.
Da der Kaufpreis schon 150.000€ beträgt müsste die Oma davon schon mindestens 70.000€ ausgeben, damit überhaupt theoretisch Ansprüche entstehen können.
Wenn Du ganz sicher gehen willst, könnte Deine Mutter einen notariellen Verzicht auf Ansprüche am Haus erklären. Das kostet aber zusätzlich Gebühren und macht in der dargestellten Situation wohl nur wenig Sinn.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Okay, wenn es sich wirklich so verhält, dann sollten ja hoffentlich keine Probleme auftreten.
Vielen Dank für die Antworten, ihr habt uns sehr geholfen!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten