Meine Eltern wollen ein Testament machen, in dem sie Erbengemeinschaften untrennbarer Immobilien ausschließen möchten, also festlegen möchten, wer welche Immobilie erhält. Sie möchten aber den Erben soweit wie möglich die Möglichkeit einräumen, diese Festlegung umzugestalten.
Ist folgende Formulierung zulässig und rechtlich unproblematisch?
"Nach dem Tod des Zuletztversterbenden soll unser Sohn Michael das Haus erhalten, unser Sohn Florian unsere Eigentumswohnung. Unsere Söhne dürfen diese Vermögensteile gegenseitig tauschen und somit zu einer anderen Zuteilung gelangen als von uns vorgegeben, aber nur falls alle betroffenen Tauschpartner damit einverstanden sind. Diese Entscheidung muss innerhalb 4 Wochen nach dem Tod des Zuletztversterbenden getroffen werden."
Vielen Dank!
Teilungsanordnung: Flexibilität für die Erben?
24. Februar 2009
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Frage vom 24. Februar 2009 | 08:45
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 4x hilfreich)
Teilungsanordnung: Flexibilität für die Erben?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 24. Februar 2009 | 17:22
Von
Status: Richter (8238 Beiträge, 4558x hilfreich)
Man kann viel in ein Testament schreiben.
Lasst euch bei einem Notar beraten.
#2
Antwort vom 24. Februar 2009 | 17:40
Von
Status: Richter (8238 Beiträge, 4558x hilfreich)
Was soll das? 5 Beiträge zum mehr oder weniger gleichen Thema.
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#3
Antwort vom 24. Februar 2009 | 18:40
Von
Status: Student (2421 Beiträge, 1221x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 24. Februar 2009 | 19:35
Von
Status: Unbeschreiblich (48378 Beiträge, 17069x hilfreich)
Wenn sich ale Erben einig sind, dann kann auch ohne so eine Zusatzkausel von der testamentarischen Teilungsanordnung abgewichen werden und zwar zeitlich unbegrenzt. Daher ist diese Klausel nach meiner Einschätzung wertlos und überflüssig.
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