Teilungsversteigerung - Erbengemeinschaft auflösen

18. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
daspossum
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)
Teilungsversteigerung - Erbengemeinschaft auflösen

Hallo,

Situation: meine 2 Geschwister und ich sind eine Erbengemeinschaft, wir haben jeder 1/3 von mehreren Grundstücken und eine Bargeld-Konto geerbt. Wir stehen bei allen Immobilien mittlerweile zu dritt im Grundbuch.

Bei einigen der Werten sind wir uns einig, jedoch ein bebautes Grundstück mit Haus blockieren meine Geschwister leider seit Monaten jede Einigung, was mir psychisch extrem zusetzt.
Mein Bruder hat Ende Dezember bereits bestätigt, dass er mir und der Schwester die Anteile abkaufen will und im Haus bleiben. Dies zieht sich nun aber seit dem ohne jeglichen Fortschritt, ich werde ständig nur vertröstet.
Ich möchte als letzte Konsequenz nun die Teilungsversteigerung beantragen um endlich die Erbengemeinschaft verlassen zu können.

Meine Fragen:
1. Kann ich die Teilungsversteigerung nur speziell für dieses betroffene Grundstück plus Haus starten oder geht das nur auf das gesamte Erbe?

2. Das Grundstück mit Haus wurde Anfang Oktober 2023 erst für uns von einem professionellen Gutachter auf 300.000 Euro geschätzt, wir haben ein ausführliches Gutachten über mehr als 40 Seiten. Ich nehme an, bei so einem aktuellen Gutachten würde das Gericht nicht nochmal ein Gutachten erstellen lassen?

3. Welche Kosten würden auf mich zukommen? Ich habe gelesen dass es diese 0,5-Regel gibt bei den Kosten, was bedeuten diese bei 300.000 Euro Wert?

4. Wenn ich die Teilungsversteigerung starte, werden meine Geschwister ziemlich sicher einlenken, weil sie im Haus wohnen bleiben wollen. Kann ich den Prozess dann noch stoppen wenn wir uns einig werden und welche Kosten entstehen mir dann wenn es eben nicht zur Versteigerung kommt?

Herzlichen Dank im Voraus.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(433 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo, habt Ihr inzwischen eine Lösung gefunden?

Falls Du noch einmal hereinschaust, magst Du berichten?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sanisha
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
was ist denn im Testament festgelegt?

Vorsicht geboten ist wenn:
1 Im Testament Teilungsanordnungen stehen denn das ist wie ein Teilungsplan
2 wenn es mehrere Grundstücke sind und nur eines versteigert werden soll - denn das geht aktuell nur unter ganz bestimmten Gründen

Viel Erfolg! :-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(433 Beiträge, 32x hilfreich)

@das possum

Du schreibst einerseits von 3 grundstücken, die zusammen ca. € 30.000 wert sein sollen
aber andererseits schreibst du von einem grundstück mit haus mit einem wert von ca. € 300.000.--.

Das passt nicht zusammen.

Wenn du richtige werte hast, könntest du den brüdern ein für sie interessantes angebot unterbreiten.


Eine Teilungsversteigrung einzuleiten innerhalb einer Familie führt zu lebenslanger Feindschaft.


Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
daspossum
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich melde mich hier gerne nochmal, weil in der Zwischenzeit einiges passiert ist.

Die "wertvollen" Dinge waren schnell verteilt. Nachdem beiden klar wurde um was es hier eigentlich geht, hat einer das Haus gekauft und der andere den Bauplatz.
Aber bei drei kleinen Wiesen-Grundstücken geht es nicht voran. Meine Brüder wollen mir ihre Anteile nicht verkaufen - meinen Anteil nicht kaufen - und auch nicht gemeinsam an extern verkaufen. Sie wollen meinen Anteil geschenkt und sind zu keiner anderen Einigung bereit. Ich habe gute Angebote für Kauf und Verkauf an sie gemacht, nichts zu machen.

Mir ist bewusst dass so etwas die Beziehung untereinander wahrscheinlich für immer zerstört.
Allerdings mache ich nun schon JAHRE daran rum und bin psychisch am Ende, ich muss das nun beenden.
Ich habe beide informiert dass ich jetzt die Teilungsversteigerung beantrage und als Antwort nur hämische Sprüche bekommen.

Deshalb habe ich die Teilungsversteigerung beantragt beim Amtsgericht.
Die nette Dame vom Amtsgericht hat mir folgendes erklärt:
- Kosten für Benachrichtigungen und Start des Verfahrens: 180 Euro
- Kosten für Gutachten für die 3 Grundstücke nach Aufwand, Gutachter bekommt 90 Euro/Stunde.
- Kosten für das Verfahren an sich abhängig vom Wert, "grobe Hausnummer 1.000 Euro".

Sie hat auch gesagt dass ich diese Kosten vorstrecken muss, das Geld dann aber quasi vom Erlös zurückbekomme.

=> Jetzt wurde aber geschrieben, die Kosten werden vom Erlös genommen und der geht dann einfach durch 3. Dann zahle ich quasi doppelt? Ich strecke die Kosten vor und bekomme trotzdem den gleichen Anteil vom Erlös wie die beiden die mich blockieren?
Kann mir jemand ein Beispiel machen wie das mit den Kosten läuft?
Ich will meinen Brüdern da jetzt nicht auch noch einen Gefallen tun, das Zeug versteigern und am Ende weniger Geld dafür bekommen haben?

Ich freue mich über Tipps dazu.
Danke und Grüße.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
daspossum
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Sanisha):
was ist denn im Testament festgelegt?

Keiner der beiden Punkte trifft zu.
Im Testament steht dazu nichts.

Die Versteigerung betrifft alle Grundstücke die nun noch übrig sind, nicht nur eines.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(433 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo, TE,

handelt es sich bei den 3 grundstücken um bauplätze? liegen sie innerhalb eines bebauungsplanes?
wie gross sind sie jeweils?

magst du sagen, wie der wert ermittelt wurde und wieviel du den brüdern angeboten hast??

Kannst du dir vorstellen , für den Rest deiner zeit auf jeden kontakt zu den brüdern zu verzichten, denn darauf läuft eine teilungsversteigerung hinaus?

Mit jemandem, der so etwas einleitet, wird man nie wieder eine tasse kaffee trinken.

und, das leben ist unwägbar.

Signatur:

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
daspossum
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von gerlind):
handelt es sich bei den 3 grundstücken um bauplätze? liegen sie innerhalb eines bebauungsplanes?
wie gross sind sie jeweils?

magst du sagen, wie der wert ermittelt wurde und wieviel du den brüdern angeboten hast??


Hallo gerlind,
die 3 Grundstücke sind Wiesen. Am Arsch der Welt, inmitten anderer Wiesen. Es gibt dort keinen Bebauungsplan. es sind landwirtschaftliche Flächen mit insgesamt etwa 20.000 qm.
Der Bodenrichtwert sind keine 30.000 Euro.

Mein Anteil daran sind 10.000 Euro.
Ich habe angeboten, die Anteile der beiden für je 10.000 zu kaufen.
Ich habe meinen Anteil für 10.000 zum Kauf angeboten.
ich habe angeboten, die Grundstücke gemeinsam zu versteigern oder sonstwie zu verkaufen.

Fruchtet alles nichts.
Ich bedanke mich für deine Bemühungen, die Versteigerung zu verhindern aber ich sehe keine andere Möglichkeit. Dieses Thema muss enden, die Erbengemeinschaft muss jetzt enden sonst springe ich irgendwann vom Dach.

Also: bitte zurück zu meinen Fragen :-)

Danke. Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48356 Beiträge, 17061x hilfreich)

Zitat (von daspossum):
Jetzt wurde aber geschrieben, die Kosten werden vom Erlös genommen und der geht dann einfach durch 3. Dann zahle ich quasi doppelt?

Die Kosten werden aus dem Erlös gezahlt und der Rest geht dann durch 3.

Zitat (von daspossum):
Kann mir jemand ein Beispiel machen wie das mit den Kosten läuft?

Der Versteigerungserlös beträgt 30.000€ und die Kosten 3.000€. Dann verbleibt ein Betrag von 27.000€. Jeder Erbe erhält dann 9.000€

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
daspossum
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von hh):
Der Versteigerungserlös beträgt 30.000€ und die Kosten 3.000€. Dann verbleibt ein Betrag von 27.000€. Jeder Erbe erhält dann 9.000€


Aber diese 3.000 Euro Kosten habe ich doch bereits vorgestreckt? Ich muss doch alle Kosten schon im Voraus bezahlen, Gutachter, Verfahren usw. die sind also schon weg.
Vom Erlös werden sie nochmal abgezogen? Dann zahle ich in Summe 3.000 Euro aber bekomme genau so viel wie meine Brüder, jeder 9.000 ?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48356 Beiträge, 17061x hilfreich)

Zitat (von daspossum):
Vom Erlös werden sie nochmal abgezogen?

Sie werden Dir dann natürlich erstattet.

Vorstrecken muss Du die Kosten, weil es ja sein kann, dass
a) Das Verfahren abgebrochen wird, weil sich die Beteiligten doch noch einigen
b) Die Teilungsversteigerung scheitert, weil es keinen Bieter gab.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(433 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo, TE,

die von dir angegebenen Werte für Grünland sind viel zu niedriig.
Die Preise für Grünland sind rasant angestiegen, da es knapp und sehr gesucht ist. Google einmal danach.

Den Weg über die Teilungsversteigerung zu gehen ist falsch und es wirkt ein leben lang nach.

Ich kann dir eine PM schreiben, wenn du interessiert bist.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123873 Beiträge, 40293x hilfreich)

Zitat (von gerlind):
die von dir angegebenen Werte für Grünland sind viel zu niedriig.

Glaskugel gerubbbelt oder woher kennt man alle beurteilungesrelevanten relevanten Daten?



Zitat (von gerlind):
Ich kann dir eine PM schreiben, wenn du interessiert bist.

Von solch zweifelhaften Angeboten sollte man die Finger lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(433 Beiträge, 32x hilfreich)

@das possum

Habt Ihr eine Einigung finden können???

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

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