Hallo,
wir haben zu viert zu gleichen Teilen geerbt, eine Erbin hat Antrag auf Teilungsversteigerung gestellt und wird nun verklagt. Inwiefern kann man gegen eine TV zur Auflösung der Gemeinschaft klagen? Es geht um ein unbewohntes Haus, was lt. Gutachten sogar abrissreif ist.
Teilungsversteigerung anfechtbar?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Nach meiner Kenntnis kann man eine teilungsversteigerung allenfalls verzögern, nicht jedoch jemanden deswegen verklagen.
Wer hat denn mit welchem Ziel diese Klage angestrengt?
Zwei der Erben werden durch Anwälte vertreten und diese haben die Klage angestrebt, den genauen Wortlaut kenne ich leider nicht, war aber genauso überrascht, dass eine Klage überhaupt möglich ist.
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Warum einigen sich die Erben nicht auf einen Verkauf? So bekommen nur die Anwälte Geld und das Erbe schrumpft.
Hallo Erbonkel,
man müsste natürlich in der Tat wissen, wie die Klage begründet wird. Natürlich kann man immer wegen aller möglichen Dinge klagen, die Frage ist nur, ob die Klage zulässig und begründet ist. Das wird das Gericht feststellen.
Normalerweise gibt es kaum Gründe, gegen den Antragsteller einer Teilungsversteigerung eine Klage anzustrengen, es sei denn, die Teilungsversteigerung wäre testamentarisch ausgeschlossen (oder bei Eheleuten wegen § 1365 BGB
).
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"siehe dazu auch <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.teilungsversteigerung.net">www.teilungsversteigerung.net</a> "
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