Teilungsversteigerung ohne Erbschein

30. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Krio88
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilungsversteigerung ohne Erbschein

Hallo zusammen,

angenommen der Vater dreier Kinder ist vor 5 Jahren gestorben. Damals wurde ein Erbschein beantragt, der sowohl den Kindern als auch der damals lebenden Ehefrau entsprechende Quoten zuteilt. Das Grundbuch wurde berichtigt und die Erben stehen als Erbengemeinschaft entsprechend drin.

Angenommen jetzt stirbt nun auch die Mutter und es herrscht Streit darüber ob ein vorliegendes Testament gültig ist oder nicht - Erbscheinverfahren dauert schon eine Weile.

Jetzt die Fragen:

Kann eines der Kinder bereits jetzt schon Teilungsversteigerung beantragen? Es ist zwar noch nicht der Erbschein nach dem Tod der Mutter da, das Kind war aber bereits durch den Tod des Vaters vor 5 Jahren nachweislich Erbe geworden - das müsste doch ausreichen oder? Wie das Geld dann nach der Versteigerung verteilt wird, könnte natürlich dann nur mit dem Erbschein geklärt werden.
Oder wird das Gericht den Antrag ablehnen, weil es erst die Beteiligten kennen muss, was tatsächlich erst mit einem Erbschein möglich ist?

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Jeder der Miteigentümer kann eine Teilungsversteigerung beantragen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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