Teilungsversteigerung um Erben loszuwerden?

31. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.01.2010 22:00:55
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilungsversteigerung um Erben loszuwerden?

Hallo an alle,

habe mir ein Buch über Immobilienversteigerung gekauft, verstehe aber das "geringste Gebot" und "Deckungsgrundsatz" nicht. Es sind immer nur Beispiele angegeben von mit Hypotheken / Grundschulden belasteten Immobilien. Was aber, wenn die Immobilie total schuldenfrei ist?
Der Fall ist folgender: ein Zweifamilienhaus mit Grund, Gemeinschaftseigentum zu je 50%. Der eine 50% Besitzer stirbt und hinterlässt 2 Erben, wovon einer der beiden nur am Geld interessiert ist.

Soweit ich es verstanden habe, kann der am Geld interessierte Erbe eine Teilungsversteigerung veranlassen, der der andere Erbe sowie der Miteigentümer beitreten können, um mitzusteigern. Verkehrswert ist ca. 400.000 EUR. Wenn jetzt der eine Erbe und der Miteigentümer mitsteigern, so dass das Haus im Besitz bleibt und man den anderen Erben los wird, wieviel muss dann mindestens geboten werden? Gibt es eine bestimmte Summe, die der zweite Erbe mindestens kriegen muss?

Danke für die Aufklärung.

-- Editiert von Sterne01 am 31.05.2005 13:45:16

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Der Erbe kann nur seinen 25%-Anteil versteigern. Ob jemand das ersteigert, wenn er mit einer "fremden" Person sich das Eigentum teilt? Der andere Erbe,Miteigentümer ist ja nicht verpflichtet, mitzusteigern. Wenn aber versteigert wird, gilt der Preis, der 3,2,1 meins-ist.
Vielleicht wäre es günstiger, den 25%-Erben auszuzahlen? Macht ihm doch ein Angebot.
Wer bist denn du in der Konstellation? 50-%Alteigentümer, 25% Erbe, der Haus behalten will oder 25 % Erbe, der an Cash kommen möchte?

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#2
 Von 
guest-12308.01.2010 22:00:55
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider stimmt das nicht, dass der Erbe nur seinen 25%-Anteil versteigern kann. Da dabei nichts rauskäme, darf er beantragen, das ganze Haus versteigern zu lassen. Und mir als Alteigentümer dann die 50 % von was auch immer die Versteigerung bringt auszahlen sowie dem zweiten Erben die restl. 25 % geben. Hat mir der Rechtsanwalt gesagt........ Verhandeln ist nicht möglich.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Sterne01 hat Recht. Es wird das ganze Haus versteigert. Wie es mit dem Mindestgebot aussieht, kann ich aber nicht sagen.

Ich denke aber, dass es nur in der ersten Runde ein Mindestgebot gibt (70%). Wenn dann niemand bietet und ein neuer termin festgesetzt wird, dann entfällt da nach meiner Kenntnis.

Der besagte Rechtsanwalt wird Dir das aber besser erklären können.

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Stimmt das wirklich mit der Versteigerung des ganzen Hauses? Was hat denn der 50-%-Alt-Miteigentümer damit zu tun, dass sich eine Erbengemeinschaft nicht einigen kann. Muss hier nicht eher ein Antrag auf Auflösung der Erbengemeinschaft gestellt werden und es kann nur der 50-%-Anteil des Verstorbenen versteigert werden?

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#5
 Von 
guest-12308.01.2010 22:00:55
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider ja. Die Auflösung der Erbengemeinschaft wird für das ganze Haus gemacht, damit möglichst viel rausspringt. Genauso werden auch Hausgemeinschaften aufgelöst, wenn einer rauswill und die anderen wollen nicht verkaufen. Unsere Gesetze sind halt leider manchmal ungerecht...... Hätte der Alteigentümer vor dem ganzen Schlamassel eine Aufteilung in Wohneigentum veranlasst (wobei auch alle zustimmen müssen, sonst geht gar nichts), könnte der Alteigentümer beruhigt zuschauen, wie nur die restlichen 50 % versteigert werden. Aber so....... mitgehangen, mitgefangen. :-(

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