Teilungsversteigerung und Grundschuld

6. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Schwarzerosehh
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilungsversteigerung und Grundschuld

eine sehr wichtige frage!

nach dem tod des mannes sind frau und tochter je zu 1/2 laut erbschein erbberechtigt.

zum erbe gehört eine Eigentumswohnung auf der ein Baugeld aufgenommen worden ist, welches zu einer bestimmten zeit bei der bank abgelaufen ist (mit restschuld).
neuer vertrag ist ausschließlich nur von der mutter abgeschlossen worden ohne zustimmung der tochter (bei der gleichen bank neuvertrag/ nicht übernahmevertrag)

nun meine frage:
ist die tochter verpflichtet nach der teilungsversteigerung für den von der mutter aufgenommenden Kredit aufzukommen?


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8 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Vom Erlös der Teilungsversteigerung wird zunächst das Darlehen getilgt. Der Rest wird entsprechend den Eigentumsverhältnissen aufgeteilt.

Im Übrigen stellt sich die Frage doch eher andersherum. Darf die Tochter einen Vorteil davon haben, dass die Mutter den kredit alleine getilgt hat?

Schließlich geht diese Tilgung quasi zur Hälfte jetzt an die Tochter.

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#2
 Von 
Schwarzerosehh
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

sorry, ich hatte noch vergessen zu erwähnen, das die Mutter auch über die wohnung verfügt (erst selbst bewohnt, nun vermietet), die tochter aber keinerlei mietwert bekommt, sich aber durchaus an schönheitsreperaturen und sonstigen dingen beteiligt.

das heißt also im klartext: das kapital der tochter liegt dort zur freien verfügung der mutter. da diese person auch keinerlei grund sieht das zu ändern, muß die tochter auch noch eine teilungsversteigerung herbei führen um sich selber ein dach über den kopf zu geben???
ich werd aus den gesetzen nicht schlau....

wäre es denn vielleicht ratsam die ETW zu ersteigern? (für die tochter)
oder sehe ich irgendwo nur keinen anderen weg?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Dazu noch eine Frage:

Warum wird die Tochter nicht an den Mieteinnahmen beteiligt? Das ist eigentlich nicht korrekt, es sein denn, die Mutter hat ein Nießbrauchrecht für die komplette Wohnung.

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Welches Teileigentum soll denn jetzt versteigert werden? Wenn du die Tochter bist, kannst du das ja nur für deinen Anteil beantragen und warum solltest du deinen eigenen Anteil ersteigern? Vielleicht ist deine Mutter daran interessiert, deinen Anteil zu übernehmen. Welche fremde person sollte schon an einem 50-% Anteil einer Wohnung Interesse haben?
Zur Hypothek:
Warst du denn bei der Aufnahme der Hypothek schon im Grundbuch mit eingetragen? Wenn deine Mutter eine Hypothek aufgenommen hat und als Sicherheit ihren 50-%-Anteil als Sicherheit genommen hat, kannst du nichts machen. Wenn aber die Bank einen Eintrag für 100-% Anteil gemacht hat, und du dem nicht zugestimmt hast, hat die Bank einen Fehler gemacht. Grundsätzlich bist du nur für Kredite zuständig, die du mit unterschrieben hast. Wende dich doch noch einmal an die Bank bezüglich dieser Sache (und sieh dass Grundbuch ein, wie die Absicherung eingetragen ist.)
Sollte also dein Anteil tatsächlich versteigert werden, wüßte ich nicht, wieso die Bank davon Geld bekommen sollte.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

@sika0304
Eine Teilungsversteigerung dient zur Auflösung einer (Erben-)Gemeinschaft und gilt daher für das gesamt Objekt.

Da das Darlehen vor dem Erbfall eingetragen wurde, gilt es wohl für das gesamte Objekt. Ich kenne auch keine Bank, die einen Eigentumsanteil als Sicherheit nimmt, auch wenn dieses theoretisch möglich wäre.

Die Eintragung einer Grundschuld für das Gesamtobjekt ohne Zustimmung aller Eigentümer ist gar nicht möglich.

Für den Kredit ist natürlich die Mutter alleine zuständig. Als Sicherheit gilt aber das gesamte Haus, d.h. auch der Anteil von Schwarzerosehh.

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#6
 Von 
Schwarzerosehh
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

also,

mein vater ist im februar 04 verstorben....
der neukredit ist von meiner mutter im mai 04 unterschrieben worden auf das gesamte objekt ohne meine zustimmung (unterschrift)

im grundbuch stehe ich erst seit letztem monat. und das auch nur weil ich mich drum gekümmert habe. vorher gab es nur den zusatz des erbscheins. Mein vater hat kein testament hinterlassen.
meine mutter sieht es nicht ein sich um die erbangelegenheiten zu kümmern; sagt sie hat kein geld um mich auszubezahlen.
Im juli hat sie versucht die wohnung ohne mein wissen zu verkaufen, wobei sie am markler gescheitert ist. (wg. Grundbuch)
Auf meinen versuch hin die Wohnung ihr abzukaufen meinte sie wortwörtlich: " warum soll ich an dich verkaufen, wenn ich von anderen mehr geld bekomme" (ihr reichte das geld für meinen anteil alleine nicht aus)

seit dem bin ich nur noch am drehen. einerseits habe ich angst noch mehr gläubiger an den hals zu bekommen weil sie sich nicht ums bezahlen schert (ich bediene z.Z. drei kredite als gesamtschuldnerin aus diesem erbfall)
eine notarin habe ich zum schlichten schon seit oktober dabei, die auch nicht weiter zu ihr durchdringt.
daher sehe ich leider nur noch den weg einer teilungsversteigerung da sie mich nicht auszahlt (nicht kann/nicht will) und ich ihren anteil auch nicht kaufen kann (sie bekommt ihrer meinung nach zu wenig/verhandlung durch notarin)

WIE KANN ICH WIRTSCHAFTLICH MIT MEINER MUTTER AUSEINENDERKOMMEN?

Mittlerweile ist mir jeder weg recht um diese erbangelegenheit los zu werden.


@hh : ich bekomme keine mieteinnahmen, da mein halbbruder (sohn meiner mutter nicht meines vaters) die wohnung bewohnt und meine mutter bei ihrem neuen freund, wobei sie allerdings immer wieder betont das sie in der ETW noch gemeldet ist.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Da ist die Teilungsversteigerung der einzige Ausweg. Vielleicht reicht schon die glaubhafte Androhung, damit sie ihren Teil doch noch verkauft. Jedenfalls würde ich konkrete erste Schrite einleiten.

Bei der Teilungsversteigerung kannst Du selbst mitsteigern, so dass Du die Wohnung evtl. günstig erhälst. Deine Mutter läuft jedenfalls Gefahr, deutlich weniger zu erhalten, als Du ihr jetzt geboten hast.

Bezüglich der laufenden Kredite hört sich das Ganze jetzt deutlich komplizierter an, als bei der ersten Frage.

Sämtliche Kredite werden erst einmal aus dem Ersteigerungserlös bedient werden. Wie dann der übrig bleibende Teil verteilt wird, darüber möchte ich mir bei der komplexen Rechtslage kein Urteil erlauben. Vielleicht bleibt ja auch nichts mehr übrig, was verteilt werden kann.

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#8
 Von 
Schwarzerosehh
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank für die antwort

ich muß noch mal sehen, ob es da nicht noch einen anderen weg gibt. vielleicht muß ich auch einfach nur meine emotion da raus bekommen. es fällt mir sehr schwer den ort an dem ich aufgewachsen bin so zu verlassen.

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