Teilungsversteigerung/ETW

25. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
HansK.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilungsversteigerung/ETW

Hallo Allerseits,

3 Erben einer Eigentumswohnung, bilden eine Erbengemeinschaft. Es kommt zu einem Streit. Erbe A beantragt eine Teilungsversteigerung, Erbe B tritt bei. Erbe C zieht dagegen vor Gericht und verliert. Gericht erwähnt, dass der Termin zur TVST, noch ein paar Monate entfernt ist und man doch eigenhändig den Verkauf starten kann. Erben A+B beauftragen einen RA/Notar der die Abwicklung der ETW, d.h. u.a die Räumung der ETW, Beauftragung eines Maklers usw. übernehmen soll. Ist das Rechtens oder muss hier nicht Erbe C auch zustimmen? Umgekehrt, darf Erbe C auch eigenständig einen Makler zum VK der ETW beauftragen?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(451 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo, HansK,
wie sind deine ziele in dieser sache?

Bist du an der übernahme der wohnung interessiert?
Sind A u an dich herangetreten wegen der Kostenübernahme für den RA/Makler????


Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17086x hilfreich)

Zitat (von HansK.):
Ist das Rechtens oder muss hier nicht Erbe C auch zustimmen?

C muss einem Verkauf zustimmen.

Wenn also A+B einen Anwalt, sowie einen Makler auf eigene Kosten beauftragen, dann einen Käufer finden, dann war das alles vergebens, wenn C dem Verkauf nicht zustimmt.

Das gilt genauso im umgekehrten Fall.

Wie C mit der Situation umgehen sollte hängt davon ab, was das Ziel von C ist.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 277.857 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.281 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen