Teilweiser Verzicht ohne/mit Testament

2. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
bREM2k
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilweiser Verzicht ohne/mit Testament

Hallo,

nach viel recherchieren komme ich zu keinem eindeutigen Ergebnis für meine simple Frage.

Mein Vater wird versterben (Mutter ist schon tot). Mein Bruder und ich werden alles erben. Es gibt Kapital (900.000) und eine Immobilie (500.000). Zahlen frei erfunden, aber sie verdeutlichen das Problem.

Szenario A .. es gibt kein Testament .. wir werden als Erbengemeinschaft eingesetzt und das wird zäh.
Szenario B .. es gibt ein Testament .. aber uns ist nicht klar, wie es aussehen muss, um folgendes zu erreichen:

Mein Bruder möchte gern Kapital in Höhe von 50% (des gesamten Erbes, also 700.000) erhalten und nichts mit dem Haus zu tun haben. Ich wiederum möchte, um nicht sinnlos steuern zu zahlen, einen Teil an meine Frau und zwei Kinder "abtreten".

Wenn ich selbst es abtrete, dann gilt es erstmal als mein Erbe (ich zahle Steuern) und gebe es dann weiter. Genau das möchte ich aber vermeiden. Es müsste also im Testament von meinem Vater drin stehen. Das aber stört meinen Bruder, weil der befürchtet, dass es dann zur Verkleinerung seines Anteils führt. Einfach gesagt würde ich das Haus nehmen und meine Kinder+Frau erhalten die Anteile am Kapitalvermögen. Wäre dann folgendes Testament korrekt? Damit wären die späteren Erben im Testament benannt, was wohl wichtig ist und treten damit anscheinend direkt in die Erbfolge ein. Also gelten die Freibeträge in Bezug auf "Schwiegervater" (20.000) und "Opa" (200.000). Ich möchte damit keine Steuern hinterziehen, aber das Geld können meine Kinder später im Studium/Ausbildung sicher besser gebrauchen als ich, da ich ausreichend selbst verdiene.

TESTAMENT
Ich, Max Musteramnn, geb. am 01.01.1900, setze meine Kinder mit folgenden Erbanteilen ein:
- Mein Sohn, Max Mustermann, geb. am 01.01.1900 soll das Haus und Grundstück erhalten.
- Mein Sohn, Moritz Mustermann, geb. am 01.01.1900 soll einen dem Haus und Grundstück gleichwertigen Anteil meines Kapitalvermögens erhalten.
Das übrige Vermögen sollen meine beiden Kinder zu gleichen Teilen erhalten.

Mein Sohn, Max Mustermann, geb. am 01.01.1900, tritt den Anteil aus dem übrigen Vermögen ab. Eine entsprechende Abtretungserklärung liegt bei. Es sollen seine Kinder Juli Mustermann, geb. 01.01.1900 und Juni Mustermann, geb. 01.01.1900, sowie seine Frau Mai Mustermann, geb. 01.01.1900 enstprechend der Abtretungserklärung Anteile erhalten.

ABTRETUNGSERKLÄRUNG
Ich, Max Mustermann, geb. am 01.01.1900, trete meinen Anspruch auf Kapitalvermögen mit folgenden Anteilen ab:
- Meine Frau Mai Mustermann, geb. 01.01.1900, soll 20.000€ erhalten.
Das übrige Vermögen sollen meine beiden Kinder Juli Mustermann, geb. 01.01.1900 und Juni Mustermann, geb. 01.01.1900 zu gleichen Teilen erhalten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Verflxt
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 28x hilfreich)

Am besten geht der Vater zu einem Notar und lässt dort ein Tetstament seinen Wünschen entsprechend aufsetzten. Es können Erbanteile sowie Vermächtnisse bestimmt werden, der Notar wird sicher beraten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
TESTAMENT
Ich, Max Musteramnn, geb. am 01.01.1900, setze meine Kinder mit folgenden Erbanteilen ein:
- Mein Sohn, Max Mustermann, geb. am 01.01.1900 soll das Haus und Grundstück erhalten.
- Mein Sohn, Moritz Mustermann, geb. am 01.01.1900 soll einen dem Haus und Grundstück gleichwertigen Anteil meines Kapitalvermögens erhalten.
Das übrige Vermögen sollen meine beiden Kinder zu gleichen Teilen erhalten.

Mein Sohn, Max Mustermann, geb. am 01.01.1900, tritt den Anteil aus dem übrigen Vermögen ab. Eine entsprechende Abtretungserklärung liegt bei. Es sollen seine Kinder Juli Mustermann, geb. 01.01.1900 und Juni Mustermann, geb. 01.01.1900, sowie seine Frau Mai Mustermann, geb. 01.01.1900 enstprechend der Abtretungserklärung Anteile erhalten.

ABTRETUNGSERKLÄRUNG
Ich, Max Mustermann, geb. am 01.01.1900, trete meinen Anspruch auf Kapitalvermögen mit folgenden Anteilen ab:
- Meine Frau Mai Mustermann, geb. 01.01.1900, soll 20.000€ erhalten.
Das übrige Vermögen sollen meine beiden Kinder Juli Mustermann, geb. 01.01.1900 und Juni Mustermann, geb. 01.01.1900 zu gleichen Teilen erhalten.


So funktioniert das nicht. Das geht schon damit los, dass die Kinder Max und Moritz gar nicht zu Erbteilen eingesetzt wurden, obwohl das ausdrücklich geschrieben wurde. Eine Abtretungserklärung in diesem Zusammenhang ist völlig sinnfrei. Deine Gedankengänge sind viel zu kompliziert.

Einen Textvorschlag dürfen wir hier aber auch nicht machen, da das unzulässige Rechtsberatung wäre.

Als Hinweis:
Such mal nach der genauen Bedeutung der Begriffe "Teilungsanordnung" und "Vermächtnis"

Und als weitere Hinweis:
Die Erstellung des Testamentes durch den Notar erspart anschließend die Beantragung eines Erbscheines. Daher entstehen bei Einschaltung eines Notars im Ergebnis keine Zusatzkosten und man ist sicher, dass das Testament rechtlich korrekt formuliert wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Es ist dringend davon abzuraten, sich an der Formulierung selbst zu versuchen. Man sollte einen Notar aufsuchen.

0x Hilfreiche Antwort

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