Termin zur Erbausschlagung wegen Krankenhausaufenthaltes verpasst

24. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
FragenÜberFragen89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Termin zur Erbausschlagung wegen Krankenhausaufenthaltes verpasst

Schönen guten Morgen,

zwischen dem 07. und 08.08.2015 ist mein Vater verstorben. Daraufhin hatte ich, wie es halt so ist, sechs Wochen Zeit das Erbe aus zu schlagen, also haben meine Schwestern einen Termin gemacht, der auf den 15.09.2015 fiel. Allerdings kam ich am 14.09.2015 ins Krankenhaus und musste dort bis zum 17.09.2015 bleiben, das war ein Donnerstag. Nun hatte ich noch bis zum 21. Zeit, das Erbe auszuschlagen. Da der 17. allerdings auf einen Donnerstag und der 21. dementsprechend auf einen Montag fiel, waren es nur noch zwei Werktage.

Dazu kommt, dass ich am 14., den Tag an dem ich ins Krankenhaus kam, einen vorläufigen Personalausweis beantragen wollte, damit ich das Erbe ausschlagen kann, was aber aus genanntem Grund nicht geklappt hat.

Eine bekannte konnte mir kurzfristig einen Termin bei einem Notar besorgen, der auf den 21. fiel. Kurz vorher wollte ich den vorläufigen Personalausweis beantragen, der mir, weil ich schon einen beantragt und den verloren habe, aber nicht bewilligt wurde, also konnte ich auch den Termin beim Notar nicht wahrnehmen.

Jetzt habe ich das Erbe automatisch angetreten. Was kann ich noch machen? Das Erbe nachträglich ausschlagen? Gibt es da wegen des Krankenhausaufenthaltes vielleicht eine Sonderregelung o.Ä.?

Lieben Gruß.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Man könnte drüber nachdenken, wenn der Krankenhausaufenthalt (nahezu) die komplette Auschlagungsfrist umfasst hätte. Dass Du quasi bis zum letzten Tag warten musstest, ist aber Dein persönliches Risiko.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FragenÜberFragen89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Aber ich kann ja nichts dafür, wenn ich ausgerechnet einen Tag vor dem Ausschlagungs-Termin, an dem ich auch noch meinen vorläufigen Personalausweis beantragen wollte, ins Krankenhaus komme, oder?

Also keine Chance da noch etwas zu machen? Erbe angetreten, fertig? Was, wenn ich zahlungsunfähig wäre?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Du kannst aber was dafür, dass Du Dich die fast sechs Wochen davor nicht darum gekümmert hast. Die Ausschlagung kann nicht nur an dem einen Tag, sondern an jedem beliebigen Tag innerhalb der Frist gemacht werden.

Wenn das Erbe überschuldet ist, dann beantrage eine Nachlassinsolvenz. Dann wird Dein Vermögen nicht angegriffen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8034 Beiträge, 4505x hilfreich)

Zitat:
Nun hatte ich noch bis zum 21. Zeit, das Erbe auszuschlagen.

Da bist Du im Irrtum. Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen eim Nachlassgericht vorliegen!
Zitat:
Gibt es da wegen des Krankenhausaufenthaltes vielleicht eine Sonderregelung o.Ä.?

Nein. Du warst doch keine 6 Wochen im Krankenhaus. :???:

Du kannst die Ausschlagung auch jetzt noch vornehmen. Das Nachlassgericht nimmt die Ausschlagung nur entgegen und das wars. Die Prüfung, ob die Ausschlagung "wirksam" abgegeben wurde, wird nur in einem Erbscheinsverfahren geprüft.

Stichwort wäre auch Anfechtung der Annahme des Erbes, Nachlassinsolvenz.

-- Editiert von cruncc1 am 24.09.2015 13:23

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.636 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen