Hallo!
Im März 2003 verstarb meine Mutter nach 3 monatiger schwerer Krankheit. Im Oktober 2002 hat sie mit meinem Vater zusammen ein Berliner Testament verfasst, nachdem ich unser Elternhaus und meine Schwester ein im Jahr 2000 gekauftes Haus auf Rügen, indem diese seitdem mietfrei wohnt erben soll.
Allerdings enthält das Testament die Klausel: der Letztversterbende kann es jederzeit ändern. Meine Mutter war eine sehr schlichte ungebildete Frau und war der festen Überzeugung, dass damit mein Erbe (Elternhaus) gesichert sei. Nach ihrem Tod wollte mein Vater mich zwingen, mit meiner Tochter zu ihm in das Elternhaus einzuziehen, mit der Drohung mich andernfalls zu enterben. Kann ich das Testament wegen Irrtums meiner Mutter anfechten?
Da ich bis heute nicht in mein Elternhaus eingezogen bin, droht mein Vater, mich bis auf den Pflichtteil zu enterben.Er befürchtet, dass ich das Haus nach seinem Tod verkaufen werde und hat sich jetzt geplant, seinen Bruder einziehen zu lassen und diesem ein lebenslanges Wohnrecht einzuräumen.
Kann ich irgendetwas dagegen tun? Muss ich, wenn mein Vater verstorben ist, die Nebenkosten für das Haus tragen, obwohl nicht ich sondern mein Onkel darin wohnt? Kann ich es trotzdem durch eine Hypothek belasten oder es verkaufen?
Meine Schwester wohnt seit 5 Jahren mietfrei als ALGII-Bezieherin in dem anderen Haus... Kann ich im Fall des Todes meines Vaters diese Mitfreiheit als Erbergänzungsanspruch geltend machen? Kann mein Vater testamentarisch festlegen, dass ich das Elternhaus nicht verkaufen darf?
Ich habe auch bereits daran gedacht,das Pflichtteil meiner Mutter zu beantragen, allerdings erhalte ich dann nach dem Tod meines Vaters auch nur dessen Pflichtteil...
Vielen Dank schon mal im Voraus für gute Ratschläge!!!
Testamantsanfechtung, Pflichtteil, Wohnrecht auf Lebenszeit
26. Dezember 2005
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Frage vom 26. Dezember 2005 | 02:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Testamantsanfechtung, Pflichtteil, Wohnrecht auf Lebenszeit
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 26. Dezember 2005 | 13:08
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2917x hilfreich)
Also für eine Anfechtung des Testaments sehe ich keine Chance. Dein Vater kann theoretisch machen was er will.
Aber wenn er stirbt, gehört ja sein gesamter Nachlass zur Erbmasse, also auch das Haus, in dem deine Schwester wohnt.
Ich würde mir eventuell Rat von einem Anwalt holen, der sich gut in Erbsachen auskennt, denn nur der kann beurteilen, was das Testament wirklich aussagt. Ich glaube, die Frist, um dein mütterliches Erbe zu beantragen ist auch schon abgelaufen, bin mir aber nicht sicher.
Dein Vater scheint ja ein unangenehmer Zeitgenosse zu sein, dass er dich zwingen wollte, zu ihm zu ziehen.
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