Guten Tag liebe Community!
Wenn jemand zumindest ungefähr weiß, wie man in solchen Fällen vorgehen könnte, würde ich mich über Eure Gedanken freuen.
Besten Dank im Voraus!
Und hier der Sachverhalt.
Es ist Jahr 2007.
Es gibt eine 4 Köpfige Familie.
Vater und Mutter (ca. 60 Jahre alt), Tochter . ca 30 und Enkelin (um 10).
Vater und Mutter besitzen zu 50% eine Wohnung.
Vater macht ein Testament (ohne Notar). Dort steht, dass wenn er stirbt, soll die Enkelin seinen Anteil an der Wohnung erben.
Er stirbt.
Das Testament bringt man aber nicht zum Notar/Gericht o.ä.
Im Grundbuch steht immer noch (2019) sein Name.
2018 stirbt die Mutter (seine Frau), sie macht die Enkelin zur alleinigen Erbin.
Im Gegensatz zu ihrem Ehemann macht sie ein Testament über Notar.
Ihr Anteil (50%) wird über das Grundbuch auf die Enkelin übertragen.
Die 50% des vor 12 Jahren verstorbenen Vaters (bzw. Großvaters der Enkelin) laufen im Grundbuch immer noch auf seinen Namen.
Die Frage wäre, was passiert wenn man dieses Testament jetzt zum Notar/ Gericht bringt?
Es ist einfach ein handschriftliches Blatt Papier von ihm aus dem Jahr 2005.
Wird es anerkannt?
Gibt es irgendwelchen Konsequenzen (Bußgelder o.ä)?
Könnte man diesbezüglich irgendwo nachlesen?
Gibt es einen Pflichtanteil für die Tochter (die Mutter der Enkelin), wenn sie ihn nicht explizit fordert?
Falls der Anteil auf die Enkelin übertragen wird, passiert es rückwirkend?
Besten Dank im Voraus!!!
Testament, 12 Jahre nach dem Tod
1. Februar 2019
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Frage vom 1. Februar 2019 | 11:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament, 12 Jahre nach dem Tod
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#1
Antwort vom 1. Februar 2019 | 11:59
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16828x hilfreich)
Zitat:Die Frage wäre, was passiert wenn man dieses Testament jetzt zum Notar/ Gericht bringt?
Dann kann die Enkelin einen Erbschein beantragen.
Zitat:Es ist einfach ein handschriftliches Blatt Papier von ihm aus dem Jahr 2005.
Wird es anerkannt?
Ja, warum nicht.
Zitat:Gibt es irgendwelchen Konsequenzen (Bußgelder o.ä)?
Wenn man das Testament jetzt erst gefunden hat, dann gibt es keine Konsequenzen. Sollte man es jedoch bereits vor 12 Jahren gefunden haben und der Grund der Nichtabgabe war, dass die Enkelin geschädigt werden sollte, dann kann das als Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB ) gewertet werden.
Zitat:Gibt es einen Pflichtanteil für die Tochter (die Mutter der Enkelin), wenn sie ihn nicht explizit fordert?
Ein Pflichtteil muss explizit gefordert werden. Wenn die Mutter nichts fordert, dann bekommt sie auch nichts. Die Enkelin ist nicht gezungen, den Pflichtteil ohne Forderung an die Mutter auszuzahlen.
Zitat:Falls der Anteil auf die Enkelin übertragen wird, passiert es rückwirkend?
Es wird kein rückwirkendes Datum in das Grundbuch eingetragen. Rechtlich gilt das dennoch als rückwirkende Eintragung. Ob aus der Rückwirkung irgendwelche Ansprüche entstehen ist wiederum eine andere Frage.
#2
Antwort vom 1. Februar 2019 | 13:18
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen vielen Dank!!!
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