Sobald mein Vater stirbt, erbt seine neue Frau 1/4 Pflichtanteil und 1/4 des Erbes als Ausgleich der Zugewinngemeinschaft.
Kann mein Vater einen Teil dieser Erbschaft evt. schon im Vorfeld (im Testament) nichtig machen/ umgehen?
Mein Vater will in seinem Testament fethalten, dass sein Nießbrauchrecht an seine neue Frau übertragen wird, allerdings nur so weit, dass sie 1/4 seines Erbes bekommt. Welchen % Wert bekommt das Nießbrauchrecht, wenn es sich um ein Erbe handelt? Wie wird das berechnet?
Testament, Erbanteil, Nießbrauchrecht
13. Mai 2004
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Frage vom 13. Mai 2004 | 08:59
Von
Status: Beginner (114 Beiträge, 5x hilfreich)
Testament, Erbanteil, Nießbrauchrecht
#1
Antwort vom 13. Mai 2004 | 12:52
Von
Status: Unbeschreiblich (49974 Beiträge, 17514x hilfreich)
Das Nießbrauchrecht, was Dein Vater hat, erlischt mit seinem Tod. Er kann es nicht per Testament übertragen.
Oder habe ich da jetzt etwas falsch verstanden?
#2
Antwort vom 13. Mai 2004 | 18:18
Von
Status: Beginner (114 Beiträge, 5x hilfreich)
Also so weit ich weiß, will er so dem Pflichtanteil (1/4) seiner neuen Frau gerecht werden. Er will ihr den Nießbrauch weiter vererben. Das bedeutet dass sie später die Mieteinnahmen hat. Ich soll dafür demnächst schon ins Grundbuch eingetragen werden, wärend mein Vater zu Lebzeiten das Nießbraucrecht besitzt.
Kann das mit dem Niebrauchsrecht überhaupt so gehen?
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