Testament, Pflichtteil Sohn

22. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
safriduo001
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament, Pflichtteil Sohn

Folgender Erbfall: Erblasser hat einen Sohn. Dessen Kinder, also seine 2 Enkel als Erben eingesetzt. Jeder Enkel erhält eine Immobilie. Der Sohn Bargeld und ein Wohnrecht in einem der Häuser. Wenn er nun seinen Pflichtteil einfordert, wird ihm das testamentarisch zugedachte Wohnrecht angerechnet und auch dass er dort mehrere Jarhrzehnte mietfrei gewohnt hat ? Schmälert das seinen Pflichtteil ? Ist das Haus, was mit dem Wohnrecht belastet ist, welches er jahrelang nicht mehr wahr nimmt weniger Wert und daher auch pflichtteilsmindernd ?

-- Editiert von Moderator topic am 22. Oktober 2022 23:42

-- Thema wurde verschoben am 22. Oktober 2022 23:42

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat (von safriduo001):
Wenn er nun seinen Pflichtteil einfordert, wird ihm das testamentarisch zugedachte Wohnrecht angerechnet


Ja

Zitat (von safriduo001):
und auch dass er dort mehrere Jarhrzehnte mietfrei gewohnt hat ?


Nein

Zitat (von safriduo001):
Ist das Haus, was mit dem Wohnrecht belastet ist, welches er jahrelang nicht mehr wahr nimmt weniger Wert und daher auch pflichtteilsmindernd ?


Die Frage verstehe ich nicht.

Wenn der Sohn das Wohnrecht gar nicht nutzen will, dann sollte er besser das Vermächtnis ausschlagen und ausschließlich den Pflichtteil fordern.

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#2
 Von 
safriduo001
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wenn der Sohn das Wohnrecht gar nicht nutzen will, dann sollte er besser das Vermächtnis ausschlagen und ausschließlich den Pflichtteil fordern.

Die Ausschlagungsfrist von 6 Wochen ist vorbei.

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#3
 Von 
safriduo001
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von safriduo001):
Wenn der Sohn das Wohnrecht gar nicht nutzen will, dann sollte er besser das Vermächtnis ausschlagen und ausschließlich den Pflichtteil fordern.

Ich habe mal irgendwo gelesen, dass er das gewusst haben muß, dass ihm durch das Wohnrecht, der Pflichtteil gekürzt wird, also dass sein Vater ihm das hätte quasi sagen müssen. Er hat vorher dort ohne Wohnrecht gewohnt ohne irgendwelche Vereinbarungen, von dem Wohnrecht hat er erst von dem Testament erfahren.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat (von safriduo001):
Die Ausschlagungsfrist von 6 Wochen ist vorbei.


Da es sich um ein Vermächtnis und nicht um ein Erbe handelt gilt hier keine 6-Wochenfrist. Vielmehr gilt hier der § 2180 BGB.

Zitat (von safriduo001):
Ich habe mal irgendwo gelesen, dass er das gewusst haben muß, dass ihm durch das Wohnrecht, der Pflichtteil gekürzt wird, also dass sein Vater ihm das hätte quasi sagen müssen.


Eine solche Regelung ist mir nicht bekannt.

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