hallo,
Habe vom amtsgericht nachlassgericht ein schreiben bezüglich meiner verstorbenen stiefmutter erhalten. darin heisst es zur eröffnung der verfügung von todes wegen das niemand zur ladung erschienen ist da vo9n der ladung der beteiligten als untunlich abgesehen wurde.
das testament meiner stiefmutter wurde durch meine schwester abgegeben.
meine schwester hat sich bereit erklärt alles nötige und finanzielle abzuwickeln. das ist ja auch nicht schlecht. nun soll ich ihr eine vollmacht erteilen damit sie an die konten meiner stiefmutter dran kann.
allerdings verweigert sie mir die mitteilung um welche summen wir überhaupt auf diesen konten sprechen. Es gibt ein Sparbuch mit einer Summe X darauf.
meine frage:
Wie läuft das in der regel ab. Muss die bevollmächtgte Protokoll führen über die abwicklung der ganzen sache oder wie kann man verhindern hier über den tisch gezogen zu werden.
Kann ich ggf. selber bei der Bank meiner Stiefmutter um Mitteilung der Kontostände z.B. des Sparbuchs bitten mit Hilfe des mir zugesandten Schreibens vom Amtsgericht?
DuG Micha
-- Editiert am 29.03.2009 17:09
Testament Abwicklung
#Wie läuft das in der regel ab. Muss die bevollmächtgte Protokoll führen über die abwicklung der ganzen sache oder wie kann man verhindern hier über den tisch gezogen zu werden.#
Wie das Erbe auseinandergesetzt wird, ist Sache der Erben.
#Kann ich ggf. selber bei der Bank meiner Stiefmutter um Mitteilung der Kontostände z.B. des Sparbuchs bitten mit Hilfe des mir zugesandten Schreibens vom Amtsgericht?#
Wenn es sich um ein notarielles Testament handelt (dann genügt dies als Erbnachweis), könnten Sie Auskunft bei der Bank erhalten.
Zur Verfügung über die Konten müssen aber die Unterschriften aller Erben vorliegen.
Es ist durchaus üblich einem Erben Nachlassvollmacht zu erteilen, damit dieser die Abwicklung übernehmen kann.
Stiefmutter - hat die euch wirklich in ihrem Testament bedacht? Hast du denn eine Abschrift des Testamentes, aus dem hervorgeht, das du Erbe bist?
Und wolltest du denn auch, dass deine Schwester die Abwicklung macht, oder hat sie sich selber als Bevollmächtigte eingesetzt oder per Testament?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten