Testament Anfechtung

7. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
olinki
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
Testament Anfechtung

Hallo, hier meine Frage:
mein Mann ist verstorben. Wir haben keinerlei Vermögen. Jetzt taucht ein Neffe auf und fechtet das von mir handschriftlich angefertigte berliner Testament an. Das Testament ist von uns beiden unterschrieben. Allerdings wurde das Datum nur von mir eingesetzt (ich habe da zwar einen Augenzeugen aber ich glaube das bringt vor Gericht nichts). Das einzige Wertvolle was ich noch besitze ist ein Auto welches auf 4 Jahre finanziert wird und anschließen kann ich es kaufen oder zurückgeben. Da ich mir das Auto nicht mehr leisten kann, muss ich es im August zurückgeben. Der Brief liegt bei der Bank. Sollte er mit seiner Anfechtung durchkommen und tatsächlich als Erbe eingesetzt werden und Anspruch zu 1/4 auf diese Auto haben, wie sieht es dann mit den fälligen Raten aus und mit den Beerdigungskosten? Kann mir Jemand seine Erfahrung mitteilen oder einen Rat gebe?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
olinki

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47478 Beiträge, 16805x hilfreich)

quote:
wie sieht es dann mit den fälligen Raten aus und mit den Beerdigungskosten?


Die muss er dann auch zu 1/4 ab dem Zeitpunkt des Todes Deines Mannes tragen.

Der Umstand, dass das Datum auf dem Testament nur von Dir eingetragen wurde, dürfte im übrigen nicht zu einem Erfolg bei einer Anfechtungsklage führen.

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#2
 Von 
guest-12308.02.2010 13:25:09
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 19x hilfreich)

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#3
 Von 
olinki
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo hh,
bin sehr dankbar für Deine Antwort. Hat mich etwas beruhigt.
DANKE olinki

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Mit welcher Begründung will er das Testament denn anfechten?
Ich kann hier keinen Anfechtungsgrund erkennen.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.02.2010 15:12:49
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
olinki
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo cruncc1, hier en Auszug aus der Begründung des Anfechters an das Nachlassgericht.
-"es sei nicht handschriftlich von seinem Onkel verfasst worden sondern von mir seiner Ehefrau. Es würde den Formerfordernissen nach § 2247 DGB nicht entsprechen. Und aufgrund seiner zitterigen Unterschrift auf dem handschriflichen Testament, dürften Zweifel aufkommen ob die Unterschrift auch so alt ist wie die im nicht handschriftliche Testamen" -
Zur Klärung: Es gab 2 gleichaltrige Testamente mit identischem Inhalt von 1999. Wir haben es damals so gemacht , weil keiner von uns eine Ahnung hatte. Mein Mann ist 2009 verstorben.
Wir haben auch keinerlei Vermögen und haben uns keine so großen Gedanken gemacht.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.02.2010 15:12:49
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
olinki
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Wir haben beide Testamente unterschrieben, mein Mann und ich.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

#Jetzt taucht ein Neffe auf und fechtet das von mir handschriftlich angefertigte berliner Testament an.#

#Es gab 2 gleichaltrige Testamente mit identischem Inhalt von 1999.#

Das widerspricht sich.

Ein "Berliner Testament" ist ein gemeinschaftliches Testament, hier genügt es, wenn ein Ehegatte das Testament handschriftlich verfasst und dieses von beiden unterschrieben ist.

Andererseits ist von zwei Einzeltestament die Rede.
Was stimmt nun?




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#10
 Von 
olinki
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Entschuldigung, Sie haben Recht. Das Zweite ist Maschinell erstellt und daher unwirksam. Wir haben 1999 ein Testamen verfasst. Da alles Schrifliche immer schon ich gemacht habe, habe ich zur gleichen Zeit das handschriftliche und das maschinelle Testamen verfasst mit gleichem Datum und Inhalt. Wir wusste nicht was Richtig ist und haben einfach beide verfasst und unterschrieben. Beide in der s.g. Berliner Fassung.
1: Beim Ableben eines Partner, erbt der Überlebende alles.
2: Beim Ableben beider Partner geht alles an meine Tochter.
(Ich betone meine Tochter da ich sie mit in die Ehe gebracht habe).

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#11
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Wenn das Testament vollständig handschriftlich von einem Ehegatten geschrieben und und von beiden Ehegatten unterschrieben wurde, ist das Testament formgültig errichtet.

Siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/2267.html

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#12
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Ein Auto kann auch durchaus zum normalem Hausrat gehören - hier scheint es sich ja um ein Leasing-Auto zu handeln, das gehört auf keinen Fall zum Vermögen.
Was verspricht sich der Neffe eigentlich? Kopf schüttel.
Ich würde da ganz ruhig bleiben und abwarten, ob etwas vom Gericht kommt.

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"sika0304"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
olinki
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Guten Morgen,
das Testament ist vollständig handschriftlich mit Datum und beiden Unterschriften.
Das Auto ist kein Leasing sondern Finanzkauf mit Rückgaberecht nach 4 Jahren, was ich in Anspruch nehmen muss da ich es mir nicht leisten kann. Scheinbar vermutet er Vermögen denn sonst würde er es ja nicht mache. So weit mir bekann ist, erfährt er ja nicht ob welches vorhanden ist oder Schulden da sind. Ist das richtig?
Für das Feedback an Alle vielen, vielen Dank.

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