Hallo!
Vielleicht kann mir der ein oder Andere von Ihnen ein wenig behilflich sein.
Ich möchte nun endlich meinen Anteil, des Kontos meiner verstorbenen Mutter, von meinem Bruder (er ist Alleinerbe), per Mahnbescheid an ihn einfordern.
Im Testament meiner Mutter hat sie festgelegt, daß mein Bruder Alleinerbe ist, aber das Sparvermögen auf beide Brüder hälftig zu teilen ist. Und genau diese Hälfte möchte ich nun von ihm ausgezahlt haben.
Meine Mutter ist am 20.02.2002 gestorben.
Wenn ich nun richtig liege, dann dürfte hier der Verzug am 22.03.2002 (nach 30 Tagen) sein. Oder wie ist das zu sehen?
Zudem möchte ich gern Verzugssinsen in dem Mahnbscheid eintragen. Wie würden diese berechnet werden? Wonach konkret richten sich diese?
Meine Vermutung: Der Zeitraum vom 22.03.2002 bis heute und aber mit welchem jährlichen Zinssatz?
Besten Dank für Hilfen, MfG!
-- Editiert von flaichen am 15.01.2005 21:15:27
-- Editiert von flaichen am 15.01.2005 21:16:42
Testament Auszahlung und Verzugszins?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ja, stimmt, du kannst Verzugszinsen fordern. Ich weiss nur, dass der gesetzliche Prozentsatz gilt, aber ich habe vergessen, bei welcher Höhe der liegt (3 oder 4%).
Hast du keine Rechtsschutzversicherung? Wenn ein Anwalt das Schreiben aufsetzt, kommt es bestimmt mit einem anderen Eindruck an bei deinem Bruder. Denn du mußt ja auch darüber nachdenken, was du machst, wenn er die Zinsen nicht zahlt. Spätestens dann brauchst du glaube ich sowieso einen Anwalt.
Als meine Schwester mich auszahlen sollte, sagte der Anwalt, dass ich einen höheren Zinssatz als den gesetzlich üblichen in den Erbauseinandersetzungsvertrag schreiben lassen soll, damit sie sich Mühe gibt, pünktlich zu zahlen.
Ich hatte Glück. Sie zahlte pünktlich.
Hallo Andi und die die mitlesen!
Ja ich denke auch dass ich auf jedenfall Verzugszinsen verlangen kann. Immerhin hätte er das Geld längst auszahlen müssen und wen Schulden entstehen zudem Verzug ist, hat man normal immer ein Recht auf Zinsen. Aber wie das speziell beim Nachlass aus einem Testament ist, weiß ich ebend nicht genau.
Für mich stellt sich mitlerweile auch die Frage ob ich das überhaupt übers Mahngericht fordern kann. Befassen die Leute vom Mahngericht überhaupt mit Angelegenheiten aus einem Testament? hmmm....
Wäre dafür nicht eher das Nachlassgericht zuständig? Ich habe dort zwar schon angerufen und gefragt was getan werden muss weil mein Bruder was im Testament steht mir gegenüber nicht erfüllt, aber die Frau vom Nachlassgericht meinte das geht denen nichts mehr an, weil das ein Testament ist und ich das allein mit meinem Bruder regeln muss.
Tja was tun wenn der Bruder nicht auf mich reagiert? Das ist das Problem.
Ich denke dennoch ist das Nachlassgericht zuständig, oder?
Ich denke ich werde morgen auch einen Anwalt aufsuchen. Allerdings bin ich mir bei solch Sachen auch unsicher ob der Anwalt mir nicht alles schön redet um das Mandat zu erhalten und am Ende guck ich dumm aus der Wäsche weil alles die Kosten sprengt und ich zudem nur ein haufen Nerven lassen musste.
Deshalb würd ich hier auf dem Weg gern weiterhin eure Meinung hören.
Danke soweit! MfG
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quote:
Wenn ich nun richtig liege, dann dürfte hier der Verzug am 22.03.2002 (nach 30 Tagen) sein.
Es geht hier doch nicht um die Bezahlung einer Rechnung. Ein automatischer Verzug tritt in so einem Fall nach meiner Kenntnis gar nicht ein.
Voraussetzung wäre, dass Du das Geld nachweisbar eingefordert hättest und Deinen Bruder auch formal in Verzug gesetzt hättest. Hast Du das gemacht?
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