Hallo,
mein Mann und ich haben vor Jahren ein gemeinschaftliches Testament bei einem Notar aufsetzen lassen. Im Vorfeld haben wir erklärt, ein Testament durch mündliche Erklärung errichten zu wollen und durch frühere Verfügungen von Todes wegen hieran nicht gehindert zu sein.
Das Testament lautet:
"Unter Widerruf aller unserer bisherigen Verfügungen von Todes wegen setzen wir uns hiermit gegenseitig zu Alleinerben ein".
Nun stellt sich mir die Frage, ob wir jetzt, wo wir beide noch leben, einen Erben bestimmen müssen, oder ob das auch derjenige kann, der mal von uns überbleibt.
Kann mein Mann noch einen Alleinerben einsetzen, wenn ich nicht mehr lebe?
Danke für Eure Ratschläge.
Herzliche Grüße
Fredy
Testament Ehegatten
7. November 2018
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Frage vom 7. November 2018 | 10:06
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 9x hilfreich)
Testament Ehegatten
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#1
Antwort vom 7. November 2018 | 12:11
Von
Status: Master (4242 Beiträge, 2420x hilfreich)
Ja, wenn das Testament keine weiteren Verfügungen hat, ist es mit Tod der ersten Ehegatten "zu Ende" und der überlebende kann wieder völlig frei verfügen.
#2
Antwort vom 7. November 2018 | 21:11
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 9x hilfreich)
Danke, das beruhigt mich.
Und jetzt?
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