Hallo !
Annahme: Das handschriftliche Testament des verstorbenen Ehemanns
lautet:
Datum.
Gemeinschaftliches Testament.
Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein
(Unterschrift Ehemann, Unterschrift Ehefrau).
Hmmm.. was ist mit "Pflichtanteil" für Kinder bei Erbschaften, von denen
man im TV/Kino immer so viel hört ?
Oder bekommt ein Kind bei so einem Testament "gar nix", wenn zunächst
einer der Eheleute stirbt, und kann sich auch keinen Erbanteil vor
Gericht erstreiten ?
DiV
Tschau
Rolf
Testament: Ehepartner beerben sich gegenseitig als Alleinerben ! Pflichtanteil für K?
3. Januar 2003
Thema abonnieren
Frage vom 3. Januar 2003 | 09:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament: Ehepartner beerben sich gegenseitig als Alleinerben ! Pflichtanteil für K?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 3. Januar 2003 | 14:18
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
wenn sich beide Ehepartner zu Lebzeiten in einem Testament sich jeweils, bei Tod des anderen, zu Alleinerben machen, dann gehen vorhandene Kinder tatsächlich leer aus. Denn ein geschriebenes Testament steht über der gesetzl. Erbfolge. Erst, wenn díe Ehefrau auch verstirbt kommen möglicherweise die Kinder zum Zug.
Gruss,
clss
#2
Antwort vom 4. Januar 2003 | 16:03
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 4x hilfreich)
die kinder behalten ihren pflichtteil unabhängig von einem testament
elmer
Und jetzt?
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