Hallo, meine Eltern sind geschieden, mein Vater wieder verheiratet und hat in der neuen Ehe wieder Kinder.
Er ist jetzt verstorben.Ich weiß, daß es ein Testament gibt, aber es hat mich keiner informiert, was darin steht. Muß ich die Einsicht einfordern, oder wären die anderen Erben dazu verpflichtet mich zu informieren?
Danke für die Antworten.
Alles Gute
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Testament - Einsicht einfordern, oder sind die anderen Erben dazu verpflichtet mich zu informieren?
20. März 2011
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Frage vom 20. März 2011 | 17:48
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament - Einsicht einfordern, oder sind die anderen Erben dazu verpflichtet mich zu informieren?
#1
Antwort vom 20. März 2011 | 18:13
Von
Status: Richter (8600 Beiträge, 4674x hilfreich)
Ein Testament muss dem Nachlassgericht vorgelegt werden (http://dejure.org/gesetze/BGB/2259.html).
Das Nachlassgericht benachrichtigt dich vom Inhalt des Testaments, sofern dort bekannt ist, dass es dich gibt. Du kannst dort anrufen und deine Anschrift mitteilen.
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#2
Antwort vom 20. März 2011 | 18:40
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Info!
In welchem Zeitraum müßte sich das Nachlaßgericht melden?
LG
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