Hallo,
es geht um folgendes.Meine Großeltern väterlicherseits haben vor ihrem Tod ein Testament
gemacht. Da mein Vater u.A. kriminell und nicht vertrauenswürdig war, wollten sie ihm das Haus nicht vermachen. Er hat einen Stiefbruder,den man nach meinem Wissen drängte auf das Haus zu verzichten. Meine Großeltern legten fest,dass die Kinder ihres Sohnes,also ihre Enkelkinder, meine 4 Brüder und ich das Haus einmal erben sollen,dass aber für meine Eltern lebenslanges Wohnrecht bestehe. Aus Erzählungen habe ich gehört,dass meine Eltern mehrfach versuchten,daran etwas zu drehen,sodass sie es bekommen könnten.
Es besteht kein Kontakt von allen Kindern zu unseren Eltern, da es sehr schwierige Verhältnisse waren.
Meine Frage ist, ob das alles so sein kann? Konnten meine Großeltern das damals (c.a. 1981) so per Testament beim Notar festlegen. Wir Kinder haben nur immer mal ' davon was mitbekommen' . Und kann ich das irgendwo einsehen?
Vielen Dank und allen eine gesundes 2020!
Anna
-- Editiert von An987 am 11.05.2020 21:28
Testament Enkel
Erst nach Testamenteröffnung.Zitat :Und kann ich das irgendwo einsehen?
Zitat:Konnten meine Großeltern das damals (c.a. 1981) so per Testament beim Notar festlegen.
Ja
Zitat:Und kann ich das irgendwo einsehen?
Nein, bzw. erst nach dem Tod eines Großelternteils.
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Die Großeltern sind ja beide schon seit den 8oern verstorben.
Zitat :Zitat:Konnten meine Großeltern das damals (c.a. 1981) so per Testament beim Notar festlegen.
Ja
Zitat:Und kann ich das irgendwo einsehen?
Nein, bzw. erst nach dem Tod eines Großelternteils.
Das heißt, da meine Großeltern in den 80ern verstorben sind,kann ich das einsehen? beim Grundbuchamt?
Und das heißt doch auch,dass meine Eltern zeitlebens keine Schulden bzw. Hypotheken oder ähnliches auf das Haus aufnehmen konnten und wir Enkel somit schuldenfrei erben,oder? Da sie ja nicht Eigentümer sind?
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!!!
Zitat:Das heißt, da meine Großeltern in den 80ern verstorben sind,kann ich das einsehen? beim Grundbuchamt?
Das Testament müsste dann in den Nachlassakten zu finden sein und die befinden sich beim Nachlassgericht.
Zitat:Und das heißt doch auch,dass meine Eltern zeitlebens keine Schulden bzw. Hypotheken oder ähnliches auf das Haus aufnehmen konnten und wir Enkel somit schuldenfrei erben,oder? Da sie ja nicht Eigentümer sind?
Ja, so müsste es sein.
Hier geht es um sehr lange Zeiträume (fast 40 Jahre). Wart Ihr Enkel zum Todeszeitpunkt der Großeltern minderjährig?
Zitat :Hier geht es um sehr lange Zeiträume (fast 40 Jahre). Wart Ihr Enkel zum Todeszeitpunkt der Großeltern minderjährig?
Der älteste war volljährig.
-- Editiert von An987 am 12.05.2020 17:43
Zitat:Der älteste war volljährig.
Und das volljährige Kind hat damals keine Abschrift des Testamentes vom Nachlassgericht erhalten? Das wundert mich. Steht denn sicher fest, dass es so ein Testament gab?
Zitat :Zitat:Der älteste war volljährig.
Und das volljährige Kind hat damals keine Abschrift des Testamentes vom Nachlassgericht erhalten? Das wundert mich. Steht denn sicher fest, dass es so ein Testament gab?
Wir Enkelkinder stehen leider nicht mehr wegen der schwierigen Familiensituation in Kontakt.Ob das damals volljährige Kind eine Abschrift hat kann ich nicht sagen.
Meine Eltern sprachen darüber, dass sie die Unterschriften der Kinder bräuchten,um das Haus zu bekommen. Ich habe das Testament nie gesehen,aber bin mir ziemlich sicher,dass das Haus schon weg wäre,hätten meine Eltern die Möglichkeit dazu gehabt.
Dann beim Nachlassgericht nachfragen. Alle Unterlagen bereithalten, die die Abstammung nachweisen.
Alternativ wäre ein Grundbuchauszug oder eine Auskunft der Stadt bzgl. Grundsteuer (zahlbar durch Eigentümer) aussagekräftig. Das ist aber schwieriger und bringt keine Sicherheit wegen der Erbsituation.
Wie ist das eigentlich ... das Nachlassgericht kann doch nur dann Informationen haben, wenn irgendeine gesetzliche Regelung greift oder wie ist das?
Wenn wie hier beschrieben seit Jahren kein Kontakt zur Familie besteht, dann schließt das ja trotzdem nicht aus, dass Großeltern einem Enkel was vererben, obwohl seit 10 Jahren kein Kontakt mehr besteht ...
Wenn die Großeltern dem Enkel nun 100.000 Euro vererben, das Enkelkind aber völlig abgeschieden der Familie lebt, dann würde das Enkelkind von der Erbschaft ja nie erfahren ... !?
Lassen sich Erbschaften (sei es in Form einer gesetzlichen Regelung oder auch in Form eines privaten Testaments) irgendwie nachvollziehen?
Das ist alles geregelt. Nur erwartest Du vom NG zu viele Infos. Sofern ein Testament vorliegt, dann informiert man die Betroffenen bzw. die Erziehungsberechtigten. Im Testament sind möglicherweise direkt oder indirekt Wertangaben wie "10.000DM für Inge", "Auto an Bruder", "Haus an Enkel". Das NG erfragt für den Erbschein noch die aktuellen Werte. Aber eben keine Details. Bei Hausbesitz geht das noch an das Grundbuchamt.Zitat :Wie ist das eigentlich ... das Nachlassgericht kann doch nur dann Informationen haben, wenn irgendeine gesetzliche Regelung greift oder wie ist das?
Nach 40 Jahren(Fall oben) wird man immer noch die Erben und den Vorgang kennen, mehr wird vermutlich nicht rauskommen. Lagen irgendwo 100.000€, dann ist der Zugang nur möglich per Vollmacht oder krimineller Energie. Bankkonten von früher heute noch zu finden wird ein Problem. Die Banken werden kaum über 40 Jahre kein Konto führen ohne zwischenzeitlich die Angaben mit Vorlage des Perso zu verifizieren.
Das Haus wird aber immer noch auf die Enkel laufen, auch wenn die nichts davon wissen.
Zitat :Sofern ein Testament vorliegt, dann informiert man die Betroffenen bzw. die Erziehungsberechtigten. Im Testament sind möglicherweise direkt oder indirekt Wertangaben wie "10.000DM für Inge", "Auto an Bruder", "Haus an Enkel".
Danke für die Antwort.
Wenn die Familie aber zum Beispiel zerstritten ist und die Oma im Testament festhält "eine Million an Stefan", die Angehörigen, die das Testament in die Hände bekommen dem Stefan davon aber nie was sagen,
dann kann Stefan quasi nichts machen, richtig !?
Richtig. Dafür gibt es aber das Strafrecht, insbesondere wenn Geld veruntreut wird. Eine vollständige Veruntreuung von 1 Mio.DM/€ wird aber nicht ohne Vollmacht erfolgen und irgendwann fällt es doch auf. Bitter nur, wenn Erben jahrzehntelang nichts vom Erbe erfahren und das Erbe geschmälert wird. Aber auch die Folgen anderer Straftaten sind bitter.
Verstehe. Kann eigentlich jeder nach Belieben von jeder Immobilie einen Grundbuchauszug erhalten?
Sprich, könnte man z. B. so nachvollziehen was mit Immobilien, die mal im Familienbesitz waren,
nach dem Tod der Eigentümer (also der Verwandten) geschehen ist?
Zitat:Kann eigentlich jeder nach Belieben von jeder Immobilie einen Grundbuchauszug erhalten?
Nein, den Grundbuchauszug bekommt man nur bei berechtigtem Interesse. Wenn man selbst Eigentümer ist, bekommt man den natürlich problemlos.
Im ersten Schritt würde ich Einblick in die Nachlassakte nehmen. Nachlassakten werden für die Dauer von 100 Jahren archiviert, so dass es die noch geben müsste.
Zitat :
Im ersten Schritt würde ich Einblick in die Nachlassakte nehmen. Nachlassakten werden für die Dauer von 100 Jahren archiviert, so dass es die noch geben müsste.
Woher weißt Du das? Vielleicht bin ich 101
Gibt es für jeden Menschen, der gestorben ist, eine Nachlassakte?
Würde da auch ein handschriftliches Testament drin sein (müssen)?
Oder bekommt man wenn's doof läuft einen Umschlag mit einem nutzlosen Zettel voller Nichts
Und sind Nachlassakten für jedermann einsehbar?
Wenn jemand keinen Kontakt zur Familie hat, dann ist es ja schwierig irgendwas an Dokumenten oder Nachweisen vorzuweisen um Einsicht in so eine Nachlassakte zu bekommen ... !?
Am sinnvollsten und kostenfrei ist immer das Nachlassgericht. Grundbuch und Grundsteuer sind nur Ansatzpunkte, wenn man sicher weiss, das man im Grundbuch steht.
Bei Bankkonten wird es schwieriger. Dort bekommt man auch nur Auskunft mit Testament+Familiendokumente oder Erbschein.
In diesem Thema geht es ja um Enkel.
Wie ich lese muss man ein begründetes Interesse oder wie es formuliert war, daran haben Einsicht in diese Nachlassakte zu bekommen.
Wenn man also Enkel ist, worum es hier im Thema geht, mit der Familie seit Jahren keinen Kontakt hat ...
Wie genau kommt man dann an diese Nachlassakte?
Und nach wie vor die Frage was drin steht .... muss ein handschriftliches Testament da mit rein?
Ließe sich anhand der Nachlassakte nachvollziehen was beispielsweise mit einer Immobilie passiert ist,
an wen und zu welchen Teilen diese gegangen ist?
Natürlich sind die Unterlagen zur Testamentseröffnung in der Akte. Bestimmt auch der Schriftverkehr und der Erbschein. Die Historie zum Grundstück kann man dann beim Grundbuchamt erfragen. Keine Ahnung wie es vor 40 Jahren war, aber heute geht beim Grundstück am Ort des NG die Nachricht zum Umschreiben direkt an das Grundbuchamt. Formal müsste man eine Korrektur des Grundbuches beantragen, was aber problemlos von Erziehungsberechtigten möglich wäre. Das geht aber nur problemlos bei den tatsächlichen Erben.
Zitat :Formal müsste man eine Korrektur des Grundbuches beantragen, was aber problemlos von Erziehungsberechtigten möglich wäre.
Was wäre wenn der Enkel mittlerweile schon 40 Jahre alt ist?
Dann braucht er wohl die Erziehungsberechtigten nicht mehr
Aber ohne zu wissen ob er im Testament der Großeltern überhaupt bedacht wurde,
wie bekommt er dann Einsicht in die Nachlassakte?
Ganz generell: ein formloses Schreiben ans Nachlassgericht oder wie beantragt man sowas?
Muss da eine Geburtsurkunde beiliegen? Oder eine Ausweiskopie?
Zitat:Woher weißt Du das? Vielleicht bin ich 101
Eine Nachlassakte heißt so, weil sie mit dem Tod des Erblassers angelegt wird. Auf Dein Alter kommt es dabei nicht an.
Zitat:Gibt es für jeden Menschen, der gestorben ist, eine Nachlassakte?
Nein, nur wenn sich das Nachlassgericht damit beschäftigt hat, also wenn es ein Testament gibt oder eIn Erbschein beantragt wurde.
Zitat:Würde da auch ein handschriftliches Testament drin sein (müssen)?
Ja, wenn es so ein Testament gegeben hat.
Zitat:Wie genau kommt man dann an diese Nachlassakte?
Indem man beim Nachlassgericht anruft und um Einsicht bittet.
Zitat:Aber ohne zu wissen ob er im Testament der Großeltern überhaupt bedacht wurde,
Irgendwie ist der Enkel ja zu der Kenntnis gekommen, dass er bedacht worden sein könnte. Oder hat er das nur geträumt?
Bei der Betrachtung habe ich mich an dem geschilderten Beispiel oben orientiert. Enkel ca. 15-21J., deren Eltern erledigen für Ihre Kinder die Formalien, sind somit vielleicht Nießnutzer, aber nicht Eigentümer der Immobilie. Dann sind die Enkel schon fast im Rentenalter und erfahren dann erst was los ist. Kann passieren, setzt aber immer kriminelle Energien voraus und kann kaum verhindert werden.Zitat :Was wäre wenn der Enkel mittlerweile schon 40 Jahre alt ist?
Dann braucht er wohl die Erziehungsberechtigten nicht mehr![]()
Also wenn man eine Immobilie geerbt hat bekommt man doch Nachricht wegen Grundbuchänderung. Und danach immer Post wegen Grundsteuer. Wer hat die dann die ganze Zeit bezahlt?
Tido, es soll Familien geben die wirklich seit 10, 20, 30 Jahren völlig zerstritten sind oder keinen Kontakt mehr haben. Jetzt stellen wir uns mal vor, dass vielleicht eine Immobilie vom eigenen Opa an den eigenen Papa gegangen ist. Jetzt stirbt auch der eigene Papa und nun soll angeblich nur die Immobilie vom Papa vererbt werden. Da könnte man als Kind vielleicht auch mal denken "was ist eigentlich damals nach Opas Tod mit seinen 10 Häusern passiert?" ....
Im geänderten Erbschein nach Opas Tod wird der Enkel vielleicht nicht drin gestanden haben,
sondern nur Opas Kind, also der eigene Papa.
Wenn aber auch der nun stirbt, dann kann man sich Kind vielleicht schonmal Gedanken machen was damals nach Opas Tod mit den ganzen Häusern passiert ist, die in der aktuellen Erbmasse vom verstorbenen Papa einfach nicht mehr auftauchen ...
Zitat :Zitat:Woher weißt Du das? Vielleicht bin ich 101
Eine Nachlassakte heißt so, weil sie mit dem Tod des Erblassers angelegt wird. Auf Dein Alter kommt es dabei nicht an.
Zitat:Gibt es für jeden Menschen, der gestorben ist, eine Nachlassakte?
Nein, nur wenn sich das Nachlassgericht damit beschäftigt hat, also wenn es ein Testament gibt oder eIn Erbschein beantragt wurde.
Zitat:Würde da auch ein handschriftliches Testament drin sein (müssen)?
Ja, wenn es so ein Testament gegeben hat.
Zitat:Wie genau kommt man dann an diese Nachlassakte?
Indem man beim Nachlassgericht anruft und um Einsicht bittet.
Zitat:Aber ohne zu wissen ob er im Testament der Großeltern überhaupt bedacht wurde,
Irgendwie ist der Enkel ja zu der Kenntnis gekommen, dass er bedacht worden sein könnte. Oder hat er das nur geträumt?
Meine Brüder und ich haben seit c.a. 10-15 Jahren keinen Kontakt mehr zu unseren Eltern. Untereinander gibt es vereinzelt besseren und schlechteren Kontakt zwischen uns Enkelkinder. Es ist immer noch schwierig,weil wir eine unangenehme Vergangenheit teilen. Es war immer wieder im Gespräch in der Familie, dass unsere Oma dieses Testament noch schnell vor ihrem Ableben gemacht hat. Sie starb kurz vor meiner Geburt 1982. Meine vier älteren Brüder lebten zuvor mit ihr,meinem Opa und meinen Eltern zusammen in dem Haus.Ich kam auf die Welt und mein Opa verstarb 2 Jahre später.
Ja und?
Damit ist nicht geklärt, ob es bei Gericht hinterlegt wurde oder zuhause lagerte, was natürlich recht unsicher ist.Zitat :Es war immer wieder im Gespräch in der Familie, dass unsere Oma dieses Testament noch schnell vor ihrem Ableben gemacht hat.
Zitat :Damit ist nicht geklärt, ob es bei Gericht hinterlegt wurde oder zuhause lagerte, was natürlich recht unsicher ist.Zitat :Es war immer wieder im Gespräch in der Familie, dass unsere Oma dieses Testament noch schnell vor ihrem Ableben gemacht hat.
Sie waren beim Notar.Weiß natürlich nicht,ob das bedeutet,dass es dann bei Gericht hinterlegt ist.
Zitat:Sie waren beim Notar.Weiß natürlich nicht,ob das bedeutet,dass es dann bei Gericht hinterlegt ist.
Ein notarielles Testament ist immer beim Gericht hinterlegt.
Und jetzt?
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