Testament - Enterbt - Vermächtnis - Wohnrecht?

16. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb345548-71
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament - Enterbt - Vermächtnis - Wohnrecht?

Hallo,

ich bin in eine komische Situation gelangt. Mein Vater ist verstorben, meine Mutter lebt noch. Aus der Ehe gingen 2 Söhne hervor. Die Ehe war im Güterstand der Gütergemeinschaft geschlossen.

Irgendwann im März 2011 wurde ein handschriftliches Testament geschlossen. Vorher gab es einen notariellen Ehe und Erbvertrag mit gesetzlicher Erbfolge.

Im handschriftlichen Testament wurden gewisse Angaben gemacht - eher alles weich als hart
- Bruder erbt alles
- muss sich um seine Eltern kümmern, sie zum Arzt fahren und einkaufen und kümmern.
der Bruder (ich) darf im Haus wohnen bleiben bis er was eigenes hat (wirklich so geschrieben)
der Bruder soll mit 30.000 Euro ausbezahlt werden.

(Anmerkung es hat kurz vor Testamentserstellung im März 2011 an mich den Bruder eine Überweisung mit 19.500 Euro gegeben als Erbteil)

Vermögen ist da - ein Zweifamilienhaus mit 140m2 Wf. pro Etage, Nebengebäuden und Garagen und Waldgrundstücke von ca. 30.000 m2. Geld ist auch noch da gewesen bis zum Schluss, 22.000 Euro sind mir bekannt da ich immer die Überweisungen getätigt habe - dann müssen aber auch noch Sparbücher auf meine Mutter da gewesen sein - welche noch lebt. Meiner Mutter geht es schlecht, sie ist depressiv - eine spätere Pflege ist nicht auszuschließen wird wohl mit 99% iger Wahrscheinlichkeit kommen.

So jetzt haben wir das Problem - Vater ist im Feb. 2014 gestorben. Das Testament wurde eröffnet - an mich nur nachrichtlich - da ich nicht Erbe bin - der ursprüngliche Notarielle Ehe und Erbvertrag soll durch das handschriftliche Testament ersetzt werden. Der Bruder wird Alleinerbe. Mir stehen Vermächtnisse zu hat mir das Amtsgericht geschrieben ferner bin ich pflichtteilsberechtigt.

Da ich dachte - wir hatten ein gutes Verhältnis ich und mein Bruder - er wird's schon Regeln, habe ich abgewartet bis zum Schreiben das ich enterbt wurde. Habe dann den Erben zur Aufstellung des Vermögens angefragt, später angefordert, ihn eine Mahnfrist gesetzt. Es passierte jetzt 10 Monate rein gar nix außer - er kann nix mit einer Hälfte vom Haus anfangen sie wollen einen Übergabevertrag (die zukünftige mischt kräftig mit) wurde mir mitgeteilt.

Um die ganze Sache noch zu toppen kam jetzt ein Auseinandersetzungsvertrag des Notars - Eckpunkte nun
50.000 Euro
kompletter Pflichteilsverzicht
Meine Mutter zahlt 5.000 Euro Ausstattung an meinen Bruder (damit er sich die 50.000 leisten kann)
Wohnrecht wird geändert dass ich nur noch bis zum 30.04.15 im Haus bleiben darf
Als Schmankerl für meine Mutter:
Meine Mutter bekommt ein Wohnrecht auf Lebenszeit, welches jedoch mit dem Umzug in ein Pflegeheim / Altersheim ersatzlos erlischt
keine Verpflichtung zur Pflege / Wart etc. für meine Mutter

Ich finde das alles mehr als Frech und unter aller Sau wenn ich ehrlich bin, meine Mutter gibt alles und bekommt gar keine Gegenleistungen / Sicherungen und ich soll mit einen Betrag welcher vielleicht (kommt drauf an was die Hütte und die Wälder wert sind und welche Barmittel vorhanden sind) den Pflichtteil entspricht abgespeist werden. Später bei der Pflege darf ich aber wieder komplett mitmischen.

Meine Mutter wurde, wies aussieht die letzten Jahre so beeinflusst, dass sie alles unterschreibt (das Haus darf ja nicht verkauft werden, ja keinen Schätzer etc.)

Mir langt es langsam mit den Herrschaften rumzustreiten und habe keine Lust mehr.

Nun die Frage kann ich den Spies umdrehen
was bedeutet "bis er was eigenes hat" eine ETW habe ich gekauft nachdem mir Keller und Garagen zugesperrt wurden, hier bin ich nicht als Eigentümer eingetragen das dauert noch, ferner hab ich überhaupt was eigenes wenn ich die Sache nicht zu 100 selbst besitze (Kredite auf der Bank) oder die Wohnung als Anlageform kurz um vermiete? - Eintragung dieses schwammigen Wohnrechts ist natürlich nicht im Grundbuch erfolgt. Kann ich irgendwo eine Bewertung dieses Wohnrechts, was ja rein theoretisch bis zu meinen Tod andauern kann, machen lassen?

Irgendwie werde ich wohl über eine Klage nicht hinweg kommen?




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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 604x hilfreich)

Bei solch hohen Beträgen und solch unklaren Verhältnissen solltest du auf jeden Fall einen Anwalt beauftragen.

Ohne Kenntnis aller Werte und Dokumente kann man hier überhaupt nichts sagen!

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Der erste Schritt sollte hier die (gerichtliche) Geltendmachung eines Nachlassverzeichnisses gemäß § 2314 BGB sein. Damit hat man ein Werkzeug in der Hand um überhaupt den gesamten Nachlassbestand einmal überblicksmäßig zu erfassen. Auf der Basis sollte man dann sinnvollerweise weiter überlegen. Die Formulierung der auflösenden Bedingung betr. das Wohnrecht ist wirklich unklar. Da besteht Interpretationsspielraum, um eine Auslegung kommt man wohl leider nicht herum.

Eine Unterschrift unter irgendwelche Auseinandersetzungs- und Abfindungsverträge ist ohne Kenntnis der vorhandenen Werte und der Höhe der eigenen Ansprüche in keinem Fall sinnvoll, soviel kann man jetzt schon sagen.

Gruß

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