Testament Erbe im Nachhinein rückgängig machen

17. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Merle1104
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament Erbe im Nachhinein rückgängig machen

Hallo zusammen,

gibt es eine Möglichkeit, wenn der Sohn erbt und ein Testamentsvollstrecker das Erbe verwaltet, den Sohn bei falschen aggressiven Verhalten oder ähnlichem, das Erbe von dem Sohn rückgängig zu machen bzw. ihn nachträglich zu enterben? So das der Sohn keinen Druck auf den Nachlassverwalter ausüben kann ihm sozusagen ein Recht einzuräumen das Erbe abzuändern oder es als sein eigenes Erbe zu nennen?

Würde mich über eine Antwort mit Quellen freuen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von Merle1104):
gibt es eine Möglichkeit, wenn der Sohn erbt und ein Testamentsvollstrecker das Erbe verwaltet, den Sohn bei falschen aggressiven Verhalten oder ähnlichem, das Erbe von dem Sohn rückgängig zu machen bzw. ihn nachträglich zu enterben?
Nein. Der Testamentsvollstrecker kann nicht das Testament des Erblassers ändern.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40835 Beiträge, 14421x hilfreich)

Erben kommt ja erst nach sterben. Also ist der Erblasser nicht mehr auf dieser Welt. Er kann seinen letzten Willen folglich nicht mehr korrigieren. Grundsätzlich ist es zwar möglich, ein Erbe auch im Nachhinein zu korrigieren. Etwa in dem Fall, dass der Erbe den Erblasser umbringt.

Wieso ist denn überhaupt ein Testamentvollstrecker eingesetzt? Wie alt ist denn der Erbe?

wirdwerden

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#3
 Von 
Merle1104
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Erbe ist 2021 geboren und somit minderjährig.

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#4
 Von 
Merle1104
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Erbe ist 2021 geboren und somit minderjährig.

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#5
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(802 Beiträge, 265x hilfreich)

Ein 1-2 Jahre altes Kind will man für Trotzanfälle abstrafen?

Nein, das Kind ist Erbe und das kann ihm auch niemand wegnehmen.

Das Testament ändern kann nur der Testamentsersteller.

Nach dem Tod geht da nichts mehr.

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#6
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1509 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Merle1104):
So das der Sohn keinen Druck auf den Nachlassverwalter ausüben kann


Wie sollte ein 2Jähriger Druck auf den Nachlassverwalter ausüben können? Der weiss doch nichtmal, was ein Erbe ist, vielleicht kann er noch nichtmal sprechen in dem Alter

Zitat (von Merle1104):
oder es als sein eigenes Erbe zu nennen?

Wie bitte?

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