Hallo zusammen,
gibt es eine Möglichkeit, wenn der Sohn erbt und ein Testamentsvollstrecker das Erbe verwaltet, den Sohn bei falschen aggressiven Verhalten oder ähnlichem, das Erbe von dem Sohn rückgängig zu machen bzw. ihn nachträglich zu enterben? So das der Sohn keinen Druck auf den Nachlassverwalter ausüben kann ihm sozusagen ein Recht einzuräumen das Erbe abzuändern oder es als sein eigenes Erbe zu nennen?
Würde mich über eine Antwort mit Quellen freuen.
Testament Erbe im Nachhinein rückgängig machen
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Nein. Der Testamentsvollstrecker kann nicht das Testament des Erblassers ändern.Zitatgibt es eine Möglichkeit, wenn der Sohn erbt und ein Testamentsvollstrecker das Erbe verwaltet, den Sohn bei falschen aggressiven Verhalten oder ähnlichem, das Erbe von dem Sohn rückgängig zu machen bzw. ihn nachträglich zu enterben? :
Erben kommt ja erst nach sterben. Also ist der Erblasser nicht mehr auf dieser Welt. Er kann seinen letzten Willen folglich nicht mehr korrigieren. Grundsätzlich ist es zwar möglich, ein Erbe auch im Nachhinein zu korrigieren. Etwa in dem Fall, dass der Erbe den Erblasser umbringt.
Wieso ist denn überhaupt ein Testamentvollstrecker eingesetzt? Wie alt ist denn der Erbe?
wirdwerden
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Der Erbe ist 2021 geboren und somit minderjährig.
Der Erbe ist 2021 geboren und somit minderjährig.
Ein 1-2 Jahre altes Kind will man für Trotzanfälle abstrafen?
Nein, das Kind ist Erbe und das kann ihm auch niemand wegnehmen.
Das Testament ändern kann nur der Testamentsersteller.
Nach dem Tod geht da nichts mehr.
ZitatSo das der Sohn keinen Druck auf den Nachlassverwalter ausüben kann :
Wie sollte ein 2Jähriger Druck auf den Nachlassverwalter ausüben können? Der weiss doch nichtmal, was ein Erbe ist, vielleicht kann er noch nichtmal sprechen in dem Alter
Zitatoder es als sein eigenes Erbe zu nennen? :
Wie bitte?
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